Die unmittelbaren Anlieger sowohl in der Baustelle des neuen Wohngebietes „Greutlach II“ als auch im Talwiesenweg aufgrund notwendiger Kanalanschlussarbeiten wurden vor kurzem mittels Flyer über die Verkehrsbeeinträchtigungen, mitunter auch Sperrungen von Straßenabschnitten sowohl im Talwiesenweg als auch in der Raidwanger Straße informiert.
Dennoch auch auf diesem Wege der Hinweis, dass ab dem kommenden Montag für knapp 3 Wochen der Talwiesenweg ab dem Gebäude Talwiesenweg 11 nicht mehr befahren werden kann.
Die Raidwanger Straße ab Einmündung des Buchenweges bis zum Ortsende wird ab der KW 25 für den Verkehr gesperrt, diese Sperrung dauert voraussichtlich bis zur KW 30.
Selbstverständlich wird die Zugänglichkeit zu den jeweiligen Gebäuden gewährleistet. Die Raidwanger Straße kann daher für den vorgenannten Zeitraum auch nicht mehr zur Hin- und Rückfahrt nach Raidwangen genutzt werden; wir bitten um Verständnis und Nutzung der Kreisstraßen über das Altdorfer Sportgelände und Großbettlingen.
Bürgermeisteramt
Am Freitag, 9. Juni 2023 ist die Gemeindeverwaltung Altdorf auch telefonisch nicht erreichbar.
Das Rathaus-Team steht Ihnen ab Montag 12. Juni 2023 wieder zur Verfügung.
Die Gemeinde Altdorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Am Dienstag, den 13. Juni 2023 findet um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Bürgerzentrums (EG), Spitalhof 1, eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, zu der freundlichst eingeladen wird. Folgende Tagesordnung ist gegeben.
1. Genehmigung der Protokolle und Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse
2. Bekanntgaben der Verwaltung
3. Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates
4. Sanierung des Feldweges (Flstnr. 597) im Gewann Kurze-Bettles-Äcker
5. Gemeindehalle Altdorf
hier: Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
6. Kaltlufthalle Altdorf
hier: Bericht über die Inanspruchnahme
7. Genehmigung der eingegangen Spenden
8. Neubau Zweifamilienhaus mit Garage auf dem Grundstück mit der
Flurstücksnummer 506/15
9. Verschiedenes
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Die Sitzungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde Altdorf eingestellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 09.05.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von §12 BauGB beschlossen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mehrfamilienhaus Greutlach“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO aufgestellt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB abgesehen. Das Plangebiet liegt in der südlichen der Ortslage von Altdorf in der Kirchstraße und umfasst das Grundstück 836/2. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
Öffentliche Auslegung:
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung unterrichten und sich zum Planentwurf äußern.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19.04.202023 wird mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und vorliegenden Fachgutachten in der Zeit vom 30.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 im Rathaus in Altdorf, Spitalhof 1, Montag bis Donnersteg 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstagnachmittag 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.altdorf-es.de/aktuelles eingestellt und über das Zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Zur Gemeinderatssitzung am 09.05.2023 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf, Herrn Rainer Metzger vom Büro Melber&Metzger auch einige interessierte Zuhörer und Zuhörerinnen begrüßen.
Bekanntgaben
Eine erfreuliche Nachricht konnte Bürgermeister Kälberer zu Beginn des Tagesordnungspunktes bekannt geben. So war der Aufstockungsantrag erfolgreich; die Gemeinde Altdorf erhält aus dem Landesanierungsprogramm weitere 400.000 € an Zuwendungsmittel zur Verfügung gestellt. Auch in dieser Sitzung ging Bürgermeister auf die angespannte Personalsituation in der Kindertagesstätte ein und berichtete über einen weiteren Elternbrief der zu Ende der Osterferien versandt worden ist. Ab diesem Monat befindet man sich wieder im Normalbetrieb in der Kindertagesstätte, wenngleich Neuaufnahmen in der Kleinkindgruppe nach wie vor leider noch nicht möglich sind. Hier wird sich die Situation aber mit Beginn des neuen Kindergartenjahres entspannen, da nunmehr in den letzten Wochen vier neue Arbeitsverträge mit Erziehern und Erziehern abgeschlossen werden konnten. Weiterhin wurde auf den vom Gremium ausgelobte Energiesparwettbewerb hingewiesen.
Aufgrund der seit Jahren kontinuierlich zugenommenen Beparkung der drei Kreisstraßen (Stuttgarter-Kirch- und Neckartenzlinger Straße) hat der Gemeinderat nach einem Auswahlverfahren am 13.10.2020 ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung eines Verkehrskonzeptes für den Ruhenden Verkehr betreffend den drei Kreisstraßen beauftragt. Ein erstes Zwischenergebnis wurde im Frühjahr 2021 dem Gremium dargelegt. Daraufhin erfolgte die Einbindung der Bürgerschaft mittels entsprechendem mehrmaligen Hinweis und Aufrufe im Amtsblatt sowie durch die Homepage der Gemeinde im Mai und im Juni 2021. Auch wurde die Bürgerschaft zu einer öffentlichen Begehung am 8. Juli 2021 eingeladen. Die daraufhin erfolgten Rückmeldungen wurden sowohl dem Planer als auch den Ratsmitgliedern vorgelegt und flossen teilweise in die Überarbeitung des Konzeptes, welches dann der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Esslingen zur Genehmigung eingereicht worden ist, mit ein. Mit Anordnung vom 26.01.2022 wurde diese Konzeption vom Straßenverkehrsamt dem Landratsamt Esslingen genehmigt. Die Standortmarkierungen der Verkehrszeichen werden nun in diesen Tage vom zuständigen Straßenbauamt vorgenommen.
Sowohl durch die Beschilderung (Haltevorbot, Beginn und Ende) als auch durch die Fahrbahnmarkierungen geht nunmehr hervor, welche Straßenabschnitte zum Parken genutzt werden können und welche nicht. Neben dem Ziel ein geordnetes Parken, welches die Sicht für den fließenden Verkehr nicht über Gebühr einschränkt, stand auch im Fokus der Parkkonzeption die sichere Ein- und Ausfahrt von und zu den angrenzenden Gemeindestraßen und nicht zuletzt die Reduzierung der Geschwindigkeit des Ortseinfahrenden Verkehrs.
Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,
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Der Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen
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Eine detaillierte Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter:
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Zur Gemeinderatssitzung am 04.04.2023 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch einige interessierte Zuhörer und Zuhörerinnen begrüßen.
Bekanntgaben
Auch in dieser Sitzung ging Bürgermeister Kälberer zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes auf die angespannte Personalsituation in der Kindertagesstätte ein und berichtete über einen vor kurzem stattgefundenen Informationsabend, an welchem zahlreiche Eltern teilgenommen haben. Deutlich wurde an diesem Abend gemacht, dass sowohl das Kindergartenteam als auch die Verwaltung um Personalgewinnung in vielfältiger Form bemüht sind und hierbei auch sowohl vom Elternbeirat als auch von einigen Eltern aktiv unterstützt werden. Erste Erfolge können auch schon vermeldet werden aber aufgrund der Kündigungszeiten wird es zu einer spürbaren Entlastung erst im Sommer diesen Jahres kommen. Verwaltung und Kita-Leitung bleiben aber weiter dran und werden die Eltern zu Mitte des Monats erneut mittels eines Elternbriefes über den aktuellen Stand informieren. Weiterhin wurde über den erfolgten Spatenstich zur Erschließung des neuen Wohngebietes „Greutlach II“ berichtet.
Zur Sitzung am 14.03.2023 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf, Frau Tabea Rist vom Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen, den Jugendbeauftragten Herrn Tobia Wöhrle und Herrn Mato Colic sowie einige interessierte Zuhörer begrüßen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Kälberer informierte in ausführlicher Form über den vor allem bei der Betreuung der Kleinkindgruppe gegenwärtig vorhandenen Personalmangel. In vielfältiger Form wurde und wird versucht dem entgegenzuwirken, sei es durch vermehrte Stellenausschreibungen in den Zeitungen, dem Amtsblatt, der Homepage der Gemeinde Altdorf oder auf Social Media. Auch Plakate wurden gefertigt und verteilt. Zudem lobt die Gemeinde schon seit zwei Jahren eine Prämie aus. Auch der Elternbeirat hat sich intensive Gedanken gemacht und unterstütz das Kita-Team ebenfalls. Aufgrund dessen findet auch am kommenden Freitag ein Informationsabend für die Kia-Eltern statt.
Weiterhin wurde über die Hallenbewirtschaftung in der Gemeindehalle berichtet. Nunmehr steht fest, dass mit Ausnahme von Beerdigungscafés keine privaten Veranstaltungen mehr in der Gemeindehalle durchgeführt werden können. Die Beerdigungscafés werden weiterhin von den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TSV Altdorf betreut bzw. durchgeführt.
Schlussendlich wurden die Anwesenden über die vor kurzem stattgefundenen Gespräche mit der Firma Schwenk hinsichtlich der Erschließung des Baugebietes „Greutlach II“ informiert. So werden die Erschließungsarbeiten Anfang April beginnen.
Haushaltsplanung 2023 hier: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsplanung 2023 sowie dem mittelfristigen Investitionsprogramm der Jahre 2020 - 2026
In der Gemeinderatssitzung am 17.01.2023 hat das Gremium ausführlich über die eingegangenen Mittelanmeldungen beraten und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Basierend auf dieser Beschlusslage wurde von der Verbandsverwaltung gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung Altdorf nunmehr der Haushaltsplanentwurf 2023 gefertigt und gleichermaßen auch das Investitionsprogramm der Jahre 2022-2026, und erstmals die Finanzierung des ambitionierten Vorhabens der Erweiterung des Schulgebäudes und dem Neubau einer Einfeldsporthalle, aufgezeigt. Bürgermeister Kälberer machte hierbei aber deutlich, dass die der Haushaltsplanung und der mittelfristigen Investitionsplanung unterliegenden Parameter auch eintreten müssen; d. h. dass, das Steueraufkommen stabil bleiben muss, dass die die Zuschüsse auch in der erwarteten Höhe erzielbar sein müssen und dass, schlussendlich die Baukosten trotz der im Planwerk bereits fortgeschriebenen Gesamtausgaben in Höhe von 10 Millionen € nicht weiter ansteigen dürfen.
Lesen Sie hier den gesamten Bericht
Zur Sitzung am 14.02.2023 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf, Frau Ellen Schuler von der Firma Deer sowie die Leiterin der Kernzeitenbetreuung Frau Veronika Graf-Wick und einige interessierte Zuhörer begrüßen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Kälberer informierte zunächst über die geänderten Öffnungszeiten im Rathaus sowie über die erfolgten Tierrettungseinsätze des Tierschutzbundes im abgelaufenen Jahr 2022.
Arbeitsvergaben zur Erschließung des Wohngebietes „Greutlach II“, der Erweiterung des Gewerbegebietes „obere Liesäcker“ sowie Kanalsanierungsmaßnahmen
Bürgermeister Kälbere berichtet über den Verfahrensstand. So wurde noch Ende vergangenen Jahres die Ausschreibungsunterlagen für die drei Lose fünf interessierten Anbieter zugesandt. Drei Firmen gaben daraufhin ihre Angebote ab. Zur Submission am 17.01.2023 lagen Angebote mit einer Preisspanne von 2,5 bis 3,5 Mio. Euro vor. Mit zwei Anbietern wurden anschließend auch im Hinblick auf die eingereichten Nebenangebote Gespräche geführt und schlussendlich wurde die Firma Schwenk aus Unterensingen mit den Erschließungsarbeiten für das neue Wohngebiet „Greutlach II“ beauftragt. Die Vergabesumme fiel somit etwas geringer als die prognostizierten Kosten, welche Grundlage für die abgeschlossenen Vertragsunterlagen zwischen Erschließungsträger und Grundstückseigentümer, aus. Der Baubeginn ist für Ende März bzw. Anfang April 2023 vorgesehen, sofern die Witterung dies zulässt. Neben den Erschließungsarbeiten für das neue Wohngebiet „Greutlach II“ kann in diesem Zuge auch die Erweiterung des Gewerbegebietes „obere Liesäcker“ angegangen werden sowie die Kanalsanierungen im Dorfwiesenweg, im Kirchgässle und in der Stuttgarter Straße.
Zur ersten Sitzung in diesem Jahr am 17.01.2023 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch Herrn Wolfgang Fürst von der Kommunalentwicklung Stuttgart sowie einige interessierte Zuhörer begrüßen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Kälberer informierte über den am 28.12.2022 erfolgten Brandeinsatz der Feuerwehren der Gemeinden Altdorf, Neckartenzlingen und Nürtingen aufgrund eines erhöhten Brandes im Gewann „Frauenhäuslesäcker“. Trotz dort vorhandenem Landschaftsschutzgebiet sind Hütten und Einfriedungen vorhanden, die zuständige untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Esslingen schreitet aufgrund Personalmangel nicht ein. Weiterhin berichtete die Verwaltung darüber, dass trotz erfolgter Ausschreibungen sowohl in den Zeitungen als auch im Amtsblatt und mittels der Homepage der Gemeinde Altdorf bislang noch keine weiteren Bewerbungen hinsichtlich der offenen Stellen in der Kindertagesstätte (Erzieherinnen und Pia-Ausbildungsstelle) eingegangen sind. Über die anstehenden Straßensperrungen im Bereich der Gemeinschafsschuppenanlage und bei der Fa. Bempflinger Lebensmittel, bedingt durch Forst- aber auch Tiefbauarbeiten wurden die Ratsmitglieder ebenfalls informiert.
Zur letzten Sitzung des Gemeinderates in diesem Jahr am 13.12.2022 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten, Verbandskämmerer Herrn Michael Castro vom Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen und einige interessierten Zuhörer im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Letztmalig gab, Bürgermeister Kälberer ein Corona-Update bekannt, zumal in der Gemeinde Altdorf die Zahlen sehr überschaubar sind und zu Jahresbeginn per Gesetz die Außergewöhnliche Einsatzlage auch endet. Weiterhin wurde über die aktuelle lokale Unterbringungssituation der Asylbewerber und der Kriegsflüchtlinge informiert und ebenso über einige in den letzten Tagen stattgefundenen Verbandsversammlung, sei es im Bereich der Wasserversorgung oder bei der Abwasserbeseitigung. Schlussendlich wurden die Ratsmitglieder darüber in Kenntnis gesetzt, dass bei gewöhnlichen Verlauf die Gemeinden Neckartenzlingen Altdorf und Altenriet gemeinsam in den Jahren 2023/24 mit einem flächendeckenden Glasfaserausbau rechnen können.
Ehrenamtsrichtlinien – Würdigung eines außergewöhnlichen ehrenamtlichen Engagements
Bereits vor 2 Jahren befasst sich der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf mit der Ehrung von verdienten Bürger/innen und fasste dabei die bisher vorhandenen einzelnen Beschlüsse zu einem neuen Regelwerk zusammen. Unter anderem wurde hierin auch festgelegt, dass einmal in zwei Jahren ein außerordentliches Engagement, sei es in einem örtlichen Verein, in einer kirchlichen oder sonstigen lokalen Organisation oder in der Bürgerschaft, zu würdigen ist. Erstmals war dies in der Sitzung am 13.12.2022 der Fall. Die im Sommer eingegangene Vorschläge hierzu wurden vom Gremium bewertet und einstimmig wurde beschlossen die Eheleute Gerhardt und Lieselotte Löffler aufgrund ihres langjährigen außergewöhnlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit zu ehren.
Insoweit war es selbstverständlich, dass Frau Lieselotte Löffler und Herr Gerhardt Löffler an der Sitzung teilnahmen; sie wurden sehr herzlich von Bürgermeister Kälberer begrüßt. Der Vorsitzende machte in seiner Laudatio deutlich, dass es sich hierbei um ein wirklich außergewöhnliches Engagement dieser beiden handelt. So begleiteten sie über mehrere Jahre hinweg sehr engmaschig eine Flüchtlingsfamilie, sorgten dafür, dass die Frau eine Ausbildung absolvierte und heute anerkannte Altenpflegerin ist. Wie ganz selbstverständlich betreuten sie die beiden Kinder, damals noch im Kindergartenalter, und begleiteten sie auf ihrem schulischen Werdegang. Ohne solch eine „hautnahe“ Unterstützung wäre solch ein sichtbarer Erfolg nicht machbar. Selbstverständlich wies Bürgermeister Kälberer in seinen weiteren Ausführungen auch darauf hin, dass die Eheleute Löffler stellvertretend für das große Engagement, welches in der Gemeinde Altdorf im Bereich der Asylhilfe und der Flüchtlingsarbeit vorhanden ist, stehen. Dies gilt im Übrigen auch für das weitere, heute Abend nicht auf der Tagesordnung stehende Engagement der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich in den örtlichen Vereinen, in den Kirchen und sonstigen Organisationen einbringen oder in der stillen Nachbarschaftshilfe wertvolle Dienste leisten. Bürgermeister Kälberer überreichte mit dem „Altdorfer Brettle“ beiden ein ganz besonderes Geschenk.
Zur Sitzung des Gemeinderates am 15. November 2022 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten, Herrn Architekt Werner F. Krepela, die Herren Rolf Klass und Gernot Schneider sowie Frau Patricia Kurz von der EnBW sowie Wassermeister Herrn Gerhard Bohl und einige interessierten Zuhörer im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf recht herzlich begrüßen.
Blutspenderehrung
Auch in diesem Jahr waren 2 von 3 zu ehrenden Blutspender/innen in der Sitzung anwesend. Für 25-maliges Blutspenden konnte Bürgermeister Kaelberer Herrn Sven Schaich auszeichnen und ein ganz besonderes Dankeschön und Anerkennung wurde Frau Lore Karg für 125 unentgeltlich geleitete Blutspenden entgegengebracht. Auch der Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes, der Bereitschaftsführer Herr Frank Schaich bedankte sich bei beiden Blutspenden recht herzlich und insbesondere bei Lore Karg, die seit vielen Jahren dem DRK Großbettlingen als aktive Mitglied angehört.
Bekanntgaben
Der Tagesordnungspunkt wurde wie immer mit einem kurzen Corona-Update eröffnet und informierte wurden die Ratsmitglieder auch wie immer über den aktuellen Stand der in der Gemeinde untergebrachten Asylbewerber und Kriegsflüchtlingen. Weiterhin informierte Bürgermeister Kaelberer unter diesem Tagesordnungspunkt die Ratsmitglieder über eine Informationsveranstaltung in der Gemeinde Schlaitdorf im Hinblick auf die anstehende Grundsteuerreform sowie auf die nunmehr erschienene erste Amtsblattausgabe unter der Regie des Nussbaumverlages und berichtete aus der vor kurzem stattgefundenen Verbandsversammlung „fahrmit“.
Zur Sitzung des Gemeinderates am 18. Oktober 2022 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten, Herrn Rainer Metzger vom Büro Melber&Metzger sowie Wassermeister Herrn Gerhard Bohl und Revierförster Herrn Jürgen Ernst und einige interessierten Zuhörer im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Der Tagesordnungspunkt wurde wie immer mit einem kurzen Corona-Update eröffnet und informierte wurden die Ratsmitglieder auch wie immer über den aktuellen Stand der in der Gemeinde untergebrachten Asylbewerber und Kriegsflüchtlingen. Des Weiteren informierte die Verwaltung über die Nachfolgereglung des Jugendbegleiters. Mit Herrn Tobias Wehrle wurde ein Nachfolger gefunden, er hat die Stelle bereist am 04.10.2022 angetreten.
Forstbetriebsplan 2023
Die Planung für die Waldbewirtschaftung im Jahr 2023 sieht einen Einschlag von 225 Fm vor. In diesem Jahr sind im Pfaffenwald und im verbrannten Wäldle wieder viele Eschen vom Triebsterben befallen, die gefällt werden müssen. Eine weitere Nutzung ist in einem Alteichenbestand an der Deponie vorgesehen, der einen sehr schlechten Kronenzustand aufweist. Dies kann eine Folge des Hagelunwetters vom letzten Jahr sein wovon sich die Eichen nicht mehr erholt haben. Im Plan sind noch Ausgaben für Kultursicherung, Wegunterhaltung und Verkehrssicherung enthalten, so die Berichterstattung des Försters Herrn Ernst. GR Markus Schäfer hinterfragte den derzeitigen Eschenbestand im Kommunalwald. Der Revierleiter wies in seiner Antwort darauf hin, dass durch die Krankheit der Eschenbestand rückläufig ist, er bezifferte diesen auf rund 10 Prozent. Durch die Frage von GR Werner Schweizer wurde deutlich, dass für die Gemeinde Altdorf das 10jährige Einrichtungswerk aufgrund des vorherrschenden Personalmangels bei der Forstverwaltung nicht fortgeschrieben werden kann. Schlussendlich wurde auch der nächste Brennholzverkauf, welcher voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2023 erfolgen wird, besprochen. Das Gremium stimmte einstimmig dem Forstbetriebsplan 2023 zu.
Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause am 13. September 2022 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten, Herrn Rainer Metzger vom Büro Melber&Metzger sowie Bauhofleiter Herrn Reinhard Veith und einige interessierten Zuhörer im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Der Tagesordnungspunkt wurde wie immer mit einem kurzen Corona-Update eröffnet. Weiterhin berichtete Bürgermeister Kälberer über die zwischenzeitlich in der Gemeinde untergebrachten ukrainischen Flüchtlingen und Asylbewerber/innen. Ausgeführt wurden von der Verwaltung auch Überlegungen hinsichtlich der weiteren Energieeinsparungen, aber auch der bereits in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen auf diesem Gebiet. Weiterhin wurden die Ratsmitglieder unter diesem Tagesordnungspunkt über die personelle Veränderung betreffend dem Jugendbegleiter informiert. Der in den drei Gemeinden Altenreit, Schlaitdorf und Altdorf tätige Jugendbegleiter Lukas Lohmüller beendet bim Kreisjungdring seine Arbeit; Mit Herrn Tobias Wehrle wurde bereits ein Nachfolger gefunden. Schlussendlich konnte Bürgermeister Kälberer verkünden, dass nunmehr alle Probleme im Zusammenhang mit der Erschließung des neuen Wohngebietes „Greutlach“ ausgeräumt werden konnten, sodass der Satzungsbeschluss für dieses Neubaugebiet in der nächsten Gemeinderatssitzung gefasst werden kann. Bei gewöhnlichem Verlauf können die Erschließungsarbeiten im kommenden Jahr beginnen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schule – Erweiterung Ganztagsschule“
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 18.01.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schule – Erweiterung Ganztagsschule“ gefasst. Ziel der Planung ist die städtebaulich geordnete Erweiterung der bestehenden Schule zur Schaffung neuer Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule und für den Neubau einer Einfeldsporthalle. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan durch den GVV Neckartenzlingen geändert.
Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ informiert:
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte für die Verbandsstädte und Verbandsgemeinden Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Die Bodenrichtwerte stehen ab 01.07.2022 auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter dem Link www.gutachterausschuss-lkes.de/leistungen/bodenrichtwerte zur Verfügung.
Ebenso werden die Bodenrichtwertkarten im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw einsehbar sein.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auch wenn wir gemeinsam mit den ersten Privatinitiativen kommunale und private Wohnräume, die zum Teil auch schon belegt worden sind, zur Verfügung stellen konnten, benötigen wir baldmöglichst weitere Unterkünfte. Daher die dringende und herzlichste Bitte entsprechende Räume – sehr geeignet sind natürlich kleinere Einliegerwohnungen – der Gemeindeverwaltung Altdorf zu melden. Selbstverständlich wird hierfür eine Miete bezahlt und ebenso die entstehenden Nebenkosten. Auch kann die Verwaltung im Falle von einer nicht vollumfänglich vorhandenen Ausstattung helfen. In fast allen Fällen sind Mütter mit ihren Kindern unterzubringen.
Neben der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten bedarf es aber auch der ehrenamtlichen Bekleidung dieser Personen. Auch hier hoffen wir auf ihre Mithilfe, da dies mit unserem Rathauspersonal nicht zu bewerkstelligen ist. Gerne können Sie sich telefonisch (Telnr. 93970) oder per E-Mail (rathaus(at)altdorf-es.de) melden. Hier finden Sie das Formular zum Wohnraumangebot Privater.
Vielen Dank schon heute für Ihre Bereitschaft und Ihr Mitwirken.
Ihr
Joachim Kälberer
Bürgermeister