Liebe Grundschulkinder,
wir wollen mit Euch in den Osterferien ganz viel spielen,
ein Muttertagsgeschenk basteln,
leckere Hasen backen und verzieren,
einen Film anschauen und natürlich das dazugehörige Popcorn machen,
einmal backen wir Pizza nach Eurem Geschmack,
wir werden beim Bauer Eier holen und zusammen mit natürlichen Farbstoffen färben und
wenn wir noch Zeit und Lust haben, wollen wir für jedes Essenskind in der Kernzeit eine Serviettentasche und Stoffservietten nähen und verzieren.
Das Anmeldeformular für die Ferienbetreuung in den Osterferien ist auf der Homepage unter der Rubrik Download-Formulare zu finden.
Zur Sitzung am 14.03.2023 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf, Frau Tabea Rist vom Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen, den Jugendbeauftragten Herrn Tobia Wöhrle und Herrn Mato Colic sowie einige interessierte Zuhörer begrüßen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Kälberer informierte in ausführlicher Form über den vor allem bei der Betreuung der Kleinkindgruppe gegenwärtig vorhandenen Personalmangel. In vielfältiger Form wurde und wird versucht dem entgegenzuwirken, sei es durch vermehrte Stellenausschreibungen in den Zeitungen, dem Amtsblatt, der Homepage der Gemeinde Altdorf oder auf Social Media. Auch Plakate wurden gefertigt und verteilt. Zudem lobt die Gemeinde schon seit zwei Jahren eine Prämie aus. Auch der Elternbeirat hat sich intensive Gedanken gemacht und unterstütz das Kita-Team ebenfalls. Aufgrund dessen findet auch am kommenden Freitag ein Informationsabend für die Kia-Eltern statt.
Weiterhin wurde über die Hallenbewirtschaftung in der Gemeindehalle berichtet. Nunmehr steht fest, dass mit Ausnahme von Beerdigungscafés keine privaten Veranstaltungen mehr in der Gemeindehalle durchgeführt werden können. Die Beerdigungscafés werden weiterhin von den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TSV Altdorf betreut bzw. durchgeführt.
Schlussendlich wurden die Anwesenden über die vor kurzem stattgefundenen Gespräche mit der Firma Schwenk hinsichtlich der Erschließung des Baugebietes „Greutlach II“ informiert. So werden die Erschließungsarbeiten Anfang April beginnen.
Haushaltsplanung 2023 hier: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsplanung 2023 sowie dem mittelfristigen Investitionsprogramm der Jahre 2020 - 2026
In der Gemeinderatssitzung am 17.01.2023 hat das Gremium ausführlich über die eingegangenen Mittelanmeldungen beraten und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Basierend auf dieser Beschlusslage wurde von der Verbandsverwaltung gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung Altdorf nunmehr der Haushaltsplanentwurf 2023 gefertigt und gleichermaßen auch das Investitionsprogramm der Jahre 2022-2026, und erstmals die Finanzierung des ambitionierten Vorhabens der Erweiterung des Schulgebäudes und dem Neubau einer Einfeldsporthalle, aufgezeigt. Bürgermeister Kälberer machte hierbei aber deutlich, dass die der Haushaltsplanung und der mittelfristigen Investitionsplanung unterliegenden Parameter auch eintreten müssen; d. h. dass, das Steueraufkommen stabil bleiben muss, dass die die Zuschüsse auch in der erwarteten Höhe erzielbar sein müssen und dass, schlussendlich die Baukosten trotz der im Planwerk bereits fortgeschriebenen Gesamtausgaben in Höhe von 10 Millionen € nicht weiter ansteigen dürfen.
Lesen Sie hier den gesamten Bericht
Wahl der Schöffinnen und Schöffen
In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt.
Als Schöffin bzw. Schöffe wirken Sie als ehrenamtliche/r Richter/in bei Strafsachen am Amts-, Land- oder Jugendgericht mit. Sie benötigen für dieses Ehrenamt keine juristische Vorbildung. Als ehrenamtliche/r Richter/in sollen Sie mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung die juristische Betrachtung sinnvoll ergänzen. Fähigkeiten und Eigenschaften wie ein gesunder Menschenverstand, soziales Verständnis, Urteilsvermögen, Gerechtigkeitssinn, Unparteilichkeit und Vorurteilsfreiheit in höchstem Maß, Einfühlungsvermögen sowie logisches Denkvermögen sind hierbei gefragt. Sie entscheiden zusammen mit den Berufsrichtern/innen über die Schuldfrage und das Strafmaß. Mit Ihrer Mitwirkung tragen Sie daher gleichermaßen die Verantwortung für die Gerichtsentscheidungen.
Die Voraussetzungen und weitere Informationen erhalten Sie über www.schoeffenwahl2023.de
Sollten Sie Interesse an dem Amt einer Schöffin oder eines Schöffen haben, können Sie sich bis spätestens zum 31.03.2023 hierfür bewerben. Bitte geben Sie das unterschriebene Bewerbungsformular in der Gemeindeverwaltung Altdorf ab.
Bewerbungsformular Schöffinnen und Schöffe
Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
Informationen und das Bewerbungsformular zur Jugendschöffenwahl sind auf der Homepage des Landkreises Esslingen abrufbar.
Für das Amt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen senden Sie die unterschriebenen Bewerbungsunterlagen an das Kreisjugendamt Esslingen. Die Bewerbungsfrist hierfür ist auf den 12.04.2023 festgelegt.
Für weitere Fragen in Bezug auf die Jugendschöffenwahl steht Ihnen Frau Sonja Keiling unter 0711-3902-42570 oder unter Jugenschoeffenwahl@LRA-ES.de zur Verfügung.
Zur Sitzung am 14.02.2023 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf, Frau Ellen Schuler von der Firma Deer sowie die Leiterin der Kernzeitenbetreuung Frau Veronika Graf-Wick und einige interessierte Zuhörer begrüßen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Kälberer informierte zunächst über die geänderten Öffnungszeiten im Rathaus sowie über die erfolgten Tierrettungseinsätze des Tierschutzbundes im abgelaufenen Jahr 2022.
Arbeitsvergaben zur Erschließung des Wohngebietes „Greutlach II“, der Erweiterung des Gewerbegebietes „obere Liesäcker“ sowie Kanalsanierungsmaßnahmen
Bürgermeister Kälbere berichtet über den Verfahrensstand. So wurde noch Ende vergangenen Jahres die Ausschreibungsunterlagen für die drei Lose fünf interessierten Anbieter zugesandt. Drei Firmen gaben daraufhin ihre Angebote ab. Zur Submission am 17.01.2023 lagen Angebote mit einer Preisspanne von 2,5 bis 3,5 Mio. Euro vor. Mit zwei Anbietern wurden anschließend auch im Hinblick auf die eingereichten Nebenangebote Gespräche geführt und schlussendlich wurde die Firma Schwenk aus Unterensingen mit den Erschließungsarbeiten für das neue Wohngebiet „Greutlach II“ beauftragt. Die Vergabesumme fiel somit etwas geringer als die prognostizierten Kosten, welche Grundlage für die abgeschlossenen Vertragsunterlagen zwischen Erschließungsträger und Grundstückseigentümer, aus. Der Baubeginn ist für Ende März bzw. Anfang April 2023 vorgesehen, sofern die Witterung dies zulässt. Neben den Erschließungsarbeiten für das neue Wohngebiet „Greutlach II“ kann in diesem Zuge auch die Erweiterung des Gewerbegebietes „obere Liesäcker“ angegangen werden sowie die Kanalsanierungen im Dorfwiesenweg, im Kirchgässle und in der Stuttgarter Straße.
Sonderausstellung: Kinder-Krimis
Die drei ???, TKKG & Co
Mittwoch, den 1.3.2023 ab 14:00 Uhr
Wer braucht schon Erwachsene? Kinder lüften schon lang seltsame Geheimnisse und decken heimliche Verbrechen ganz ohne die Großen auf. Schon eure Eltern haben „5 Freunde“, „Die drei???“, „Kommissar Kugelblitz“ und „TKKG“ verschlungen. Heute wollen wir uns auf deren Spuren begeben. Wir wollen spannende Krimiwelten entdecken, verdächtigen Fingerabdrücken folgen und mysteriöse Codes knacken.
Wir fahren mit dem öffentlichen Bus ins Stadtmuseum nach Nürtingen, die Kosten von 3€ werden vor Ort eingesammelt. Gegen 18:00 Uhr kommen wir wieder zurück.
Anmeldungen können bis Donnerstag, den 23.2.23 in der Schatzkiste abgegeben werden.
Bitte hier abtrennen:
Hiermit melde ich mein Kind /meine Kinder für den Ausflug ins Stadtmuseum an:
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Tel:_______________________
Unterschrift: __________________________
Zur ersten Sitzung in diesem Jahr am 17.01.2023 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch Herrn Wolfgang Fürst von der Kommunalentwicklung Stuttgart sowie einige interessierte Zuhörer begrüßen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Kälberer informierte über den am 28.12.2022 erfolgten Brandeinsatz der Feuerwehren der Gemeinden Altdorf, Neckartenzlingen und Nürtingen aufgrund eines erhöhten Brandes im Gewann „Frauenhäuslesäcker“. Trotz dort vorhandenem Landschaftsschutzgebiet sind Hütten und Einfriedungen vorhanden, die zuständige untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Esslingen schreitet aufgrund Personalmangel nicht ein. Weiterhin berichtete die Verwaltung darüber, dass trotz erfolgter Ausschreibungen sowohl in den Zeitungen als auch im Amtsblatt und mittels der Homepage der Gemeinde Altdorf bislang noch keine weiteren Bewerbungen hinsichtlich der offenen Stellen in der Kindertagesstätte (Erzieherinnen und Pia-Ausbildungsstelle) eingegangen sind. Über die anstehenden Straßensperrungen im Bereich der Gemeinschafsschuppenanlage und bei der Fa. Bempflinger Lebensmittel, bedingt durch Forst- aber auch Tiefbauarbeiten wurden die Ratsmitglieder ebenfalls informiert.
Liebe Familien,
auch in diesem Jahr bieten wir wieder eine Ferienbetreuung für die Altdorfer Grundschulkinder an. Die Betreuung wird in den Osterferien (11.04. – 14.04.2023) in beiden Wochen der Pfingstferien sowie in den Sommerferien angeboten. Die Ferienbetreuung findet ab einem Kind statt.
Die Anmeldeformulare finden Sie jeweils auf der Homepage der Gemeinde Altdorf unter der Rubrik „Download-Formulare“. Wie immer, erhalten Sie alle Formulare auch in Papierform auf dem Rathaus. Diese können zu den üblichen Öffnungszeiten gerne abgeholt werden.
Wenn Interesse an dem Betreuungsangebot besteht, sind wir sehr dankbar, wenn die Anmeldungen schon frühzeitig eingehen, damit wir, aber insbesondere die Betreuer, besser planen können.
Zur letzten Sitzung des Gemeinderates in diesem Jahr am 13.12.2022 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten, Verbandskämmerer Herrn Michael Castro vom Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen und einige interessierten Zuhörer im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Letztmalig gab, Bürgermeister Kälberer ein Corona-Update bekannt, zumal in der Gemeinde Altdorf die Zahlen sehr überschaubar sind und zu Jahresbeginn per Gesetz die Außergewöhnliche Einsatzlage auch endet. Weiterhin wurde über die aktuelle lokale Unterbringungssituation der Asylbewerber und der Kriegsflüchtlinge informiert und ebenso über einige in den letzten Tagen stattgefundenen Verbandsversammlung, sei es im Bereich der Wasserversorgung oder bei der Abwasserbeseitigung. Schlussendlich wurden die Ratsmitglieder darüber in Kenntnis gesetzt, dass bei gewöhnlichen Verlauf die Gemeinden Neckartenzlingen Altdorf und Altenriet gemeinsam in den Jahren 2023/24 mit einem flächendeckenden Glasfaserausbau rechnen können.
Ehrenamtsrichtlinien – Würdigung eines außergewöhnlichen ehrenamtlichen Engagements
Bereits vor 2 Jahren befasst sich der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf mit der Ehrung von verdienten Bürger/innen und fasste dabei die bisher vorhandenen einzelnen Beschlüsse zu einem neuen Regelwerk zusammen. Unter anderem wurde hierin auch festgelegt, dass einmal in zwei Jahren ein außerordentliches Engagement, sei es in einem örtlichen Verein, in einer kirchlichen oder sonstigen lokalen Organisation oder in der Bürgerschaft, zu würdigen ist. Erstmals war dies in der Sitzung am 13.12.2022 der Fall. Die im Sommer eingegangene Vorschläge hierzu wurden vom Gremium bewertet und einstimmig wurde beschlossen die Eheleute Gerhardt und Lieselotte Löffler aufgrund ihres langjährigen außergewöhnlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit zu ehren.
Insoweit war es selbstverständlich, dass Frau Lieselotte Löffler und Herr Gerhardt Löffler an der Sitzung teilnahmen; sie wurden sehr herzlich von Bürgermeister Kälberer begrüßt. Der Vorsitzende machte in seiner Laudatio deutlich, dass es sich hierbei um ein wirklich außergewöhnliches Engagement dieser beiden handelt. So begleiteten sie über mehrere Jahre hinweg sehr engmaschig eine Flüchtlingsfamilie, sorgten dafür, dass die Frau eine Ausbildung absolvierte und heute anerkannte Altenpflegerin ist. Wie ganz selbstverständlich betreuten sie die beiden Kinder, damals noch im Kindergartenalter, und begleiteten sie auf ihrem schulischen Werdegang. Ohne solch eine „hautnahe“ Unterstützung wäre solch ein sichtbarer Erfolg nicht machbar. Selbstverständlich wies Bürgermeister Kälberer in seinen weiteren Ausführungen auch darauf hin, dass die Eheleute Löffler stellvertretend für das große Engagement, welches in der Gemeinde Altdorf im Bereich der Asylhilfe und der Flüchtlingsarbeit vorhanden ist, stehen. Dies gilt im Übrigen auch für das weitere, heute Abend nicht auf der Tagesordnung stehende Engagement der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich in den örtlichen Vereinen, in den Kirchen und sonstigen Organisationen einbringen oder in der stillen Nachbarschaftshilfe wertvolle Dienste leisten. Bürgermeister Kälberer überreichte mit dem „Altdorfer Brettle“ beiden ein ganz besonderes Geschenk.
Zur Sitzung des Gemeinderates am 15. November 2022 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten, Herrn Architekt Werner F. Krepela, die Herren Rolf Klass und Gernot Schneider sowie Frau Patricia Kurz von der EnBW sowie Wassermeister Herrn Gerhard Bohl und einige interessierten Zuhörer im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf recht herzlich begrüßen.
Blutspenderehrung
Auch in diesem Jahr waren 2 von 3 zu ehrenden Blutspender/innen in der Sitzung anwesend. Für 25-maliges Blutspenden konnte Bürgermeister Kaelberer Herrn Sven Schaich auszeichnen und ein ganz besonderes Dankeschön und Anerkennung wurde Frau Lore Karg für 125 unentgeltlich geleitete Blutspenden entgegengebracht. Auch der Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes, der Bereitschaftsführer Herr Frank Schaich bedankte sich bei beiden Blutspenden recht herzlich und insbesondere bei Lore Karg, die seit vielen Jahren dem DRK Großbettlingen als aktive Mitglied angehört.
Bekanntgaben
Der Tagesordnungspunkt wurde wie immer mit einem kurzen Corona-Update eröffnet und informierte wurden die Ratsmitglieder auch wie immer über den aktuellen Stand der in der Gemeinde untergebrachten Asylbewerber und Kriegsflüchtlingen. Weiterhin informierte Bürgermeister Kaelberer unter diesem Tagesordnungspunkt die Ratsmitglieder über eine Informationsveranstaltung in der Gemeinde Schlaitdorf im Hinblick auf die anstehende Grundsteuerreform sowie auf die nunmehr erschienene erste Amtsblattausgabe unter der Regie des Nussbaumverlages und berichtete aus der vor kurzem stattgefundenen Verbandsversammlung „fahrmit“.
Zur Sitzung des Gemeinderates am 18. Oktober 2022 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten, Herrn Rainer Metzger vom Büro Melber&Metzger sowie Wassermeister Herrn Gerhard Bohl und Revierförster Herrn Jürgen Ernst und einige interessierten Zuhörer im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Der Tagesordnungspunkt wurde wie immer mit einem kurzen Corona-Update eröffnet und informierte wurden die Ratsmitglieder auch wie immer über den aktuellen Stand der in der Gemeinde untergebrachten Asylbewerber und Kriegsflüchtlingen. Des Weiteren informierte die Verwaltung über die Nachfolgereglung des Jugendbegleiters. Mit Herrn Tobias Wehrle wurde ein Nachfolger gefunden, er hat die Stelle bereist am 04.10.2022 angetreten.
Forstbetriebsplan 2023
Die Planung für die Waldbewirtschaftung im Jahr 2023 sieht einen Einschlag von 225 Fm vor. In diesem Jahr sind im Pfaffenwald und im verbrannten Wäldle wieder viele Eschen vom Triebsterben befallen, die gefällt werden müssen. Eine weitere Nutzung ist in einem Alteichenbestand an der Deponie vorgesehen, der einen sehr schlechten Kronenzustand aufweist. Dies kann eine Folge des Hagelunwetters vom letzten Jahr sein wovon sich die Eichen nicht mehr erholt haben. Im Plan sind noch Ausgaben für Kultursicherung, Wegunterhaltung und Verkehrssicherung enthalten, so die Berichterstattung des Försters Herrn Ernst. GR Markus Schäfer hinterfragte den derzeitigen Eschenbestand im Kommunalwald. Der Revierleiter wies in seiner Antwort darauf hin, dass durch die Krankheit der Eschenbestand rückläufig ist, er bezifferte diesen auf rund 10 Prozent. Durch die Frage von GR Werner Schweizer wurde deutlich, dass für die Gemeinde Altdorf das 10jährige Einrichtungswerk aufgrund des vorherrschenden Personalmangels bei der Forstverwaltung nicht fortgeschrieben werden kann. Schlussendlich wurde auch der nächste Brennholzverkauf, welcher voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2023 erfolgen wird, besprochen. Das Gremium stimmte einstimmig dem Forstbetriebsplan 2023 zu.
Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause am 13. September 2022 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten, Herrn Rainer Metzger vom Büro Melber&Metzger sowie Bauhofleiter Herrn Reinhard Veith und einige interessierten Zuhörer im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Der Tagesordnungspunkt wurde wie immer mit einem kurzen Corona-Update eröffnet. Weiterhin berichtete Bürgermeister Kälberer über die zwischenzeitlich in der Gemeinde untergebrachten ukrainischen Flüchtlingen und Asylbewerber/innen. Ausgeführt wurden von der Verwaltung auch Überlegungen hinsichtlich der weiteren Energieeinsparungen, aber auch der bereits in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen auf diesem Gebiet. Weiterhin wurden die Ratsmitglieder unter diesem Tagesordnungspunkt über die personelle Veränderung betreffend dem Jugendbegleiter informiert. Der in den drei Gemeinden Altenreit, Schlaitdorf und Altdorf tätige Jugendbegleiter Lukas Lohmüller beendet bim Kreisjungdring seine Arbeit; Mit Herrn Tobias Wehrle wurde bereits ein Nachfolger gefunden. Schlussendlich konnte Bürgermeister Kälberer verkünden, dass nunmehr alle Probleme im Zusammenhang mit der Erschließung des neuen Wohngebietes „Greutlach“ ausgeräumt werden konnten, sodass der Satzungsbeschluss für dieses Neubaugebiet in der nächsten Gemeinderatssitzung gefasst werden kann. Bei gewöhnlichem Verlauf können die Erschließungsarbeiten im kommenden Jahr beginnen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schule – Erweiterung Ganztagsschule“
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 18.01.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schule – Erweiterung Ganztagsschule“ gefasst. Ziel der Planung ist die städtebaulich geordnete Erweiterung der bestehenden Schule zur Schaffung neuer Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule und für den Neubau einer Einfeldsporthalle. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan durch den GVV Neckartenzlingen geändert.
Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ informiert:
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte für die Verbandsstädte und Verbandsgemeinden Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Die Bodenrichtwerte stehen ab 01.07.2022 auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter dem Link www.gutachterausschuss-lkes.de/leistungen/bodenrichtwerte zur Verfügung.
Ebenso werden die Bodenrichtwertkarten im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw einsehbar sein.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auch wenn wir gemeinsam mit den ersten Privatinitiativen kommunale und private Wohnräume, die zum Teil auch schon belegt worden sind, zur Verfügung stellen konnten, benötigen wir baldmöglichst weitere Unterkünfte. Daher die dringende und herzlichste Bitte entsprechende Räume – sehr geeignet sind natürlich kleinere Einliegerwohnungen – der Gemeindeverwaltung Altdorf zu melden. Selbstverständlich wird hierfür eine Miete bezahlt und ebenso die entstehenden Nebenkosten. Auch kann die Verwaltung im Falle von einer nicht vollumfänglich vorhandenen Ausstattung helfen. In fast allen Fällen sind Mütter mit ihren Kindern unterzubringen.
Neben der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten bedarf es aber auch der ehrenamtlichen Bekleidung dieser Personen. Auch hier hoffen wir auf ihre Mithilfe, da dies mit unserem Rathauspersonal nicht zu bewerkstelligen ist. Gerne können Sie sich telefonisch (Telnr. 93970) oder per E-Mail (rathaus(at)altdorf-es.de) melden. Hier finden Sie das Formular zum Wohnraumangebot Privater.
Vielen Dank schon heute für Ihre Bereitschaft und Ihr Mitwirken.
Ihr
Joachim Kälberer
Bürgermeister