Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
über die seit heute in Kraft getretene Corona-Änderungsverordnung darf ich Sie mittels nachfolgender Zusammenfassung wie folgt informieren.
Gemeinderatssitzungen sind mit dem Verweis auf § 10 Abs. 4 somit weiterhin zu jeder Uhrzeit möglich.
Sowohl zur Ausgangsbeschränkung zur Tages- als auch zur Nachtzeit weisen wir daraufhin, dass nicht auf die eigene Wohnung abgestellt wird, sondern nur „der Wohnung“. Damit ist gewährleistet, dass auch private Zusammenkünfte (bspw. vom nicht im selben Haushalt wohnendem Lebenspartner) über Nacht stattfinden können.
Weitere Informationen sowie FAQ’s zur neuen CoronaVO finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.
Abschließend noch die herzliche Bitte, reduzieren Sie auch wenn es in diesen Tagen uns allen besonders schwer fällt, Ihre Kontakte auf das allernotwendigste, vielen Dank.
Ihr
Joachim Kälberer
Bürgermeister
Da in den letzten Wochen immer wieder aufs Neue Ortseinfahrtstafeln und auch Verkehrsschilder, letztmalig vor ein paar Tagen eine „Feldwegbezeichnung“ gestohlen worden ist, bitten wir die Bevölkerung um Mithilfe; wer etwas beobachtet hat wird gebeten dies der Gemeindeverwaltung Altdorf mitzuteilen.
Aufgrund des Pandemiegeschehens finden derzeit die Gemeinderatssitzungen im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf statt. BM Kälberer konnte neben den Damen und Herren Gemeinderäten den Sachverständigen Herrn Ingenieur Dominic Walter im Bürgersaal recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Die Verwaltung berichtete über den Verlauf und die Ergebnisse der stattgefundenen jüngsten Versammlungen. Zum einen wurde über die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes am 18.11.2020 informiert. Neben der Jahresrechnung stand auch die 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen, aufgrund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obere Liesäcker 2. Änderung“ auf Gemarkung Altdorf auf der Agenda. Dieser Planänderung wurde einstimmig zugestimmt.
Lesen Sie hier den gesamten Bericht
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der vergangenen Woche beschlossen Bundes- und Landesregierungen, aufgrund des dynamischen und besorgniserregenden Verlaufs der Corona-Pandemie, einen „lockdown light“, welcher sich selbstverständlich auch auf unser Dorfgemeinschaftsleben auswirkt. So sind seit Anfang dieser Woche die Gemeindehalle, die Kaltlufthalle, die Sportanlage inkl. des dortigen Bolzplatzes geschlossen worden. Ziel ist ja, durch eine Kontaktreduzierung im öffentlichen Raum die stark gestiegenen Ansteckungszahlen wieder deutlich nach unten zu drücken, sodass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird, und es den Gesundheitsämtern wiederum ermöglicht wird, die Personen, die infiziert worden sind, sowie deren Kontakte, nachverfolgen zu können.
Neben diesen, auf die öffentlichen Anlagen wirkenden Beschlüsse, müssen auch Gaststätten und Restaurants ihre Türen geschlossen halten, ein Abholservice ist möglich. Dies ist für die hiervon direkt Betroffenen wahrlich nicht einfach und auch unsere Vereine leiden sehr unter diesen Verbotsmaßnahmen, haben sie doch in vorbildlicher Weise Hygienepläne zur Durchführung ihres Probe- und Übungsbetriebes erarbeitet und auf deren strikte Einhaltung geachtet. In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis, dass sich ein Blick auf unsere Homepage - aktuelle Seite - stets lohnt; hierunter finden Sie immer wieder wichtige Informationen.
Damit diese, uns alle belastende Zeitspanne nicht noch verlängert werden wird, möchte ich Sie bitten, diese Maßnahmen auch konstruktiv mitzutragen, die AHA-Regeln stets zu beachten, aber auch an Sie appellieren, nicht den Mut und die Zuversicht zu verlieren, zumal ich mir sicher bin, dass wir, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, als überschaubare und gut funktionierende Dorfgemeinschaft auch die nächste, sicherlich nicht ganz einfache Zeit in einem gemeinsamen guten Miteinander, bewältigen werden.
Herzliche Grüße
Ihr
Joachim Kälberer
Bürgermeister
Am vergangenen Sonntag, dem 25. Oktober 2020 öffnete die, seit dem Frühjahr 2020, fertiggestellte Kaltlufthalle auf dem Sportgelände „Altdorfer Wasen“ ihre Türen, um interessierten Besucherinnen und Besuchern Einblick in das Innere dieser Sportstätte zu ermöglichen. Selbstverständlich wurde Vorsorge für eine pandemiegerechte Besichtigung getroffen und alle Besucherinnen und Besucher hielten sich auch ausnahmslos an die Vorgaben.
Kernstück dieser Halle ist das 44 m x 22 m große Kunstrasenfeld, welches ohne einen Granulateinsatz auskommt. Vor allem die fußballbegeisterten Spielerinnen und Spieler schätzen neben dem Flor, auch das stabile Banden- und Netzsystem, welches keine Wünsche offenlässt. Zwar ist der Belegungsplan durch die örtlichen Gruppen schon gut gefüllt, aber da die Halle an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung steht, bieten vor allem die späteren Abendstunden und die Wochenenden noch Raum für Buchungen, dies nicht nur für einheimischen Gruppen, sondern auch für auswärtige Vereine und nichtorganisierte Sportgruppen. Auf der Homepage der Gemeinde Altdorf unter www.altdorf-es.de unter den Rubriken Rathaus/Kaltlufthalle „Altdorfer Wasen“ kann das Antragsformular als auch das Entgeltverzeichnis, sowohl für sportliche, als auch für außersportliche Veranstaltungen heruntergeladen werden.
Aus dem Gemeinderat
Aufgrund des Pandemiegeschehens finden derzeit die Gemeinderatssitzungen im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf statt; dies war auch im Hinblick auf den guten Besuch der letzten Sitzung am 13. Oktober 2020 notwendig. Neben den Damen und Herren Gemeinderäten konnte BM Kälberer einige beigeladene Sachverständige, sowie interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer im Bürgersaal begrüßen.
Terminbesprechung 2021
Am vergangenen Montag haben die Vertreter/innen der Vereine und der örtlichen Institutionen mit der Verwaltung unter Einhaltung der Hygienevorgaben den Entwurf des Veranstaltungskalenders 2021 besprochen und natürlich nahm auch das Pandemiegeschehen breiten Raum in der Aussprache ein. Insofern wurden die allseits bekannten Veranstaltungen im Jahr 2021 terminiert, stehen aber natürlich unter dem Vorbehalt des weiteren Verlaufs der Pandemie. Darüber hinaus informierte die Verwaltung in kurzen Zügen über die noch vor der Sommerpause vom Gemeinderat beschlossene Satzung über die Inanspruchnahme der Kaltlufthalle sowie über das erstmals in der Gemeinde aufgelegte Vereinsförderprogramm und über die offene Jugendarbeit nach dem Esslinger Modell. Schlussendlich wurden die noch in diesem Jahr anstehenden Termine besprochen. Bürgermeister Kälberer bedankte sich bei all denen, die sich bereit erklärt haben auch im nächsten Jahr wiederum das Dorfgemeinschaftsleben mit verschiedensten Veranstaltungen und Festen, so gut es eben die Geschehnisse erlauben, zu bereichern.
Das Landratsamt Esslingen erlässt nach § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Esslingen folgende
Allgemeinverfügung
über die Beschränkung von privaten Veranstaltungen:
einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
Hinweise
Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 IfSG ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Diese Allgemeinverfügung stellt gemäß §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Abs. 8 IfSG mit ihrer Bekanntgabe eine solche sofort vollziehbare Anordnung dar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben daher keine aufschiebende Wirkung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Esslingen mit Sitz in Esslingen oder bei einer der Außenstellen einzulegen.
Die vollständige Fassung können Sie der Homepage des Landratsamtes Esslingen entnehmen.
Das Landratsamt Esslingen erlässt nach § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Esslingen folgende
Allgemeinverfügung
über die Verpflichtung zum Tragen einer Munde-Nasen-Bedeckung:
Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 bezogen auf den Landkreis Esslingen in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
Die vollständige Ausführungen können Sie der Homepage des Landratsamtes Esslingen entnehmen.
Zur ersten Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause am 15. September 2020 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten zahlreiche Sachverständige, geladene Dienstleister, sowie einige interessierte Zuhörer im Sitzungsaal begrüßen.
Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt berichtete BM Kälberer von der erfolgreichen Abrechnung der beantragen Zuschüsse für die Kaltlufthalle auf dem Sportgelände „Altdorfer Wasen“. So wurde noch während der Sommerpause der Schlussverwendungsnachweis für dieses Projekt gestellt und im Anschluss hieran dann der restliche Zuschuss vom RP Stuttgart überwiesen, sodass nunmehr der gesamte Fachzuschuss in Höhe von 153.000 € der Gemeinde Altdorf gewährt worden ist. Weiterhin wurde eine Übersicht über die Kindertagesbetreuung im Landkreis Esslingen den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Mit insgesamt 98 Plätzen und einer Inanspruchnahmequoten bzw. Auslastungsquoten von 81,6 % schneidet die Gemeinde Altdorf sehr gut ab. Auf Initiative der Jagdpächter arbeitet die Verwaltung derzeit eine Änderung der Polizeiverordnung mit der Zielrichtung aus, einen Leinenzwang für Hunde in einem räumlich abgegrenzten Außenbereich zu implementieren, die Verwaltung geht davon aus, dass im späteren Herbst dieses Jahres die Satzungsänderung im Gemeinderat beraten und beschlossen werden kann. Auch über die neue Bürgerbuslinie wurde ebenso wie über den Verlauf der Coronapandemie unter diesem Tagesordnungspunkt berichtet.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstbetriebsplan 2021
Der in der Sitzung anwesende Revierförster Jürgen Ernst erläuterte den Ratsmitgliedern den im nächsten Jahr geplanten Holzeinschlag, welcher im „Verbrannten Wäldle“ stattfinden wird. Im Fokus stehen dabei die Eschen, aufgrund des weithin bekannten Eschentriebsterbens. Weiterhin ist jedoch ein Einschlag im Nadelgehölz, und zwar im Distrikt „Pfaffenwald“, geplant. Darüber hinaus werden Kultursicherungen vorgenommen.
Zur letzten Sitzung des Gemeinderates am 28. Juli 2020 vor der Sommerpause konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten auch die Kindergartenleiterin Frau Weisser und Herrn Geissler von der Kommunalentwicklung sowie ein Zuhörer begrüßen.
Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunt wurde die, leider bis dato nicht realisierte Möglichkeit der Aufstellung einer Packstation in der unmittelbaren Ortsmitte erörtert; gerne würde das Gremium solch eine Packstation, die die deutsche Post in verschiedenen Modulen anbietet, im Ort haben; insoweit wird demnächst ein weiterer Standort in der Ortsmitte untersucht. Weiterhin wurde über einen Informationsabend zur Weitergestaltung des Bürgerautos Großbettlingen/Raidwangen/Altdorf informiert. So sind auf Einladung der Gemeindeverwaltung Altdorf acht interessierte Personen erschienen; im Anschluss an einen informativen Vortrag erklärten sich sofort sechs Personen bereit, hier ehrenamtlich als Fahrer des Bürgerautos mitzuwirken. Die Verwaltung wird nun gemeinsam mit der Gemeinde Großbettlingen bemüht sein, vollends die Genehmigung vom LRA Esslingen für die Linienerweiterung zu erhalten, sodass im Laufe des Septembers dann das Bürgerauto auch in der Gemeinde Altdorf verkehren wird. Schon seit einiger Zeit machen sich die Ratsmitglieder Gedanken, wie man den hin und wieder freilaufenden Hunden in Flur- und Waldgebieten entgegenwirken kann, zumal nachweislich in den letzten Monaten drei Rehe tot gebissen worden sind. Anhand einer Übersichtskarte erläuterte der Jagdpächter Schäfer die jeweiligen Gegebenheiten und Möglichkeiten punktuell solch einen Leinenzwang in der Polizeiverordnung der Gemeinde Altdorf zu verankern. Hierüber wird sich die Verwaltung auch mit Revierförster Herrn Ernst in nächster Zeit unterhalten und für die Sitzungsperiode im zweiten Halbjahr einen Entwurf ausarbeiten.
Die Bauarbeiten wurden heute - 11.09.2020 - pünktlich abgeschlossen, die Straße ist wieder befahrbar
Nach wie vor stellt die Corona-Krise viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Bund und Land haben mittlerweile ein umfangreiches Maßnahmenbündel beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Esslingen hält eine aktuelle Übersicht zu den Hilfsangeboten und wichtigsten Regelungen für Unternehmen und Handwerksbetriebe bereit. „Uns ist es wichtig, dass die Unternehmen in der aktuellen Situation den Überblick behalten. Daher bündeln wir die bestehenden Maßnahmen und Angebote auf einer Seite“, erklärt Kreiswirtschaftsförderer Markus Grupp.
Das Angebot umfasst unter anderem Informationen zu Überbrückungshilfen, Krediten, Entschädigungen, Förderprogrammen, Kurzarbeit und arbeitsrechtlichen Regelungen. Auch Existenzgründer und Studierende finden hilfreiche Informationen. Zudem steht eine kreisweite Übersicht zu lokalen Kooperationsbörsen zur Verfügung. Die Informationsseite ist über die Adresse www.landkreis-esslingen.de/corona-wirtschaft zu erreichen und wird fortlaufend aktualisiert.
Des Weiteren hat die Kreiswirtschaftsförderung für individuelle Fragen rund um die Corona-Krise ein Postfach eingerichtet. Unternehmen können über die Adresse wirtschaftsfoerderung(at)lra-es.de Kontakt aufnehmen.
Zur letzten Sitzung des Gemeinderates am 07. Juli 2020 konnte BM Kälberer auch Frau Tabea Rist vom Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen neben den Damen und Herren Gemeinderäten begrüßen.
Bekanntgaben
Zunächst wurden unter diesem Tagesordnungspunkt die Damen und Herren Gemeinderäte über das Abstimmungsverhalten des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen, im Hinblick auf einen möglichen Wechsel des Amtsblattverlages hingewiesen. So wurde dargelegt, dass die notwendige Zweidrittel-Mehrheit für eine positive Beschlusslage für einen Wechsel des Amtsblattverlegers nicht erreicht worden ist und insoweit, nach wie vor, der NAK-Verlag das Amtsblatt herausgeben wird. Auch über weitere Beschlüsse wie die Haushaltsplanung 2020 und den am 16.05.2021 stattfindenden Verbandsradtag innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen wurden die Ratsmitglieder informiert. Weiterhin tauschte man sich unter diesem Tagesordnungspunkt über einen möglichen erweiterten Leinenzwang für Hunde, betreffend dem ein oder anderem Waldstückgebiet aus, zumal in jüngster Vergangenheit nachweislich drei Rehe von Hunden getötet worden sind. Über den mittlerweile vom LRA Esslingen, als zuständige Baurechtsbehörde, eingegangenen Schlussabnahmeschein betreffend der Kaltlufthalle auf dem Sportgelände „Altdorfer Wasen“ wurde informiert ebenso wie über Bürgerbeschwerden betreffend Drohnenflüge.
Zur letzten Sitzung des Gemeinderates am 16. Juni 2020 konnte Bürgermeister Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten eine interessierte Zuhörerin im Bürgersaal des Bürgerzentrums begrüßen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Kälberer gab unter diesem Tagesordnungspunkt bekannt, dass die Landkreisverwaltung voraussichtlich im September/Oktober dieses Jahrs die Hangrutschungen an der K 1257 (Kreisstraße zwischen der Gemeinde Neckartailfingen und Altdorf) unter Vollsperrung sanieren wird. Sofern der konkrete Zeitpunkt feststeht wird die Verwaltung entsprechendes bekannt geben. Auch über die anstehende Maßnahme der Herstellung von weiteren Stellplätzen auf dem Friedhof Altdorf sowie der Verbesserung der dortigen Zufahrtssituation wurden berichtet. So beginnen diese Bauarbeiten Mitte des nächsten Monates und auch hier ist zeitweise eine Vollsperrung des dortigen Feldweges erforderlich. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat vor kurzem über die eingereichten Anträge im Rahmen der Finanzzuwendungen für die Feuerwehren in Baden-Württemberg entschieden. Erfreulich ist, dass auch der Antrag der Gemeinde Altdorf auf Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Altdorf positiv bedacht worden ist und der beantragte Zuschuss in Höhe von 13.000 € gewährt werden wird.
Die in der Grundschule Altdorf vorhandene Schülerbücherei ist ab dem 17.06.2020 wieder zur gewohnten Zeit, mittwochs von 15.00 – 17.00 Uhr geöffnet; ein Hygienekonzept wurde ausgearbeitet. Es können sehr viele tolle Bücher von den Kindern und Jugendlichen ausgeliehen werden.
Zur letzten Sitzung des Gemeinderates am 19. Mai 2020 konnte Bürgermeister Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten auch einige interessierte Zuhörer*innen im Bürgersaal des Bürgerzentrums unter Wahrung der Hygienevorschriften und Abstandsregelungen begrüßen.
Bekanntgaben
Aus letzter nichtöffentlicher Sitzung, die bereits im März dieses Jahres stattgefunden hat, berichtete BM Kälberer über die Nachfolgereglungen betreffen der jetzigen Kindergartenleiterin Frau Ruth Weisser. So wurde diese Stelle intern ausgeschrieben und nach einer Vorstellungsrunde an die Erzieherin Frau Katja Knecht vergeben. Frau Katja Knecht tritt im Januar nächsten Jahres als Nachfolgerin von Frau Weisser an. Zur neuen stellvertretenden Kindergartenleiterin wurde, ebenfalls auf Januar 2020, die Erzieherin Frau Regine Schober gewählt Weiterhin informierte BM Kälberer unter diesem Tagesordnungspunkt über die mit Datum vom 04.05.2020 eingegangene Genehmigung des LRA Esslingen betreffend der diesjährigen Haushaltsplanung und der Haushaltssatzung sowie über die voranschreitenden Vorarbeiten im Hinblick auf die Herstellung einer neuen Wasserleitung, welche die beiden Hochbehälter der Gemeinden Bempflingen und Altdorf in Zukunft verbindet und über ein mögliches, weiteres Projekt, welches Pandemie bedingt vorerst auf Eis gelegt werden musste, nämlich die Erweiterung des Bürgerbusses von Großbettlingen nach Altdorf; sobald es die Situation erlaubt, wird man hieran weiterarbeiten bzw. informieren.
Lesen Sie hier den ganzen Bericht
Seit Montag, den 18.05.2020 werden die Kinder auch wieder in der Kindertagesstätte betreut. Aufgrund der Pandemievorgaben erfolgt die Wiedereröffnung jedoch schrittweise und bildet keinesfalls den Umfang einer Regelbetreuung ab, und dies wird sicherlich so bis zu den Sommerferien der Fall sein. Die Eltern wurden mittels eines Elternbriefes von der Wiederinbetriebnahme informiert. Für Kinder die aufgrund der schrittweisen Wiedereröffnung die Kita besuchen gilt im Hinblick auf die Gebührenerhebung selbiges wie für die bereits Notfallbetreuten Kinder; so werden in diesen Fällen Gebühren basierend auf errechneten Tagessätzen erhoben.
Zur letzten Sitzung in diesem Jahr am 15.12.2020 konnte BM Kälber neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch die alsbald in den Ruhestand überwechselnde Kindergartenleiterin Frau Ruth Weisser und ihre Nachfolgerin Frau Katja Knecht sowie Vertreterinnen des Kita-Elternbeirats und FWK Daniel Schaich recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Zunächst gab BM Kälberer einen allgemeinen Überblick über die aktuellen Inzidenzzahlen und ging auf die seit vergangenen Samstag durch Notverkündung in Kraft getretene 2. Änderungsverordnung zur 5. Coronaverordnung ein. Schwerpunkt der Ausführungen war auch die Notbetreuung in der Kindertagestätte und der Grundschule inklusive der Kernzeitenbetreuung. Auch wenn der Medienentwicklungsplan für die Grundschule Altdorf noch nicht definitiv vom Gremium festgestellt worden ist, waren aufgrund des Fristablaufes, betreffend des coronabedingten Sofortausstattungsprogramms, Anschaffungen zu tätigen. In einem, in der vergangenen Woche stattgefundenen Expertengespräch, an welchem auch einige Ratsmitglieder teilgenommen haben, wurde vereinbart, dass in einer ersten Charge die Grundschule Altdorf mit 25 Tablets ausgestattet werden wird. Weiterhin wurde den Ratsmitgliedern unter diesem Tagesordnungspunkt der Jahresbericht 2019 des Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. zur Kenntnis gebracht.
Verabschiedung der Leiterin der Kindertagesstätte Altdorf Frau Ruth Weisser
Pandemiebedingt konnte die Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Ruth Weisser, leider nicht in dem gewünschten Rahmen im Kreise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Eltern und Kinder verabschiedet werden. Für Gemeinderat und Verwaltung war es dennoch ein Anliegen, die langjährige Leiterin der Kindertagesstätte Altdorf, Frau Ruth Weisser, in würdigem Rahmen zu verabschieden. Der berufliche Werdegang von Frau Weisser startete im Jahr 1977 als ausgebildete staatlich anerkannte Erzieherin in der Stadt Reutlingen und führte sie, nach einigen Stationen und Elternpause, im August 1992 in die Gemeinde Altdorf. Der damalige Kindergarten bestand lediglich aus einer Kindergartengruppe im Alter von drei bis sechs Jahren und wies bis dato auch noch keine Leitungsposition aus. Sehr schnell übernahm Frau Weisser federführend die organisatorischen Aufgaben zusätzlich zu ihrem Erzieherauftrag, und so war es keine Frage, dass durch die Erweiterung der hiermit verbundenen Arbeiten und des fortschreitenden Bildungsauftrages dann auch die Stelle einer Kindergartenleiterin geschaffen worden ist, die sie bis zum heutigen Tag übernommen hat. BM Kälberer ließ die 28 Jahre, welche sie in der Gemeinde Altdorf an verantwortlicher Stelle gearbeitet hat und insoweit auch wesentlich die Kindertagesstätte Altdorf geprägt hat, revuepassieren und dankte ihr, auch im Rahmen des Gemeinderates und der Elternschaft für ihren herausragenden Einsatz. All diese Jahre war sie stets zur Stelle, eine sehr kompetente und verlässliche Ansprechpartnerin für Gemeinderat und Verwaltung. Sie hat den Kindergarten nicht nur geprägt, sondern ihn gelebt. Neben dem obligatorischen Blumenstrauß überreichte BM Kälberer Frau Ruth Weisser auch ein Abschiedsgeschenk.
Lesen Sie hier den gesamten Bericht
In der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr am 15.12.2020 wurde die langjährige Leiterin der Kindertagsstätte Frau Ruth Weisser in den verdienten Ruhestand von Bürgermeister Joachim Kälberer verabschiedet.
hier finden Sie den Stufenplan für B.-W. unter Vorbehalt der Infektionslage
Bedingt durch die Auswirkungen der Coronapandemie werden wie schon im Monat April geschehen auch die Gebühren für den Monat im Mai dieses Jahrs, aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Altdorf nicht abgebucht. Ausgenommen hiervon sind die Schüler*innen sowie die Kinder welche die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen und in analoger Weise für diejenigen Kinder, die ab Mitte Mai wieder die Kita (stufenweise Wiedereröffnung) besuchen können; die Gebührenerhebung basiert auf Tagessätzen. Zu welchem Zeitpunkt wieder ein Regelbetrieb, unter Umständen auch lediglich nur Schrittweise, wieder erfolgen wird ist derzeit für die Verwaltung nicht absehbar; wir empfehlen daher stets sich auf der Homepage der Gemeinde Altdorf – www.altdorf-es.de – unter der Rubrik „Aktuelles“ zu informieren.
Infolge der am 15.04.2020 von der Bundeskanzlerin und dem Ministerpräsidenten getroffenen Beschlüsse hat auch in der Gemeinde Altdorf der Krisenstab, bestehend aus Vertreter*innen der Grundschulde, der Kindertagesstätte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Altdorf sowie der stellevertretenden Bürgermeister unter Leitung von Bürgermeister Kälberer am 16.04.2020 im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf, unter Einhaltung der Abstandsregelungen, getagt.
Durch den Beschluss des Kultusministeriums vom 13.03.2020 wurden vorläufig bis zum 19.04.2020 alle Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg geschlossen. Für Kinder von Eltern, die beide in Bereichen der kritischen Infrastruktur beruflich tätig sind, wird eine Notfallbetreuung sowohl in der Grundschule als auch in der Kindertagesstätte angeboten/bereitgehalten. Bei Alleinerziehenden, die in solch einer kritischen Infrastruktur tätig sind, gilt die Regelung entsprechend. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Ab dem 27.04.2020 wird der Anspruch auf eine Notfallbetreuung erweitert. So können nun Kinder, bei den beide Erziehungsberechtigte sowie Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen, eine Notbetreuung erhalten. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber sie unabkömmlich stellt und dies auch bescheinigt. Bei Selbstständigen oder Freiberuflern genügt eine Eigenbescheinigung. Sofern ein Bedarf besteht ist dies rechtzeitig anzumelden; den erforderlichen Antrag hierzu erhalten Sie hier:
Liebe Gäste, ab Freitag den 24.04.2020 !!! bieten wir Ihnen einen Abholservice an.
Sie können sich während dieser schweren Zeit den Altdorfer Wasen Genuss nach Hause holen. Wir haben jeden Freitag von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Vorbestellung bis 15.00 Uhr) für Sie zum Abholen geöffnet und am Samstag und Sonntag von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Vorbestellung bis 10.00 Uhr). Nur mit Vorbestellung unter Tel. 0151-11605153. Bezahlen können Sie in Bar oder mit Karte.
Ihr Wasen Team Simeon & Manu
Verdienstausfallentschädigung aufgrund der Corona-Pandemie
Wer als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtiger abgesondert wurde und seiner Tätigkeit daher nicht mehr nachkommen konnte, kann nach § 56 lfSG eine Entschädigung in Geld erhalten. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und dem Antrag.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
gemeinsam mit der evangelischen Kirche und engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger hat die Gemeindeverwaltung mittels eines Flyers sowie einer Berichterstattung im Amtsblatt und in unserer Homepage auf die Möglichkeit hingewiesen, bei Einkäufen, gerade für Seniorinnen und Senioren sowie für Personen mit Vorerkrankungen, die durch den Coronavirus besonders gefährdet sind eine Einkaufshilfe zu organisieren.
Sicherlich bestehen schon durch Familienangehörige und Nachbarschaften solche Einkaufshilfen. Dennoch darf ich nochmals auf diese Möglichkeit hinweisen und vorgenannte Personenkreise dazu ermuntern, sofern ein Bedarf besteht, diese vielfältigen Hilfsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, da es einfach eine Tatsache ist, dass bei älteren und mit Vorerkrankung belastete Personen die Ansteckung und vor allem der Verlauf dieser Krankheit, wesentlich dramatischer ist, als bei den Jüngeren. Daher appelliere ich an alle diejenigen, die Hilfe benötigen, haben Sie keine Scheu Hilfe anzunehmen, melden Sie sich Ihren Bedarf auf dem Rathaus unter Telefon 93 97 0 an; alles Weitere wird von uns in die Wege geleitet.
Ihr
Joachim Kälberer
Bürgermeister
Aus dem Gemeinderat
Zur letzten Sitzung des Gemeinderates am 11. Februar 2020 konnte Bürgermeister Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten den Jugendbegleiter Herrn Gerhard Frank (KJR) im Sitzungssaal begrüßen.
Bekanntgaben
Über die in letzter nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse informierte BM Kälberer in kurzen Zügen und bedankte sich unter diesem Tagesordnungspunkt auch für die großartige Unterstützung bei der kürzlich stattgefundenen Bürgermeisterwahl. Eine Vorschau auf den, erstmals in diesem Jahr durchgeführten Verbandsradsonntag am 17.05.2020 wurde gegeben und ebenso auf die, im Rahmen einer feierlichen Gemeinderatssitzung stattfindenden Amtseinführung des jetzigen Stelleninhabers am 21.04.2020. Des Weiteren tauschte sich das Gremium über den Wunsch der Telekom, die einzige, noch öffentliche, in der Gemeinde vorhandene Telefonstelle, aufgrund eines unwirtschaftlichen Betriebs (Jahresumsatz 2019 3,17 €) einzustellen aus und sprach sich dennoch gegen die Abschaffung dieses öffentlichen Fernsprechers aus, da diese nach wie vor ein Teil der Daseinsversorgung ist und daher Bestand haben sollte.
1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Bürgermeisterin bekannt gemacht.
1.1 Zahl der Wahlberechtigten 1.368
Zahl der Wähler 601
Zahl der ungültigen Stimmzettel 36
Zahl der gültigen Stimmzettel 565
Zahl der gültigen Stimmen 565
1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Kälberer, Joachim, Schadwiesenweg 27, Altdorf 549 Stimmen (97,17 %)
Sonstige 16 Stimmen
Liebe Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,
ich darf Ihnen auch auf diesem Wege nochmals für Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement recht herzlich Dank sagen. Durch Ihren Einsatz sowie das gute Miteinander haben Sie es möglich gemacht, dass die Auszählung der Bürgermeisterwahl rasch und problemlos vonstattenging.
Christoph Wenzelburger
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Am Dienstag den, 11. Februar 2020 findet um 20.00 Uhr im Besprechungszimmer des Bürgerzentrums (OG), Spitalhof 1, eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, zu der freundlichst eingeladen wird. Folgende Tagesordnung ist gegeben.
1. Genehmigung der Protokolle und Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
2. Bekanntgaben der Verwaltung
3. Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates
4. Kaltlufthalle Altdorf - hier: Kostenfortschreibung sowie Tag der offenen Tür am 14.03.2020
5. Offene Jugendarbeit - hier: Nutzungsvereinbarung und Hausordnung
6. Verschiedenes
Der Wahltag wurde auf den 02.02.2020 festgesetzt; entsprechende amtliche Bekanntmachungen und Hinweise sind bereits im vergangenen Jahr im Amtsblatt veröffentlicht worden bzw. werden auch noch in nächster Zeit bekannt gemacht. Die Wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten im Laufe der Kalenderwoche 2/2020 zugestellt; ab diesem Zeitpunkt können dann auch die Briefwahlunterlagen angefordert werden.