
Joachim Kälberer
Erreichbar Montag bis Freitag
Spitalhof 1, 72655 Altdorf
Weitere Meldungen
Bericht aus dem Gemeinderat
über die Gemeinderatssitzung vom 09.07.2024
Zur Gemeinderatssitzung am 09.07.2024 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf, Herrn Rainer Metzger vom Ingenieur- und Vermessungsbüro Melber und Metzger, Herrn Florian Gautsch vom Büro StadtLandFluss sowie einige interessierte Zuhören recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Kälberer wies unter diesem Tagesordnungspunkt auf die zweite noch in diesem Monat stattfindende Gemeinderatssitzung, welche ganz im Zeichen der Verabschiedung der ausscheidenden Ratsmitglieder sowie der Einsetzung der neuen- und wiedergewählten Gemeinderäte/innen steht, hin; diese konstituierende Sitzung ist auf den 23.7.2024 terminiert. Weiterhin informierte die Verwaltung über das Ergebnis des Zensus bezogen auf die Gemeinde Altdorf sowie über die Teilfortschreibung des Regionalplanes des Verbandes der Region Stuttgart hinsichtlich der Freiflächen PV-Anlagen und über die Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes und letztendlich über die am 4.7.2024 erfolgte Verabschiedung der Grundschulleiterin Frau Eva Waibel.
Ökokonto der Gemeinde Altdorf mit Stand vom Juli 2024
Bürgermeister Kälberer erinnerte daran, dass das Gremium bereits in seiner Sitzung am 06.07.2021 einen Beschluss zur Aufstellung eines kommunales Ökokonto für die Gemeinde Altdorf gefasst hat und mit diesen Arbeiten das Büro StadtLandFluss aus Nürtingen beauftragte. Die Umsetzung erfolgt je nach aktuellem Bedarf und in Absprache mit der Gemeindeverwaltung in den letzten Jahren Zug um Zug.
Über den derzeitigen Sachstand informierte Herr Florian Gautsch vom Büro StadtLandFluss aus Nürtingen die Ratsmitglieder. Aktuell sind sechs Maßnahmen im Ökokonto enthalten. Die ersten drei Maßnahmen sind dem Eingriff des Bebauungsplanes „Obere Liesäcker – Erweiterung“ als Ausgleich zugeordnet. Die weiteren Maßnahmen beziehen sich auf den Bebauungsplan „Schule – Erweiterung Ganztagsschule und Neubau einer Einfeldsporthalle“.
Herr Florian Gautsch erläuterte im Detail basierend auf einer PowerPoint Präsentation die jeweiligen Ausgleichsmaßnahmen, die ausnahmslos auf gemeindeeigenen Grundstücken umgesetzt worden sind. Der Erwerb von 40.000 Ökobank von der Gemeinde Dettingen/Teck vor über einem Jahr wirkte sich nicht nur sehr positiv auf das Ökokonto der Gemeinde Altdorf aus, sondern entlastete auch die örtliche Landwirtschaft, da durch den Erwerbs dieser Ökopunkte keine Acker- oder Wiesenflächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden mussten. Die derzeit „überschüssigen“ 14.846 Ökopunkte stehen als Guthaben auf dem Ökokonto der Gemeinde Altdorf für etwaige zukünftige Eingriffen als Ausgleich zur Verfügung. Auf Frage von Gemeinderat Werner Schweizer wurde in der anschließenden Diskussion durchaus deutlich, dass bedingt durch die Umsetzung, der einen oder anderen Ausgleichsmaßnahme auf gemeindeeigenen Grundstücken, die Bewirtschaftung durch die örtliche Landwirtschaft infrage gestellt werden könnte.
Vorhabensbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Mehrfamilienhaus Greutlach“
Die Verwaltung erinnerte daran, dass in öffentlicher Sitzung am 09.05.2023 der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienhaus Greutlach“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gefasst hat und den Entwurf der Planung auf Basis der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Vorhabenplanung von Denninger Architekten billigte. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde mit der Vorhabenplanung in der Zeit vom 30.05.2023 bis 30.06.2023 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit wurden auch die betroffenen Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Nach einer weitgehenden Angleichung der Vorhabenplanung an die Regelungen des Bebauungsplanes „Greutlach II“ wurde in öffentlicher Sitzung am 16.04.2024 der geänderte Planentwurf beschlossen. In der Zeit vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 wurde aufgrund dessen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Hierüber und über die eingegangenen Stellungnahmen informierte der Planer Herr Rainer Metzger vom Büro Melber und Metzger aus Nürtingen. Während der erneuten öffentlichen Auslegung sind erwartungsgemäß nur wenige Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Mittels einer ausführlichen PowerPoint Präsentation ging der Planer auf die angesprochenen Themen ein, die gemeinsam mit der Verwaltung aufbereitet und beantwortet worden sind. Es wurde festgehalten, dass die Vorhabenplanung weiterhin und unverändert mit Stand vom 29.02.2024 die Grundlage ist. Aus planerischer Sicht sind aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen keine Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich; dies wurde vom Planer in detaillierter Weise dargelegt. Der Lageplan zur Vorhabenplanung wurde redaktionell mit der Darstellung der neuen Grundstücke im angrenzenden Baugebiet „Greutlach II“ angepasst. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes ist bis auf wenige redaktionelle Planeinschriebe unverändert. Der Textteil wurde redaktionell um die Verfahrensvermerke ergänzt, ist aber ansonsten inhaltlich unverändert geblieben
Da aus planerischer Sicht keine Änderungen erforderlich sind, schlug die Verwaltung vor, den Satzungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse treten der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften dann in Kraft. Diesem wurden von Seiten des Gremiums zu Ende des Tagesordnungspunktes zugestimmt.
Fachliche Begleitung bei der Ausschreibung der Verkaufskriterien für kommunale Wohnhaus Bauplätze
Mit der Realisierung des neuen Wohngebietes „Greutlach II“ verfügt die Gemeinde Altdorf über fünf gemeindeeigene Wohnhausbauplätze. Die Bauplätze weisen sowohl eine unterschiedliche Größe als auch eine abweichende Art der Bebauung (Einfamilienhaus, Doppelhaus- sowie Reihenhausbebauung) auf. Gegenstand der Aussprache und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 9.7.2024 war unter diesem Tagesordnungspunkt nicht die Ausschreibung dieser Bauplätze, sondern die Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von rechtskonformen Vergaberichtlinien für den zukünftigen Verkauf der kommunalen Wohnhausbauplätze.
Mit der Ausarbeitung solcher Vergaberichtlinien wurde die Rechtsanwaltskanzlei Mohring und Kollegen in Stuttgart beauftragt, welche unter Beachtung der anzuwendenden Rechtsnormen, insbesondere des Gleichheitsgrundsatzes einen Vergabevorschlag erarbeitet haben. An Vergabekriterien wurde neben sozialen Kriterien auch ortsbezogene Kriterien mit eingearbeitet und gleichermaßen auch ein vorhandenes ehrenamtliches Engagement. Selbstverständlich beinhalten die Vergaberichtlinien auch eine Bauverpflichtung bzw. ein Wiederkaufsrecht zugunsten der Gemeinde Altdorf. Nach Beantwortung weniger Fragen und einer kurzen Aussprache wurde diesen Vergabekriterien einstimmig zugestimmt und die aus dem Jahre 1991 stammenden Vergabekriterien aufgehoben.
Veräußerung des Bauplatzes mit der Flurstücksnummer 1644 im neuen „Baugebiet Greutlach II“
Die Einweihung des neu erschlossenen Wohngebietes „Greutlach II“ fand am 12. April 2024 statt; die noch erforderlichen wenigen Nachbesserungsarbeiten sind mittlerweile abgeschlossen, sodass auch die Gemeinde Altdorf nunmehr an die Veräußerung ihrer kommunalen Bauplätzen in diesem Wohngebiet gehen kann, zumal weiterhin ein dringender Wohnraumbedarf in der Gemeinde Altdorf vorherrscht. Unter Anwendung der neuen Vergaberichtlinien über den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen soll der an der Raidwanger Straße befindlichen Wohnhausbauplatz (Doppelhaushälfte) mit einer Grundstücksgröße von 295 qm verkauft werden. Der in der Sitzungsvorlage vorgeschlagene Preis von 600 € pro Quadratmeter übersteigt den Bodenrichtwert, welcher auf Erhebung aus dem Jahr 2022 stammt. Aufgrund des Zeitablaufs dieser Erhebung sowie der fortschreitenden Preisentwicklung wurde dieser Preis aber vom Gremium als angemessen empfunden und so beschlossen. Aufgrund der baldigen Sommerferien wird die Ausschreibung über den Verkauf des kommunalen Wohnhausbauplatzes nicht unmittelbar, sondern erst ab der KW 36/2024 durch die Veröffentlichungen im Amtsblatt und in der Homepage der Gemeinde Altdorf starten. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt in nächster Zeit entsprechende Bekanntmachungen vorzubereiten und basierend auf den beschlossenen Vergaberichtlinien Antragsformulare für das Bewerbungsverfahren anzufertigen.