Joachim Kälberer
Erreichbar Montag bis Freitag
Spitalhof 1, 72655 Altdorf
Weitere Meldungen
Bericht aus dem Gemeinderat
über die Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024
Aus dem Gemeinderat
Zur Gemeinderatssitzung am 23.07.2024 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf, auch zahlreiche interessierte Zuhörer/innen zu konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Altdorf recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Kälberer unterrichtete die Ratsmitglieder unter diesem Tagesordnungspunkt über den diesjährigen Verlauf des Sommerferienprogramms und die Vorbereitungen zum Herbst- und Baumarkt am 29. September 2024. Weiterhin informierte er über stattgefundene Verbandsversammlungen.
Feststellung über das Vorliegen von Änderungsgründen der Gemeinderatswahl vom 9.6.2024
Alle neu- und wiedergewählten Ratsmitglieder haben mittlerweile ihre Wahl angenommen. Wahleinsprüche nach der erfolgten amtlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses sind bei der Verwaltung nicht eingegangen. Die nach den §§ 30 und 32 Kommunalwahlgesetz (KWG) vorgenommene Prüfung der Wahl auf ihre Gesetzmäßigkeit hin durch das Landratsamt Esslingen hat ebenfalls keine Anstände ergeben. Der Prüfbescheid des Landratsamtes Esslingen mit Datum vom 26.06.2024 liegt der Gemeindeverwaltung vor. Das Prüfungsverfahren ist damit abgeschlossen und die Wahl dadurch rechtsgültig festgestellt. Die fünfjährige Amtszeit des Gemeinderates der Legislaturperiode 2024 bis 2029 beginnt mit der heutigen Sitzung und endet bei gewöhnlichem Verlauf im Sommer 2029. Das Gremium stellte daher beschließend fest, dass bei keinem/r Mandatsträger/in Hinderungsgründe nach § 29 der Absätze 1 und 2 der Gemeindeordnung (GemO) vorliegen.
Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte
Bürgermeister Kälberer richtete an jeden zu verabschiedendes Ratsmitglieds einige persönliche Worte und dankte Ihnen sehr für ihren Einsatz; verabschiedet wurden:
Markus Schäfer (war zur Sitzung entschuldigt)
Herr Schäfer gehörte dem Gemeinderat der Gemeinde Altdorf der Legislaturperiode 2019-2024 an; er trat zur vergangenen Kommunalwahl nicht mehr an.
Werner Schweizer
Herr Schweizer zog im Oktober 2000 als Ersatzkandidat erstmals in den Gemeinderat der Gemeinde Altdorf ein und begleitete im Anschluss hieran ohne Unterbrechung dieses Amt in fünf Wahlperioden, insgesamt 24 Jahre lang, aus. Er trat zur vergangenen Kommunalwahl nicht mehr an. Auf einige besondere Bauvorhaben und Erschließungssgebiete ging Bürgermeister Kälberer neben weiteren Besonderheiten wie Vereins- und Gemeindejubiläen die GR Werner Schweizer aktiv mitbegleitet hat, ein.
Güller Erdogan
Frau Erdogan wurde erstmals in der Legislaturperiode 2014-2019 und wiederholend dann in der Legislaturperiode 2019-2024 in das Gremium gewählt; in der vorletzten Amtsperiode begleitete sie das Amt des 2. stellvertretenden Bürgermeisters, hierfür bedankte sich Bürgermeister Kälberer ausdrücklich.
Neben dem Dank überreichte der Vorsitzende den ausscheidenden Ratsmitgliedern ein Erinnerungsgeschenk und Gemeinderat Herrn Werner Schweizer die silberne Ehrennadel und Urkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg für seine über 20jährige Gemeinderatsarbeit.
Verpflichtung der neu und wieder gewählten Gemeinderäte
Bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 sind folgende Personen als Gemeinderäte/innen gewählt worden:
Freie Bürgerliste Altdorf Gesamtstimmenzahl 5.266
GR Wenzelburger, Christoph 1. Sitz 1.100 Stimmen
GR Ruopp, Benjamin 3. Sitz 813 Stimmen
GR Gugel, Florian 5. Sitz 690 Stimmen
GR Knecht, Rainer 7. Sitz 653 Stimmen
GR Becher, Severin 8. Sitz 584 Stimmen
GR Kohler, Dietmar 10. Sitz 311 Stimmen
Unabhängige Bürger Altdorf Gesamtstimmenzahl 4.106
GRrätin Dreher Dr. Clarissa 2. Sitz 529 Stimmen
GR Wick, Helmut 4. Sitz 510 Stimmen
GR Röper, Stefan 6. Sitz 459 Stimmen
GRrätin Dannenberg, Martina 9. Sitz 455 Stimmen
Bürgermeister Kälberer wies die Ratsmitglieder auf die Wichtigkeit dieses kommunalen Ehrenamtes hin, informierte über die hiermit verbundenen Amtspflichten und las die Verpflichtungsformen vor, welche von den Mandatsträger/innen gemeinsam wiederholt worden ist. Im Anschluss hieran wurden dann die Gremiumsmitglieder per Handschlag in ihr Amt eingesetzt.
Wahl der beiden Bürgermeister Stellvertreter
zum 1. stellvertretenden Bürgermeister wurde Gemeinderat Christoph Wenzelburger und zum 2. stellvertretenden Bürgermeister Florian Gugel gewählt.
Wahl der beiden Beisitzer und ihrer Stellvertreter beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen
Neben Bürgermeister Kälberer nehmen zukünftig die Gemeinderäte Christoph Wenzelburger und Helmut Wick als Vertreter der Gemeinde Altdorf bei den Sitzungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen teil.
Wahl des weiteren Vertreters und seines Stellvertreters beim Zweckverband der Filderwasserversorgung
Gemeinderat Rainer Knecht wird neben Bürgermeister Kälberer an den Zweck Verbandsversammlungen der Filderwasserversorgung teilnehmen.
Besetzung des Schulbeirates
Die Gemeinderäte Benjamin Ruopp und Martina Dannenberg wurden hierfür benannt.
Besetzung des Kindergartenausschusses
Die Gemeinderäte Severin Becher und Dr. Clarissa Dreher wurden hierfür benannt.
Informationen zu den Gemeinderatssitzung betreffend dem 2. Halbjahr 2024
Gemeinsam wurde festgelegt, dass weiterhin die Sitzungen am Dienstagabend stattfinden und um 19:30 Uhr beginnen sollen. Von den vorgeschlagenen fünf Sitzungen im zweiten Halbjahr 2024 nahmen die Ratsmitglieder zustimmend Kenntnis.
Neubau eines Mehrfamilienhauses (18 Wohneinheiten) und Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück mit der Flurstücknummer 836/2 (Lindenstraße 8)
Das Baugesuch ist nach dem vor kurzem in Kraft getretenen Vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Mehrfamilienhaus Greutlach“ zu beurteilen. Den vom Landratsamt Esslingen als zuständige Baurechtsbehörde im digitalen Baupostfach ViBA bereit gestellten Unterlagen war entnehmbar, dass keine Angrenzeranhörung durchzuführen ist, da mit der Antragstellung keine Abweichungen/Befreien und Ausnahmen vom vorgenannten Vorhabensbezogenen Bebauungsplan verbunden sind und infolge dessen hat die Baurechtsbehörde mitgeteilt, dass keine Angrenzeranhörung durchzuführen ist. Nach Erläuterung der Planunterlagen wurde mit einem Hinweis auf die Anzahl der eingetragenen Tiefgaragenstellplätze das kommunale Einvernehmen erteilt.