Bericht aus dem Gemeinderat

Joachim Kälberer

Joachim Kälberer

Bürgermeister

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Raum: 04
07127 9397-0
07127 9397-20

Weitere Meldungen

Bericht aus dem Gemeinderat

über die Gemeinderatssitzung vom 10.09.2024

Zur Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf Herr Tobias Kemmler von der Netze BW, Architekt Herr Krepela und Feuerwehrkommandant Herr Mark Thumm sowie einige interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer recht herzlich begrüßen.

Bekanntgaben

Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Joachim Kälberer über den Ausgang der Wahlen zur Nachfolge des Verbandskämmerer beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen. So wurde Herr Julian Reiß, Diplomverwaltungswirt von der Verbandsversammlung gewählt. Weiterhin wurden einige Termine benannt und schlussendlich ging die Verwaltung auf den Lärmaktionsplan und die aktualisierte Lärmkarte ein, die zwar höhere Lärmwerte in den Nachbargemeinden, bedingt durch dortige Bundesstraßen und  Schienenverkehr enthält, aber nicht in der Gemeinde Altdorf. Abschließend informierte er noch über das aktuell veröffentlichte Transparenzregister und ganz speziell über die hiermit verbundenen Hebesätze für die Grundsteuer; hiermit wird sich das Gremium in der Oktober- oder Novembersitzung ausführlich befassen.

Stromversorgung auf dem Sportgelände „Altdorfer Wasen“

Im Rahmen des von der Netze-BW geführten Netzdialog mit den Kommunen wurden die Ratsmitglieder über anstehende Themen der Energiewende sowie der hiermit verbundenen Infrastruktur von Vertretern der Netze-BW in der Gemeinderatssitzung am 4.7.2023 informiert. Auch wurden die aus der Mitte der Ratsmitglieder aufgeworfene Fragen beantwortet. Ausstehend war bzw. sind noch die konkreten Erkenntnisse hinsichtlich der Stromversorgung des Sportgeländes „Altdorfer Wasen“. Hierzu begrüßte Bürgermeister Joachim Kälberer, Herrn Tobias Kemmler von der Netze BW, welcher anhand einer mitgebrachten Präsentation das Ergebnis der Strommessungen auch während der beiden Festbetriebe (Mallorca Party und Sennerpokalturnier) vorstellte. Gerade bei solchen Events wird es auch weiterhin notwendig sein, dass der zusätzliche Strombedarf über mobile Stromaggregate bereitgestellt werden muss.

Auch für Gemeinderat Christoph Wenzelburger war dies Ergebnis nicht überraschend, er war jedoch der Auffassung, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Netze BW beauftragt worden wäre, zu untersuchen inwieweit durch ein Verändern der dortigen drei Stromabnehmer, die Stromzufuhr zur Kaltlufthalle verstärkt werden könnte, sodass doch die ein oder andere Veranstaltung in der Kaltlufthalle ohne mobiles Stromaggregat durchgeführt werden kann; dies ist aber leider nicht der Fall. Herr Tobias Kemmler sagte eine diesbezügliche Rückmeldung jedoch zu.

Fassadensanierung am Kindergartengebäude Stuttgarter Straße 35 – Kostenfeststellung

Bereits im Juni 2022 fasste das Gremium den Beschluss zur Sanierung des Kindergartengebäudes Stuttgarter Straße 35 (ehemaliges Schulgebäude) und vergab die hierfür erforderlichen Handwerkeraufträge. Damit der Kostenrahmen eingehalten werden kann, stand von Beginn an fest, dass aufgrund der nach wie vor damals noch vorhandenen Pandemieauswirkungen sowie der damit verbundenen Lieferengpässe, die Sanierung dieses Gebäudes nur Zug um Zug und nicht in der gewohnt raschen Zeit erfolgen kann, was auch letztendlich so praktiziert worden ist.

Anhand der Kostenfeststellung erläuterte Architekt Herr Werner F. Krepela sowohl die damalige Kostenschätzung der verschiedenen Gewerke (Dachsanierung, Klempnerarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Fenstereinbau, Fassade mit Dämmung und Malerarbeiten) als auch die Abrechnung und zeigte die jeweiligen Differenzen auf und begründete diese. Auch informierte er nach Rückfrage von Gemeinderat Dietmar Kohler über die bei der Sanierung aufgetretene Fledermausproblematik, welche ebenfalls zu zusätzlichen Ausgaben führte.

Nach Beantwortung weniger Fragen aus der Mitte des Gremium wurde der Kostenfeststellung mit einer Gesamtsumme von 155.000 € (Kostenschätzung ging von 131.000 € aus, die Vergabesumme betrug 147.000 €) zugestimmt.

Beschaffung von Handsprechfunkgeräte für die Freiwillige Feuerwehr Altdorf

In den Sommermonaten ging der Bewilligungsbescheid für die Anschaffung von 8 digitalen Handsprechfunkgeräten für die Feuerwehr bei der Gemeindeverwaltung ein, sodass unmittelbar hieran die Angebote von der Feuerwehr Altdorf eingeholt werden konnten. Da es auf diesem Markt lediglich zwei Anbieter gibt, war die Auswertung schnell gemacht. Das Gremium sprach sich wie die Feuerwehr Altdorf ebenfalls für die etwas günstigere Alternative aus und beauftragte die Verwaltung mit der Beschaffung dieser digitalen Handsprechfunkgeräten.

Nutzung des Bolzplatzes als temporäres Festgelände

Auf das jedem Ratsmitglied zugegangene Antragsschreiben der Pächterin der Vereinsgaststätte auf dem Altdorf wurde von Seiten der Verwaltung Bezug genommen. Angefragt wird darin, ob in einzelnen Fällen, der neben der Vereinsgaststätte befindliche Bolzplatz für die Ausrichtung von Hochzeitsfeiern genutzt werden darf. Konkret soll auf diesem Gelände ein Zelt mit Boden temporär und anlassbezogen aufgestellt werden, sodass auch Hochzeitsfeiern von der Pächterin der Vereinsgaststätte ausgerichtet werden können. Die Vereinsleitung des TSV Altdorf ist damit einverstanden.

GR Helmut Wick wies auf die hiermit verbundene Einschränkung der Nutzung des Bolzplatzes für die Kinder und Jugendliche hin; dies auch unter dem Aspekt, dass solche Flächen in der Gemeinde rar sind. In ähnlicher Weise äußerten sich die Gemeinderäte Stefan Röper und Clarissa Dr. Dreher und regten eine Reglementierung an. Gemeinderat Dietmar Kohler wies auf die enorme Arbeit solch ein Zelt mit festem Boden auf- und abzubauen sowie auf die hiermit verbundenen nicht unbeachtlichen Kosten hin und ist sich sicher, dass dies nicht allzu häufig der Fall sein wird; dies wurde von Gemeinderat Rainer Knecht bestätigt. Dem abschließenden Vorschlag von Gemeinderat Christoph Wenzelburger, die Erlaubnis auf maximal 3 mal im Jahr, jeweils für maximal 4 Tage je Veranstaltung, zu begrenzen wurde zugestimmt.

Reduzierung der Öffnungszeiten in der Kaltlufthalle Altdorf

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kaltlufthalle auf dem Sportgelände „Altdorfer Wasen“ ist am 1.8.2020 in Kraft getreten. War die Möglichkeit der Nutzung dieser Sportstätte noch zu Beginn aufgrund der damals vorhandenen Covid-Pandemie sehr eingeschränkt, wird die Kaltlufthalle nunmehr sowohl von den örtlichen Vereine und Vereinigungen als auch von den auswärtige Nutzer sehr gerne und auch häufig in Anspruch genommen. Anhand einer Nutzungsschablone zeigte die Verwaltung das Nutzungsverhalten auf.

Der mit den Reinigungsarbeiten und mit dem Schließdienst beauftragter Dienstleister hat aufgrund der nicht einfachen Personalgewinnung gebeten die Schließzeiten von bislang 24 Uhr um eine Stunde auf 23:00 Uhr vorzuverlegen, zumal ja die hiermit verbundene Arbeit nicht auf die Minute erledigt ist. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Argument nachvollziehbar und im Hinblick auf die statistische Auswertung spielt diese sehr spätere Nutzungszeit nur eine untergeordnete Rolle. Auch die Ratsmitglieder sahen dies so und beauftragten die Verwaltung mit der entsprechenden Aktualisierung des Online-Buchungssystems.

Sachstandsbericht zum Projekt Erweiterung des Grundschulgebäudes sowie Neubau einer Einfeldsporthalle

Bürgermeister Joachim Kälberer ging zunächst auf den bisherigen Werdegang ein. So hat im Juni 2021 der Deutsche Bundestag den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026 – aufsteigend für die Klassen 1 und in der Folge in den nächsten Jahren, die weiteren Klassen 2 ff. – beschlossen. Nach anfänglichem Zögern (Land B.-W.) hat der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt, sodass dieses Gesetz auch in Kraft getreten ist. Bereits im Juli 2021 befasste sich daher der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf erstmals mit den Auswirkungen und noch im Sommer 2021 wurde das Architekturbüro HHL aus Ludwigsburg mit einer Konzeption zur Erweiterung der Grundschule Altdorf, verbunden mit dem Neubau einer Einfeldsporthalle beauftragt. Hieran wurde dann zielorientiert gearbeitet, sodass schlussendlich die erforderlichen Genehmigungen, was ein notwendig gewordenes Flächennutzungsplanverfahren und ein Bauleitplanverfahren anbelangte, erlangt werden konnten und auch mittlerweile die Baugenehmigung für diese ambitionierte Vorhaben vom LRA Esslingen erteilt worden ist.

In der weiteren Folge wurde auch die Finanzierung dieses ortsbedeutenden Projektes mit Gesamtausgaben von rund 10 Mio. € wurde unter „Einrechnung“ von Bundes- und Landeszuschüssen in Höhe von rd. 4,6 Mio. € in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes 2025 erstmals dargestellt und bereits im Jahr 2023 erhielt die Gemeinde Altdorf aus dem damaligen Förderprogramm Ausbau Ganztagsschule (Windhundprinzip) fast 70 % der bei diesem Projekt entstandenen Honorar- und Planungskosten erstattet. Ende 2023 sowie zu Beginn 2024 wurden dann die üblichen Zuschussanträge mit folgendem Ergebnis eingereicht. Aus dem Sportstättenförderprogramm erhielt die Gemeinde den maximalen Zuschuss in Höhe von 270.000 €, enttäuschend fiel der Antrag aus dem Ausgleichstock mit lediglich 250.000 € aus und nach wie vor steht der Ausgang beim Förderprogramm Ganztagsschule/Windhundprinzip, welcher den überragenden Zuschussanteil ausmachen soll, nicht fest. Hier sind die aktuellen Entwicklungen abzuwarten.

Auch wenn auf Hinweis von Gemeinderat Christoph Wenzelburger es denkbar ist aufgrund mangelnder Zuschüsse zumindest mit dem Erweiterungsbau der Grundschule zu beginnen, ist dennoch zunächst der Ausgang des Ganztagsgrundschulförderprogramms abzuwarten und je nach Fallgestaltung ggf. erneut einen Antrag zu stellen, zumal ohne eine Fachförderung, sei es die gewöhnliche Schulhausbauförderung (33prozentige Bezuschussung) oder Sonderprogramm Ganztagsgrundschule (70prozentige Bezuschussung) solch ein Vorhaben für die Gemeinde Altdorf nicht zu stemmen ist; hierüber bestand im Gremium Einigkeit.

Finanzzwischenbericht zur Jahresrechnung 2023

Aufgrund des derzeitigen Personalengpasses in der Verbandskammer Neckartenzlingen konnte nicht wie üblich zu Mitte des Jahres die Jahresrechnung des vorangegangenen Jahres dem Gremium zur Kenntnisnahme gebracht werden. Mittels eines Finanzzwischenberichtes wurden daher die Ratsmitglieder über den voraussichtlichen Jahresabschluss 2023 informiert. So verlief die Entwicklung im Jahr 2023 etwas besser als im Haushaltsplan 2023 prognostiziert und insoweit konnten auch die Rücklagen trotz gestiegener Ausgaben gestärkt werden.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Ortsmitte im Rahmen des Landessanierungsprogrammes

Erstmals ist die Gemeinde Altdorf im Jahr 2014 in das Landsanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) aufgenommen worden. Im Lauf der letzten zehn Jahre wurden zahlreiche private Maßnahmen und auch öffentliche Vorhaben unter Einsatz von Sanierungsmitteln umgesetzt, und ebenso erfolgreich wurden die von der Verwaltung eingereichten Aufstockungsanträge in den Jahren 2018 bis 2027, letztmalig mit Bescheid vom 13.02.2024 zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte“ im Rahmen des LSP-Programms vom RP Stuttgart, positiv beschieden. Hierüber wurde das Gremium in mehreren Sitzung stets auf dem Laufenden gehalten. Zwar ist nunmehr das ortshistorische Projekt „Erweiterung der Grundschule zur Ganztagsschule verbunden mit dem Neubau einer Einfeldsporthalle“ von Seiten des Gemeinderates und der Verwaltung auf den Weg gebracht worden, aber aufgrund der des noch offenen Ausgangs beim Fachförderprogramm Ganztagsschule/Windhundprinzip kann zum jetzigen Zeitpunkt dieses Projekt nicht weiter vorangetrieben werden.

Nach Auffassung der Verwaltung sollte sich das Gremium unabhängig von der zeitlichen Fortentwicklung des vorgenannten Projektes nunmehr planerisch mit dieser Ortsmitteentwicklung auf den Weg machen, um das Vorhaben im vorgenannten Zeitraum auch realisieren zu können, zumal es sich hier um ein öffentlich wirksames Projekt handelt, welches unter Einbezug der interessierten Einwohnerschaft umzusetzen ist und dies eben seine Zeit benötigt. Die Ortsmitteentwicklung sieht vor, den Abschnitt zwischen der jetzigen Gemeindehalle (Kreuzungsbereich Kirchstraße/Heges und etwa Höhe der Schatzkiste / der evg. Kirche / Bäckerei) unter Einbezug des Grundstückes Kirchstraße 5 und Heges 11 planerisch neu auszugestalten. Neben der Ausfertigung von Planentwürfen, was die Ausgestaltung der Ortsmitte anbelangt, ist nachlaufend voraussichtlich auch ein Bauleitplanverfahren zur Sicherung der Planung einzuleiten. Das übliche Verfahren sieht vor, dass nach ersten grundsätzlichen, dem Gremium vorgestellten Plankonzeptionen, vor einer weiteren Konkretisierung solch einer Maßnahme sich eine öffentliche Informationsveranstaltung für die interessierte Einwohnerschaft anschließt. Einen gewöhnlichen Verlauf unterstellt, könnte solch eine öffentliche Informationsveranstaltung im späteren ersten Halbjahr 2025 stattfinden.

Für Gemeinderätin Martina Dannenberg stand es außer Frage dieses Projekt nun mit Beginn der neuen Legislaturperiode des Gremiums anzugehen; ihr war es ein Anliegen die interessierte Einwohnerschaft auch baldmöglichst mit ins Boot zu nehmen. Hierauf wies auch Gemeinderätin Clarissa Dr. Dreher hin und bat um Einbezug der Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Gemeindeentwicklungsplanes 2030. Nach weiterer Aussprache wurde die Verwaltung beauftragt Angebote von hierfür in Frage kommenden Dienstleister einzuholen und zur Beratung und Beschlussfassung dem Gremium vorzulegen, sodass im Anschluss hieran dann die Aufgabe der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte“ in der Gemeinde Altdorf im Rahmen des Landessanierungsprogrammes angegangen werden kann.