Bericht aus dem Gemeinderat

Joachim Kälberer

Joachim Kälberer

Bürgermeister

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Bericht aus dem Gemeinderat

über die Gemeinderatssitzung vom 08.10.2024

Zur Gemeinderatssitzung am 8.10.2024 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf die Leiterin der Kindertagesstätte Altdorf, Frau Katja Knecht sowie einige interessierte Zuhörer recht herzlich begrüßen.

Bekanntgaben

Über die noch nicht in Gänze abgeschlossenen Beschilderung des neuen Panoramarundwanderweges berichtete die Verwaltung und wies darauf hin, dass mit Abschluss sämtlicher Arbeiten dann auch weitere Veröffentlichungen hierzu erfolgen werden. Weiterhin teilte Bürgermeister Joachim Kälberer mit, dass die Vorarbeiten zur Satzungsänderung betreffend der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und gegebenenfalls auch für die Gewerbesteuer alsbald abgeschlossen sein werden, sodass der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 5.11.2024 herüber beraten und entscheiden kann.

Bedarfsplanung 2024/25 in der Kindertagesstätte Altdorf

Die Leiterin der Kindertagesstätte Altdorf, Frau Katja Knecht ging in ihren Ausführungen zunächst auf die Personalsituation ein. So konnte im vergangenen Kita-Jahr der Stellenschlüssel eingehalten werden. Im Laufe des Kita-Jahres ist geplant, dass drei weitere Mitarbeiterinnen aus der Elternzeit zurückkehren, dadurch verbessert sich der Stellenpersonalschlüssel nochmals. Unter diesen Vorrausetzungen konnten allen Aufnahmewünsche der Eltern berücksichtigen und erfüllt werden. Im Gegensatz zu letztem Jahr wurde erfreulicherweise für dieses Kita- Jahr die FSJ-Stelle wie auch die PIA-Stelle besetzt. Nach wie vor müssen aber auch immer wieder krankheitsbedingte Ausfälle, Urlaubstage, Regenerationstage, sowie Umwandlungstage kompensiert und vom Team auffangen werden.

Zu der Belegung im Kleinkindbereich mit Blick auf Juni 2024 informierte sie ebenfalls. Nach wie vor werden in der Kleinkindgruppe die Kinder sehr frühzeitig angemeldet. Außerdem kommt es immer wieder zu Abmeldungen/Ummeldungen des Aufnahmewunsches. Mit Stand Oktober 2024 besuchen 13 Kinder die Kleinkindgruppe. Bis Juli 2025 wird monatlich ein Kind aufgenommen, aufgrund der guten aktuellen Besetzung, werden derzeit auch zwei Kinder pro Monat aufgenommen. Soweit eine Beurteilung möglich ist, reichen die Plätze aus, um alle Aufnahmewünsche erfüllen zu können. Die Strategie keine Kinder aus anderen Gemeinden aufzunehmen muss aber beibehalten werden, da auch immer wieder mit Zuzüge gerechnet werden muss, insbesondere mit Blick auf das Neubaugebiet.

Auch zum Belegungstand im Kindergarten, welcher mit 56 Kinder relativ hoch ist, nahm die Leiterin der Kindertagesstätte Stellung. So waren im vergangenen Kindergartenjahr einige Zuzüge, welche nicht in die Bedarfsplanung mit einberechnet werden konnten, zu verzeichnen, dadurch ist die Kinderanzahl gestiegen. Laut der Liste werden im kommenden Kita-Jahr 13 Kinder aufgenommen; somit wird die erlaubten Höchstgruppenstärke nicht überschritten.

Zum Abschluss ihrer umfangreichen Berichterstattung wagte sie auch noch einen Ausblick auf die nächsten Jahre und stellte fest, dass basierend auf den vorhandenen Statistiken beide Einrichtungen für die eigene Bevölkerung genügend Plätze vorhält und bei einer zeitgerecht Anmeldung es zu keinen Problemen kommen dürfte.

Sofern wider Erwarten in den nächsten Jahren freie Plätze vorhanden wären wurde auf Nachfrage von Gemeinderat Rainer Knecht klargestellt, dass man dann durchaus auch über die Belegung dieser Plätze mit auswärtigen Kindern nachdenken könne; zurzeit wie dargestellt ist dies jedoch nicht möglich. Gemeinderat Christoph Wenzelburger lobte sowohl das Team als auch die Kindergartenleiterin. Es wird eine verlässliche und sehr gute Ar über das Schulbudget beit geleistet ,was auch die Elternschaft sehr schätz. Das Gremium wird weiterhin ein verstärktes Augenmerk auf eine bedarfsgerechte Betreuung der Kinder und Jugendlichen, und dies schließt auch die Grundschüler mit ein, haben.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Mittel Anmeldungen für das Haushaltsjahr 2025

in der Gemeinde ist es üblich, dass unmittelbar nach Ende der Sommerferienzeit die örtlichen Vereine und Organisationen sowie die Ratsmitglieder über die beginnenden Vorarbeiten zur Haushaltsplanerstellung angeschrieben und aufgefordert werden bei Bedarf entsprechende Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2025 einzureichen. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht und so befasste sich das Gremium mit Anträgen von der Grundschule, der Kernzeitbetreuung, der Kindertagesstätte, der Freiwilligen Feuerwehr, des Jugendtreffs und der örtlichen Vereine. Auch die Verwaltung hat abweichend von den üblichen Ansätzen verschiedene Positionen aufgerufen über die eine Aussprache stattfand.

Bürgermeister Joachim Kälberer machte anfangs deutlich, dass der Anstieg der Steuerkraftsummen aufgrund der zurückgegangenen Wirtschaftskraft mehr als verhalten ausfallen wird und dies wird sich selbstverständlich auf den Gemeindehaushalt auf der Einnahmeseite auswirken und auch ein Zuwachs am Anteil der Einkommensteuer ist aufgrund der Stagnation bei der Einwohnerschaft (waren im Jahr 2018 1.700 Personen gemeldet, weist die Einwohnerzahl mit Stand vom 30.6.2024 1.688 Personen aus) nicht zu erwarten.

Sind auf der Einnahmeseite noch Unsicherheiten und Unabwägbarkeiten vorhanden, trifft dies auf der Ausgabeseite nicht zu. Deren Anstieg ist inflationsbedingt und aufgrund der stets weiteren der Kommune übertragenen Aufgaben deutlich angestiegen. Neben der Erhöhung der Sachkosten (Betriebsmittel) sind auch die Personalausgaben, sei es bei den Zweck- und dem Gemeindeverwaltungsverband aufgrund von Tarifsteigerungen stets höher anzusetzen. Auch die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen entstehenden Kosten steigen nicht nur beim Landkreis ES im Rahmen der Erstunterbringung, sondern auch bei den Kommunen im Zuge der Anschlussunterbringung weiter an. Dies wird sich auch in einer weiteren Erhöhung der Kreisumlage bemerkbar machen.

Im Hinblick auf eines der größten Vorhaben in der Geschichte der Gemeinde Altdorf, die Erweiterung der Grundschule zu einer Ganztagsgrundschule verbunden mit dem Neubau einer Einfeldsporthalle wurden die erforderlichen Fachzuschussanträge mit Ausnahme des Ganztagsgrundschulförderprogramms entschieden; hierauf wird noch gewartet.

Im Anschluss hieran wurde dann über die einzelnen Mittelanmeldungen beraten und weitgehenst beschlossen. Betreffend dem Schulbudget wird man sich in der Sitzung am 26.11.2024 unter Mitwirkung der Schulleiterin Frau Gall-Hofmann austauschen. In diesem Zusammenhang bat Gemeinderat Christoph Wenzelburger hierzu auch die Vertreter des Elternbeirates und des Grundschulförderverein mit einzuladen.

Vergabeverfahren zum ausgeschriebenen kommunalen Wohnhausbauplatz

Basierend auf den vom Gremium in seiner Sitzung am 9.7.2024 beschlossenen Vergaberichtlinien für die Veräußerung von kommunalen Wohnhausbauplätzen sowie auf den zugleich gefassten Beschlusses, den Wohnhausauplatz mit der Flurstücksnummer 1644, Raidwanger Str. 28 (295 qm) im Baugebiet „Greutlach II“ zum Qm-Preis von 600 € zu veräußern, wurde in der Zeit vom 6. bis 20. September 2024 das Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Fünf wertbare Bewerbungen für den ausgeschriebenen Wohnhausbauplatz sind bei der Gemeindeverwaltung bis zum Fristende am 20.09.2024 eingegangen. Basierend auf den vorhandenen Vergabekriterien wurde der Bauplatz vergeben. In der herbeigeführten Aussprache wurde darauf hingewiesen, dass über den Verkauf und die Vergabekriterien des kommunalen Wohnhausbauplatzes bereits Ende Juli über das Amtsblatt und die Homepage informiert worden ist, sodass interessierte sich hiermit über acht Wochen auseinandersetzen konnten.

Zustimmung zu den eingegangenen Spenden sowie zum vorgeschlagenen kalkulatorischen Zinssatz

Das Gremium stimmte den sechs eingegangenen Spenden ebenso wie dem von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen kalkulatorischen Zinssatz von 2,9 % (bislang 3,0 %) jeweils einstimmig.

Bündelausschreibung für Strom 2026-2028

Von dieser Möglichkeit der Stromlieferung für die 26 öffentlichen Anlagen der Gemeinde Altdorf macht man schon seit vielen Jahr Gebrauch und insoweit hat die Verwaltung wiederum den Vorgang zur Beratung und Entscheidung durch den Gemeinderat vorbereitet. Die Stromlieferung wird nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Gt-service wird für die Beschaffung ein dynamisches Beschaffungssystem nach §§ 22 und 23 VgV aufsetzen bzw. einrichten. Das Vergabeverfahren führt die Gt-service namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommune bzw. des Zweckverbandes durch. Sie erteilt dabei im Rahmen der einzelnen Ausschreibungen, die unter dem dynamischen Beschaffungssystem durchgeführt werden, stellvertretend für die Teilnehmer, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für den einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.  Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt auf Grundlage eines Auftrags für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren, also für die Jahre 2026,2027 und 2028. Schlussendlich erläuterte Bürgermeister Joachim Kälberer die fünf von der Ausschreibung umfassten möglichen Alternativen für eine hatte sich das Gremium zu entscheiden.

Über die jeweilige Kombination der hiermit verbundenen Strombeschaffung tauschte sich das Gremium sehr ausgiebig und mit verschiedenen Meinungen aus, sodass schlussendlich der Alternative 3 – 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote – mit einer knappen Mehrheit zugestimmt worden ist.