Joachim Kälberer
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Weitere Meldungen
Bericht aus dem Gemeinderat
über die Gemeinderatssitzung vom 05.11.2024
Zur Gemeinderatssitzung am 05.11.2024 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf die Leiterin des Forstamtes vom Landratsamt Esslingen, Frau Cordula Samuleit sowie den neuen Revierförster Herrn Felix Ost begrüßen. Ebenfalls als Sachverständiger wurde Herr Rüdiger Moll vom Büro m-kommunal und Feuerwehrkommandant Herr Mark Thumm begrüßt.
Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt beantwortet die Verwaltung noch offene Fragen betreffend der erfolgten Bündelausschreibung „Strom“ sowie den Fortgang im Hinblick auf die offene Jugendarbeit in der Gemeinde. Auch über die Beschilderung des Panoramarundweges informierte Bürgermeister Joachim Kälberer die Anwesenden.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstbetriebsplan 2025
Bevor inhaltlich auf das Waldwirtschaftsjahr 2025 eingegangen worden ist, stellte sich der neue Revierleiter Felix Ost dem Gremium vor. Danach ging zunächst die Leiterin des Forstamtes Cordula Samuleit auf die Arbeit des Forstamtes bezogen auf die kommunale Waldentwicklung ein. Konkret informierte dann Förster Felix Ost die Ratsmitglieder über den diesjährigen Holzeinschlag im Walddistrikt „Schlegelwäldle“ sowie die Vorratspflege zur Förderung der vorhandenen alten Eichenbäume. Mit etwa 60 Festmeter Brennholz wird weiterhin eine unterdurchschnittlich Menge Brennholz im Frühjahr 2025 zur Versteigerung kommen. Nachdem die aus der Mitte des Gremiums gestellten Fragen im Hinblick auf die Vorratspflege und etwaige zukünftige Waldförderprogramme beantwortet worden sind, wurde einstimmig dem Forstbetriebsplan 2025 zugestimmt.
Grundlagenbeschluss über die Behandlung der zukünftigen Jahresergebnisses des Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“
Für die künftigen steuerlichen Jahresabschlüsse des Regiebetriebes „Wasser“ war es erforderlich einen Grundsatzbeschluss zum Verbleib der Gewinne im Regiebetrieb zu fassen; dies erfolgte auch durch das Gremium.
Kenntnisnahme von der Vorauskalkulation Abwasser 2025-2026
Wie in der Vergangenheit praktiziert, so musste nunmehr auch für die beiden nächsten Jahre eine Vorauskalkulation betreffend den Abwassergebühren aufgestellt werden. Rüdiger Moll vom Büro m-kommunalen hatte diese Kalkulation erarbeitet und erläuterte das Ergebnis in der Sitzung. Aufgrund gestiegener Ausgaben war es nicht verwunderlich, dass Gebührenerhöhungen, vorgeschlagen wurden.
Gemeinderat Christoph Wenzelburger hinterfragte die stark angestiegenen Abschreibungsaufwendungen in der jetzigen Kalkulation, dies auch unter dem Hintergrund, dass in diesem Zuge keine Neuanlagen hergestellt worden sind. In der Tat resultieren die angestiegenen Abschreibungen nicht durch einen Anlagenanlagenzuwachs, sondern basieren auf einer Umstellung des Anlagenachweises, welcher durch den Gemeindeverwaltungsverband geführt wird. In seinen weiteren Ausführungen kritisierte Gemeinderat Christoph Wenzelburger die ebenfalls stark angestiegenen administrativen Ausgaben, die nicht nur von der örtlichen Verwaltung, sondern von den Verbänden verursacht werden und erhebliche Auswirkungen auf die Gebühren haben. Inwieweit diese Verrechnungsschlüssel für Ratsmitglieder nachprüfbar sind hinterfragte Gemeinderat Dietmar Kohler. Bürgermeister Joachim Kälberer wies darauf hin, dass diese Verrechnungsschlüssel fundiert und zutreffend sind. Nach Beantwortung weiterer Fragen wurden von der Kalkulationskenntnis genommen.
Kenntnisnahme von der Kalkulation Wasser 2025 mit Grundgebühr
Auch betreffend der Festsetzung von rechtsbeständigen Wassergebühren wird stets eine Kalkulationen benötigt. Neu in diesem Jahr war die Umstellung der bisherigen Zählermiete auf eine Grundgebühr. Hintergrund dieser Veränderung ist, dass die öffentlichen Anlagen zur Wassergewinnung und Verteilung beachtliche Fixkosten verursachen und diese aufgrund der unterschiedlichen Haushaltsverbräuche nicht gerecht verteilt werden. Grundidee ist daher die monatliche Zählermiete bzw. Grundgebühr deutlich anzuheben, sodass einerseits alle Verbraucher ihren gerechten Anteil an der öffentlichen Daseinsvorsorge tragen, unabhängig von der jeweils bezogen Wassermenge und andererseits sich dies auch Kostenmindernd auf die Verbrauchsgebühren auswirkt. Dennoch wirken sich auch hier die gestiegenen Sachen- und Personalkosten gebührensteigernd aus. Nach Auffassung von Gemeinderat Christoph Wenzelburger sind aufgrund noch nicht vorhandener steuerrechtlicher Abschlüsse, die in der Kalkulation enthaltenen Ausgabeansätze volatil und die Erfahrung hat gezeigt, dass in der Vergangenheit beschlossene Gebührensätze etwas unterhalb dem Kalkulationsergebnis, auskömmlich sind. Gemeinderat Helmut Wick wies in seinen Ausführungen auf die Auswirkungen solch einer neugefassten Grundgebühr hin, die diejenigen nicht belohnen die Wasser sparen. Auf Frage von Gemeinderat Rainer Knecht hinsichtlich einer nicht vorhandenen Nachkalkulation beim Regiebetrieb „Wasser“ wurde deutlich, dass im Gegensatz zur Kostenstelle der Abwasserbeseitigung, die lediglich eine Kostendeckung verlangt, beim Regiebetrieb „Wasser“ eine Vorauskalkulation zur konkreten Ermittlung der Gebührensätze notwendig ist, um die hiermit verbundene Konzessionsabgabe sowie einen geringfügigen Überschuss zu erzielen. Nach weiterer Aussprache wurde auch von dieser Kalkulation Kenntnis genommen.
Änderung der Abwassersatzung
Dem Antrag der Verwaltung, basierend auf dem Ergebnis der Nachkalkulation, die Schmutzwassergebühr ab dem 1.1.2025 von bislang 2,15 € je Kubikmeter auf 2,50 € je Kubikmeter festzusetzen und die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter versiegelter Fläche von bislang 0,70 € auf 0,75 € festzusetzen würde nicht stattgegeben. Nach einer intensiv geführten Diskussion wurde mehrheitlich beschlossen, die Schmutzwassergebühr auf 2,40 € je Kubikmeter festzusetzen und die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter versiegelter Fläche bei 0,70 € zu belassen.
Änderung der Wasserversorgungssatzung
Die Einführung einer Grundgebühr von 10 € im Monat wurde nach Beantwortung weniger Fragen aus der Mitte des Gremiums beschlossen. Hinsichtlich der Festsetzung der Verbrauchsgebühren waren unterschiedliche Meinungen vorhanden, letztendlich mit dem Ergebnis, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenhöhe ab dem 01.01.2025 von 2,70 € je Kubikmeter Wasser (bislang 2,50 €) eine Mehrheit erhielt.
Beschaffung von Einsatzleitung für die Freiwillige Feuerwehr
Im Haushaltsplan 2024 sind Mittel zur Beschaffung der Einsatzkleidung (Ersatzbeschaffung) eingestellt. Entsprechende Angebote wurden eingeholt und basierend auf dem Vorschlagsbeschluss der Feuerwehr vergeben. Bürgermeister Kälberer dankte an dieser Stelle dem Feuerwehrkommandanten Mark Thumm für seine engagierte Mitarbeit bei dieser Vergabe.
Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer unter Gewerbesteuer (Hebesatzung)
Ausführlich hat die Verwaltung in der Sitzungsunterlage den Sachverhalt dargestellt. Die Simulationen basierend auf den Neubewertungen der Grundsteuermeßbescheide für die landwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) und die bebauten Grundstücke (Grundsteuer B) ergaben für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 248 % und für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 176 %. Dennoch schlug die Verwaltung betreffend dem Hebesatz der Grundsteuer B mit 195 % einen höheren Hebesatz vor und begründete diese hiermit verbundenen Mehreinnahmen in Höhe von rund 20.000 € mit weiter gestiegenen Ausgaben in der Gemeinde Altdorf und zudem wurde der Hebesatz in den vergangenen 8 Jahren in keinster Weise angepasst.
Gemeinderat Christoph Wenzelburger wies auf die Belastung der Bürger/innen, sei es durch stetige Gebührenerhöhungen, wie heute Abend ebenfalls beschlossen oder aber auch durch allgemeine Preissteigerung bei den Lebenshaltungskosten hin. Insoweit plädierte er für einen aufkommensneutrale Hebesatz, wenngleich dieser wie die Verwaltung zurecht dargelegt hat nur in der Gesamtsumme gegeben ist. Bei den einzelnen Grundsteuerbescheiden wird es aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen aus früheren Jahren durchaus in nicht wenigen Fällen zu einer Erhöhung oder aber auch zu Reduzierungen der Grundsteuer kommen.
Mit der Neufassung des Landesgrundsteuergesetzes wird es den Gemeinden ermöglicht, zukünftig auch eine Grundsteuer C für nicht bebaute Grundstücke (Bauplätze) einzuführen. Hintergrund dieser Idee ist, diesen Hebesatz deutlich höher als den für die Grundsteuer B anzusetzen, sodass ein Druck auf eine Bebauung dieser nicht bebauten Grundstücke entsteht. Hierauf wies Gemeinderat Helmut Wick in seinen Ausführungen hin und bat die Verwaltung die Entwicklung im kommenden Jahr hier im Auge zu behalten, sodass bei einer entsprechenden Rechtssicherheit das Gremium im Laufe des kommenden Jahres über die Einführung solch einer Hebesatzmöglichkeit beraten kann.
Betreffend dem Hebesatz der Gewerbesteuer mit 360 % war sich das Gremium einig, dass bei diesem Steuersatz keine Änderungen erfolgen sollten. Insoweit wurde mehrheitlich für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 176 % und für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 250 % (Ergebnis der Simulation) beschlossen.
Bauangelegenheit
Einem an diesem Abend zu behandelnden Bauantrag für das kommunale Einvernehmen erteilt.
Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag des Sängerbundes Altdorf auf 100-prozentige Bezuschussung einer anzuschaffenden Bühnenlichttechnik im nächsten Jahr beraten. Hintergrund war eine im Rahmen der Haushaltsdebatte geführte Aussprache, die diesen Antrag basierend auf den vorhandenen Vereinsförderrichtlinien – einer 30prozentigen Bezuschussung- zum Ergebnis hatte. Nicht weniger Ratsmitglieder sprachen sich auch in diesem Fall aufgrund einer Sonderfallgestaltung, ähnlich wie bei einem letztjährigen Antrag eines anderen Vereines, ebenfalls für eine 100-prozentige Bezuschussung aus, sodass zumindest mehrheitlich dem Antrag des Sängerbundes stattgegeben worden ist.