
Joachim Kälberer
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Spitalhof 1, 72655 Altdorf
Weitere Meldungen
Bericht aus dem Gemeinderat
Zur Gemeinderatssitzung 11. Februar 2025 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch den Vorsitzenden der Verbundkirchengemeinde Neckartailfingen/Altdorf, Herrn Steffen Zeitler sowie interessierte Zuhörer/innen begrüßen.
Bekanntgaben
Zunächst informierte Bürgermeister Kälberer unter diesem Tagesordnungspunkt über die in letzter nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, wie die Erweiterung des Bauhof- und des Rathausteams. Auch die Verfestigung der FSJ-Stelle in der Kita und in der Kernzeit wurde beschlossen. Gemeinsam mit der Nachbargemeinde Bempflingen ist es nun gelungen die Schwimmfahrten der Grundschüler/innen ins Hallenbad nach Aichtal-Neuenhaus zu organisieren und letztendlich gab er eine von ihm getroffene Eilentscheidung im Hinblick auf die Reparatur des Tiefgaragentores im Rathaus/Bürgerzentrum bekannt.
Aufhebung des Vertrages zwischen der bürgerlichen Gemeinde und der evangelischen Kirchengemeinde
Die Verwaltung informierte darüber, dass am 17. März 1971 ein Vertrag zwischen der Gemeinde Altdorf und der evangelischen Kirchengemeinde Altdorf im Hinblick über die Regelung der Rechtsverhältnisse an den von der bürgerlichen Gemeinde eingerichteten Kindergarten und dessen Betrieb in Kraft getreten ist. Mit insgesamt acht Paragrafen wurden die jeweiligen Rechtsbeziehungen der beiden vorgenannten Institutionen geregelt. Auf Wunsch der damaligen evangelischen Kirchengemeinde Altdorf wurde eine Vertragsanpassung mit Wirkung vom 2.8.1996 vorgenommen, die bis heute Gültigkeit besitzt.
Mit Schreiben vom 22.11.2024 teilte die evangelische Verbundkirchengemeinde Neckartailfingen-Altdorf (Rechtsnachfolger) mit, dass sie Ende diesen Jahres das Vertragsverhältnis betreffend der Kindertagesstätte Altdorf kündigt. Näher erläuterte dies an diesem Abend Herr Steffen Zeitler und wies darauf hin, dass der evangelische Kirchenbezirk Nürtingen mit seinen Kirchengemeinden jedoch weiterhin einen inhaltlichen Beitrag im Bildungsfeld Sinn-Wert- Religion leisten möchte, da die pädagogische und religionspädagogische Arbeit mit Kindern für die evangelische Kirche weiterhin eine hohe Priorität hat. Insoweit plant der Kirchenbezirk den Aufbau eines Fonds mit dessen Mitteln religionspädagogische Projekte in den Kindertagesstätten mitfinanziert werden sollen; darüber hinaus können im Einzelfall und je nach Finanzierungsmöglichkeiten auch investive Zuschüsse gewährt werden. Auch wies Herr Steffen Zeitler auf die Ursachen, wie beispielsweise den Pfarrplan 2030 sowie rückläufige Mitgliederzahlen hin. Nach abschließender Beratung stimmte das Gremium der Aufhebung des Vertrages zwischen der bürgerlichen Gemeinde und der evangelischen Kirchengemeinde einstimmig zu.
Erweiterung des Grundschulgebäudes sowie Neubau einer Einfeldsporthalle
Über den vollständigen Rücklauf der beantragten Zuschüsse zu Erweiterung des Grundschulgebäudes für einen Ganztagsschulbetrieb ab dem Schuljahr 2027/28 (beginnend im September 2027) sowie dem Neubau einer Einfeldsporthalle wurde über die Jahreswende bereits mehrfach berichtet und ebenso, dass damit alle finanzielle Vorarbeiten abgeschlossen worden sind, und man nun in die konkrete Bauphase, beginnend mit den Werkplanungen und nachfolgend den Ausschreibungen, der zu vergebenden Arbeiten eintreten kann. Ziel ist, Ende des Jahres den Spatenstich vorzunehmen. Über die in diesem Zusammenhang vor kurzem geführte Gespräche mit den Architekten und Fachplanung informierte Bürgermeister Kälberer die Ratsmitglieder ebenso wie über den Terminablaufplan für das erste Ausschreibungspaket.
Gemeinderat Dietmar Kohler hinterfragte, ob dieser sehr ambitionierte Terminablaufplan auch eingehalten werden kann, was die Verwaltung bestätigte, da diese Terminplanung erst vor kurzem sowohl mit den Architekten als auch mit allen beteiligten Fachplanern einvernehmlich abgestimmt worden ist. In der weiteren Aussprache hierzu wurde unter anderem auch deutlich, dass baldmöglichst in nächster Zeit unter Einbezug der Ratsmitglieder und in beratender Form der Lehrkräfte und Vertreter der Schule, der Kita sowie der Vereine weitere Gespräche stattfinden werden, die Verwaltung wird hierzu einladen.
Grundstücks- und Immobilienstrategie hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten aufgrund der kommunalen Aufnahmeverpflichtung
Mittels einer Gesamtübersicht stellte die Verwaltung, die im Eigentum der Gemeinde stehenden Wohngebäude sowie der angemieteten Häuser und Wohnungen, in welchen geflüchtete Personen untergebracht sind, dar. Mit gegenwärtigem Stand haben in diesen 8 Unterkünften 41 Personen Wohnraum gefunden. Zwei dieser von privater Seite aus zur Verfügung gestellten Wohnunterkünften werden jedoch im zweiten Halbjahr 2025 nicht mehr zur Verfügung stehen und insoweit muss für 11 Personen ein Ersatzwohnraum gefunden werden. Für drei bzw. vier dieser Personen kann mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Lösung gefunden werden, nicht aber für alle 11 Personen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Gemeinde Altdorf ihre Aufnahmequote nicht erfüllt hat und höchstwahrscheinlich noch im Jahresverlauf weitere geflüchtete Personen in der Gemeinde unterzubringen hat. Gleiches trifft für etwaige weiter zugewiesene Bürgerkriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu. Insoweit wird dringend Ersatzwohnraum benötigt, welcher aber trotz mehrfacher Aufrufe und Schreiben an Eigentümer von leerstehenden Häusern und Wohnungen nicht gefunden werden konnte. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind daher gegenwärtig zwei Lösungen denk- und machbar. Zum einen könnten Angebote über die Aufstellung von Wohncontainern auf dem Parkplatz hinter der Gemeindehalle und den Parkflächen im Heges zur Unterbringung dieser Personen eingeholt werden; die zweite Lösung besteht darin, dass die Gemeindehalle mit einem überschaubaren Aufwand soweit ertüchtig werden würde, dass sie als Sammelunterkunft dienen könnte, wobei ein Sportbetrieb dann nicht mehr möglich wäre.
Gegen die Belegung der Gemeindehalle mit Flüchtlingen und den damit verbundenen Ausschluss eines Sportbetriebes formierte sich ein breiter Widerstand im Gremium; sodass auch aus der Wortmeldung von GR Helmut Wick deutlich geworden ist, dass diese Lösung keinesfalls akzeptiert werden würde und insoweit wurde die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten hinsichtlich der Anmietung von Containern beauftragt. Gemeinderat Dietmar Kohler regte in diesem Zusammenhang an, neben den innerörtlichen Aufstellflächen auch zu prüfen, ob nicht Außenbereichsflächen, wie beispielsweise die der Gemeinde gehörenden Grundstücke im Gewann „Viehwasen“ im Anschluss an die dortige Gemeinschaftsschuppenanlage herangezogen werden könnten. Bürgermeister Kälberer wies auf die erforderlichen baurechtlichen Verfahrensschritte für ein Bauen im Außenbereich hin, welchem man durchaus nachgehen könnte, aber zeitlich betrachtet, würde solch ein Verfahren erst in gut zwei Jahren erfolgsversprechend sein, eine Lösung wird aber zeitnah benötigt. GR Rainer Knecht regte ein erneuter Appell bzw. Aufruf nach anzumietenden Häusern und Wohnungen an, dem die Verwaltung selbstverständlich nachkommen werden wird.
Annahme von Spenden
Zwei Spenden betreffend der Kneippanlage sind eingegangen; diese wurden vom Gremium angenommen.