
Joachim Kälberer
Erreichbar Montag bis Freitag
Spitalhof 1, 72655 Altdorf
Weitere Meldungen
Zur Gemeinderatssitzung 8. Juli 2025 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch einige interessierte Zuhörer/innen begrüßen.
Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde zunächst auf die Verteilung der diesjährigen Flyer zum Sommerferienprogramm 2025 hingewiesen. Weiterhin informierte die Verwaltung darüber, dass mit Ablauf diesen Jahres die Feuerwehr Altdorf die Altpapiersammlungen einstellen wird. Eine entsprechende Kommunikation mit dem Abfallwirtschaft fand diesbezüglich bereits statt; dieser wird daher im zweiten Halbjahr auf die Bevölkerung im Hinblick auf die zukünftige Papierentsorgung ausschließlich über die blaue Tonne zukommen. Basierend auf einer bereits im Frühjahr diesen Jahres stattgefundenen Betriebsfahrt der Feuerwehr Altdorf wurden einige kritische Punkte im Ort der Verkehrsbehörde beim Landratsamt Esslingen mitgeteilt. Die kleine Verkehrskommission analysierte im Rahmen einer vor Ort stattgefundenen Verkehrsbesichtigung diese Situation und hat daraufhin entsprechende Entscheidungen getroffen, die in der Sitzung bekannt gemacht worden sind. Auch wenn derzeit eine umfängliche Baumaßnahme im Wohngebiet „Kreuzäcker“ noch nicht feststeht, hat die Verwaltung hierüber informiert. So werden die Netze- BW im Gehwegsbereich des Robert-Knecht-Weges und im Straßenbereich des Langäckerweges neue Stromleitungen einbringen; mit entsprechenden Verkehrsbehinderungen muss gerechnet werden; selbstverständlich werden die Tiefbauarbeiten rechtzeitig vorher im Amtsblatt und in der Homepage bekannt gegeben. Schlussendlich informierte Bürgermeister Kälberer über die Teilfortschreibung des Regionalplanes hinsichtlich der Errichtung von Windrädern. Beiden Standorte im Gemeindeverwaltungsverbandsgebiet Neckartenzlingen, einmal im Bereich Schlaitdorf und das andere Mal im Bereich zwischen Großbettlingen und Bempflingen sind nach wie vor hierin enthalten.
Projektstand Erweiterung der Grundschule sowie dem Neubau einer Einfeldsporthalle
Derzeit sind die Vorbereitungen zur Ausschreibung der ersten Gewerke in vollem Gange. Neben den Rohbauarbeiten werden die Gerüstbaubearbeiten, die Holz- und Stahlbauarbeiten sowie die Flachdachabdeckung und Elektroinstallationen zu vergeben sein. Aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte sind diese Gewerke europaweit auszuschreiben. Hierüber berichtete die Verwaltung im Detail. Bei gewöhnlichen Verlauf wird der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf über dieses erste Ausschreibungspaket in seiner Sitzung am 4.11.2025 zu entscheiden haben. Neben weiteren Informationen betreffend dem Bodenmanagement und nachbarlichen Belangen hat sich unter diesem Tagesordnungspunkt das Gremium auch mit einem Angebot der Netze BW über einen neuen, und vor allem für stärkeren Stromanschluss, für die Schule und die Sporthalle unterhalten und einen Auftrag hierüber erteilt.
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen Ortsmitte im Rahmen des LSP-Programms
Nachdem der von der Gemeinde Altdorf gestellte Aufstockungsantrag (500.000 €) in diesem Jahr vom Regierungspräsidium Stuttgart bewilligt worden ist und dass Neubauprojekt „Erweiterung der Grundschule verbunden mit dem Neubau einer Sporthalle“ auf dem Grundstück Neckartenzliner Straße 2 Fahrt aufnimmt, muss man sich nun über eine veränderte städtebauliche Situation im Bereich der jetzigen alten Gemeindehalle (Kirchstraße/Heges) Gedanken machen. Basierend auf im Jahr 2020 fortgeschriebenen Gemeindeentwicklungskonzeption 2030 hat das Gremium bereits zu Beginn des Jahres einen Planungsauftrag dem Kommunalbüro KE in Stuttgart erteilt. Neben ersten skizzenhaften Vorschlägen und der katastermäßigen Aufnahme der dortigen Straßen und Grundstücke muss als nächster Schritt für diesen Bereich eine verkehrstechnische Untersuchung erfolgen. Zwei Angebote lagen dem Gremium vor. Das Gremium hat sich für das Angebot der BS Ingenieure aus Ludwigsburg ausgesprochen. Konkret wird in nächster Zeit basierend auf vor Ort stattfindenden Zählungen, die Verkehrsströme im dortigen Bereich gezählt bzw. erfasst und natürlich dann fachtechnisch ausgewertet.
Verkauf von zwei gemeindeeigenen Wohnbauplätze
Das Gremium hat in seiner Sitzung am 6.5.2025 beschlossen die beiden Wohnhausbauplätze (Flurstücknummer 1637, Doppelhaushälfte und Flurstücksnummer 1650, Einzelhaus) basierend auf den vom Gemeinderat der Gemeinde Altdorf am 9.7.2024 beschlossenen Vergaberichtlinien zu veräußern. Die ausführliche Ausschreibung der beiden Wohnhausbauplätze erfolgte in der Amtsblattausgabe am 23.5.2025 mit gleichzeitiger Veröffentlichung der Bewerbungsformulare. Parallel hierzu wurden diese Informationen auch in der Homepage der Gemeinde Altdorf eingestellt. Der Bewerbungszeitraum war vom 26.05. bis einschließlich 25.6.2025, sodass interessierte Kaufinteressenten genügend Zeit hatten, um neben dem Ausfüllen der Bewerbungsformulare auch die entsprechenden Nachweise zu besorgen bzw. der Bewerbung beizulegen.
Insgesamt sind bei der Gemeindeverwaltung in diesem Zeitraum 9 Bewerbungen eingegangen. Hierüber informierte die Verwaltung und machte deutlich, dass die Bewerbungsunterlagen im nichtöffentlichen Bereich auch den Ratsmitgliedern zugegangen sind, sodass diese das Verwaltungshandeln auch überprüfen konnten. Nach Beantwortung einzelner weniger Fragen wurde vom Auswahlverfahren zustimmen Kenntnis genommen.
Sachstandsbericht zur Nutzung der Kaltlufthalle
Die im Jahr 2015 begonnener Überlegung zur Verbesserung des Sportangebotes in der Gemeinde Altdorf wurde im Jahr 2017 mit der Beschlussfassung eine Kaltlufthalle auf dem Sportgelände „Altdorfer Wasen“ zu errichten abgeschlossen. Nach Erledigung der „Hausaufgaben“ wie Änderung des Bebauungsplanes und Anfertigung bzw. Genehmigung eines Bauantrages konnte im März 2019 der Spatenstich vorgenommen werden. Die Einweihung war für März 2020 vorgesehen, welche jedoch wie so manch anderes Vorhaben der Corona-Pandemie zum Opfer fiel. So dauerte es einige Jahre bis auch im Bereich der Kaltlufthalle der Alltagsbetrieb einzog und insoweit konnte erstmals die Gemeindeverwaltung das Nutzerverhalten anhand der Nutzerdaten im Jahr 2023 und 2024 den Ratsmitgliedern in ausführlicher Form präsentieren. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 786 Buchungen verzeichnet. Dieser Wert stieg im Jahr 2024 deutlich auf 1.042 Buchungen an. Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.03.2025 wurden bereits 456 Buchungen registriert, was auf eine weiterhin hohe Auslastung schließen lässt. Auch die erzielten Einnahmen aus der Vermietung der Halle haben sich entsprechend entwickelt. Zwar wird zurecht die Kaltlufthalle überwiegend von den örtlichen Vereinen genutzt aber mittlerweile ist auch ein deutlicher Anstieg durch auswärtige Vereine erkennbar.
Anpassung Nutzungsentgelte der Kaltlufthalle
Nach fünf Jahren war es aus Sicht der Verwaltung erforderlich die Benutzungs- und Entgeltordnung auf den Prüfstand zu stellen und insoweit wurde ein Vorschlag hierzu erarbeitet, welcher vorsah die Nutzungsgebühren für auswärtige Nutzer zu erhöhen.
Gemeinderat Dietmar Kohler sprach zu recht die nichts bedarfsgerechte Anmeldung von so manchen auswärtige Nutzer an. Damit war gemeint, dass auswärtige Nutzer die Kaltlufthalle für Vereinsmeisterschaften und ähnlichem mehr einen halben oder ganzen Tag buchen, dies aber nicht zu den vorgegebenen Bedingungen, sondern die Buchung als Trainingseinheiten deklarieren, um Gebühren zu sparen. Entsprechende Vorgänge dieser Art wurde von der Verwaltung bestätigt aber aufgrund des gegebenen digitalen Buchungssystems und einem nicht vorhandenen typischen Hausmeisterdienst vor Ort, ist solchen nicht rechtmäßigen Verhaltensweisen nur schwer beizukommen. Eine Lösung besteht darin, so der Vorschlag von Gemeinderat Dietmar Kohler, wenn für auswärtige Nutzer die Ermäßigung in den nachfolgenden Stunden entfallen würde, sodass dann unabhängig vom Buchungssystem die Entgelte für einen halben oder ganzen Tag in sich deutlich erhöhen. Für Gemeinderat Helmut Wick war es in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, wie häufig Doppel- und Mehrfachstunden gebucht worden sind.
Nach intensiver Aussprache wurde diesem Vorschlag zugestimmt und insoweit wurde die Verwaltung beauftragt es bei der bisherigen Gebührenhöhe zu belassen, aber die Ermäßigung für nachfolgende Stunden für auswärtige Vereine in der Satzung zu streichen.
Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerzentrums
Mit der Inbetriebnahme des Rathauses/Bürgerzentrums im Jahr 2005 trat auch die Benutzungs- Gebührenordnung für dieses Gebäude in Kraft. Immer wieder wurden in den letzten fünfundzwanzig Jahren sowohl Benutzungs- als auch die Gebührenordnung angepasst, letztmalig vor fünf Jahren. Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Benutzungsordnung mit den erfolgten gepflegten Änderungen in der Praxis gut bewährt und wurde insoweit von der Verwaltung nicht angepasst. Vorgeschlagen wurde von Seiten der Verwaltung jedoch die Gebührenordnung sowohl was die einzelnen Gebührensätze als auch die Praxistauglichkeit anbelangt, zu verändern. So soll nunmehr die Endreinigung durch gemeindeeigenes Personal erfolgen und nicht mehr durch die Nutzer selber, da es in der Vergangenheit immer wieder einmal im Hinblick auf die Sauberkeit zu divergierenden Meinungen gekommen ist.
Dieser Vorschlag stieß nicht auf die Zustimmung aller Ratsmitglieder; so wies Gemeinderat Christoph Wenzelburger auf mögliche Verhaltensmuster hin, die dann ebenfalls zu Problemen bei der Abnahme und der Berechnung der Entgelte führen würden. Auf Rückfrage von Gemeinderätin Martina Dannenberg wurde klargestellt, dass sich die Gebührenerhöhungen auf die örtliche Vereinen gar nicht auswirken, da diese aufgrund des Dorfgemeinschaftsgedanken das Bürgerzentrum ohnehin gebührenfrei nutzen dürfen und lediglich etwaige Nebenkosten zu tragen haben. Für Gemeinderat Florian Gugel war es wichtig zu wissen, wie der ein oder andere Vorgang in der Praxis bislang abgelaufen ist. Die in diesem Zusammenhang gestellten Fragen wurden von der Verwaltung beantwortet. Schlussendlich wurde nach intensiver Aussprache dem von der Verwaltung erarbeiteten Satzungsentwurf zugestimmt.
Informationen zur Breitbandversorgung der Gemeinde Altdorf
immer wieder wird zur zurecht durch die Bürgerschaft und die Ratsmitglieder nachgefragt, zu welchem Zeitpunkt der vollflächige Ausbau des Glasfasernetzes auch in der Gemeinde Altdorf erfolgen wird; dies auch im Hinblick darauf, dass mit der Gründung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Esslingen“ vor einigen Jahren, der Ausbau eines vollflächigen Glasfaser bezogen auf die Gemeinde Altdorf im Jahr 2024/25 beginnen sollte. Dieser Zeitplan wurde nicht nur für die Gemeinde Altdorf, sondern auch für alle weiteren hierin aufgeführten Kommunen in den letzten Jahren aufgrund des Ukrainekrieges und der Lieferschwierigkeiten sowie der enorm angestiegenen Preise im Tief- und Straßenbau stets verändert, und auch in diesem Jahr in welchem in der Gemeinde das sogenannte Vorvermarktungsverfahren (Interessensabfragung in der Bevölkerung betreffend einen Glasfaseranschluss) durchgeführt werden sollte, wiederum auf einen unbekannten Zeitraum verschoben.
Insoweit fand vor kurzem ein ausführliches Gespräch mit den Vertretern der Telekom und des des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Esslingen“ statt, dessen Ergebnis mittels einer Präsentation aufbereitet worden ist. Hierin wurde zahlreiche statistische Werte, sowohl was die Anschlusswerte in der Gemeinde Altdorf als auch die jeweiligen Datenraten anbelangt, aufgezeigt. Immer deutlicher wird aber dieser Tage, dass sich die Telekom aufgrund der geringen Anschlussdichte im ländlichen Bereich mit einem vollflächigen Glasfaserausbau sehr schwer tut, da Anschlüsse in einzelnen Gebäuden, sei es freistehende Häuser, Doppelhäuser oder aber in Reihenhäuser natürlich deutlich teurer sind als in größere Wohnkomplexe, so wie es im städtischen Bereich des Öfteren vorkommt. Zudem kommt im Fall der Gemeinde Altdorf noch hinzu, dass die Hauptleitungen zu den Telekom-Verteilerkästen schon aus einer Glasfaserleitung besteht und insoweit mittels einem Vectoring für nicht weniger Nutzer, zumindest derzeit eine ausreichende Versorgung gegeben ist, und sich dies ebenfalls negativ bei Glasfaserneuanschlüssen auswirkt mit dem Ergebnis, dass die Telekom einen teuren Investitionsbereich gerade in ländlichen Kommunen durch einen vollflächigen Glasfaserausbau zu stemmen hat, aber nur eine geringe Anzahl von neu installierten Glasfaseranschlüssen generieren kann.
Aus Sicht der sich äußernden Ratsmitgliedern kann man diese Sichtweise zwar nachvollziehen, aber dennoch ist die Telekom verpflichtet auch in nicht städtischen Orten einen vollflächigen Glasfaserausbau herzustellen. Insoweit wurde die Verwaltung beauftragt auch weiterhin sowohl bei der Telekom als auch beim Zweckverband nachhaltig die Ansprüche der Gemeinde Altdorf geltend zu machen.



Andreas Keller
Andreas Keller