
Joachim Kälberer
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Weitere Meldungen
Gemeinderatsbericht vom 13.01.2026
Zur ersten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr am 13.01.2026 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums auch zugeladene sachverständige Personen begrüßen. Vom Büro BS Ingenieure aus Ludwigsburg wurde Frau Clara Schlomann und Herr Frank Schäfer begrüßt und von der Kommunalentwicklung Herr Thomas Geißler. Vom Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen wurde Frau Tabea Rist willkommen geheißen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Joachim Kälbern berichtete unter diesem Tagesordnungspunkt nach wie vor über die Bemühungen, die teilweise auch schon erfolgreich waren hinsichtlich der Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern für die Kindertagesstätte Altdorf. Weiterhin wurde über die der Gemeinde Altdorf zustehenden Mittel aus dem/n Sonder/-vermögen-/schulden von Bund und Land informiert; so wird die Gemeinde Altdorf hieraus einen Betrag in Höhe von 1 Million erhalten. Auch der Termin zum Spatenstich betreffend der Erweiterung der Grundschule und dem Neubau einer Gemeinde- und Sporthalle am 30.01.2026 wurde bekannt gegeben.
Vorstellung des Ergebnisses des beauftragten Verkehrsgutachtens zum Bebauungsplanverfahren „Heges II“
Bekannter Maßen soll die bestehende Gemeindehalle in der Kirchstraße/Heges abgerissen werden, um das Gelände für eine Nutzungsmischung aus Wohnen und ggf. Lebensmitteleinzelhandel nutzen zu können. Im Rahmen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Nutzungen auf die maßgebenden Knotenpunkte und die bestehenden Straßen untersucht. Dabei wurden zwischen zwei Varianten (mit und ohne Sperrung der Straße im Heges) unterschieden. Die Verkehrsdaten wurden am 18.09.2025 im Zeitraum von 06.00-10.00 sowie von 15.00-19.00 Uhr an 6 Knotenpunkten erhoben. Aus den gezählten 4-Stunden-Werten wurden die maßgebenden Spitzenstundenbelastungen [Kfz/h] eines Normalwerktags ermittelt. Diese dienen als Grundlage für die Bewertung der verkehrlichen Verträglichkeit des Bauvorhabens.
Über die hieraus gewonnenen Erkenntnisse und Messwerte berichteten die Verkehrsplaner, Frau Clara Schlomann und Herr Peter Schäfer, BS Ingenieure aus Ludwigsburg mittels einer informativen Präsentation. Auch wenn die Straße im Heges keine Durchfahrtstraße zum Weinbergweg mehr sein würde, wäre das auf die anderen Straßen zu verteilenden Verkehrsaufkommen sehr überschaubar und insoweit kann aus Sicht der Verkehrsplaner und der Verwaltung durchaus auf diesen Straßenzug verzichtet werden.
Gemeinderat Christoph Wenzelburger hinterfragte das ein und andere Teilergebnis dieser Untersuchung und war nicht mit allen Antworten zufrieden, insbesondere bemängelte er, dass der Dorfwiesenweg zwischen dem Gernweg im Weinbergweg (derzeitige Sackgasse) nicht mit untersucht worden ist. Gerade aufgrund dieser Tatsache konnte er auch dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung nicht zustimmen. Auf Nachfrage von Gemeinderat Dietmar Kohler, was aus fachlicher Sicht heraus betrachtet eine nicht hinnehmbare Verkehrsbelastung ist, nannte der Planer Frank Schäfer die Zahl von 400 Fahrzeugen, was deutlich machte, dass die ermittelten Werte von rund 60 Fahrzeugen gering sind. Für Gemeinderat Rainer Knecht war das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung eindeutig und er konnte daher auch den weiteren Schlussfolgerungen der Verwaltung folgen und plädierte ebenfalls aufgrund der besseren Ausnutzbarkeit des zukünftigen Baugeländes auf eine Durchgangsstraße im Heges zu verzichten. Gemeinderätin Dr. Clarissa Dreher nahm Bezug auf die beengten Verkehrsverhältnisse im Dorfwiesenweg und in den umliegenden Straßen, dies vor allem auch im Hinblick auf geparkte Fahrzeuge. Diese Situation, so der Planer ist überall anzutreffen und bedarf eben eines entsprechenden Fahrverhaltens. Gemeinderat Helmut Wick schlug vor den Radius noch weiter zu ziehen und gegebenenfalls auch mit veränderten Verkehrsführungen zu planen. Hier wies Bürgermeister Joachim Kälberer jedoch auf die Zuständigkeit der unteren Verkehrsbehörde beim Landratsamt Esslingen hin. Nach einer sehr ausführlichen und engagierten Aussprache wurde zwar mehrheitlich von dem Verkehrsgutachten zustimmend Kenntnis genommen, aber bei Stimmengleichheit erhielt der Antrag der Verwaltung bei der zukünftigen Planung die Straße im Heges nicht mehr als Durchgangsstraße vorzusehen, nicht die erforderliche Mehrheit.
Städtebauliche Erneuerung der Ortsmitte – Vorgaben für den Städtebaulichen Entwurf
Vorgesehen war, dass unter diesem Tagesordnungspunkt der am 11.7.2000 in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Heges II“ aufgrund der veränderten Situation (Abbruch der alten Gemeindehalle) neu aufzustellen ist. Gleich mit Aufruf des Tagesordnungspunktes stellte Gemeinderat Christoph Wenzelburger den Geschäftsordnungsantrag diesen Tagesordnungspunkt von der heutigen Gemeinderatssitzung abzusetzen und sich zunächst im Gremium auf grundsätzliche Zielvorstellungen zu verständigen, was denn mit diesem Areal zukünftig überhaupt geschehen soll. Diesem schloss sich Gemeinderat Helmut Wick an, sodass alsbald Einvernehmen zu diesem Geschäftsordnungsantrag bestand und die Verwaltung daher diese Aussprache absetzte bzw. vertagte.
Beschlussfassung über die Haushaltsplanung 2026 sowie dem mittelfristigen Investitionsprogramm der Jahre 2025 – 2029
In den Gemeinderatssitzungen am 07.10.2025 hat das Gremium über die eingegangenen Mittelanmeldungen beraten und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Aufgrund der ausführlichen Darstellung sowohl der hierzu angefertigten Informationsvorlagen, verwies die Verwaltung auf die zugesandte Unterlagen sowie auf die im Login-Bereich eingestellten Anlagen. Basierend auf den vom Gremium gefassten Beschlüssen wurde von der Verbandsverwaltung, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung Altdorf der Haushaltsplanentwurf 2026 gefertigt und gleichermaßen auch das Investitionsprogramm der Jahre 2025-2029 (Finanzplan) unter Einbezug der Finanzierung des ambitionierten Vorhabens der Erweiterung des Schulgebäudes und dem Neubau einer Gemeinde- und Sporthalle, fortgeschrieben. Über weitere noch über die Jahreswende eingegangenen Haushaltsanträge wurde von Seiten der Verwaltung berichtet und auch hierüber wurde nach Aussprache Beschlüsse gefasst. Bürgermeister Kälberer wies einführend zu diesem Tagesordnungspunkt auf die geplanten Projekte hin, die in den nächsten 2-3 Jahren das Haushaltsgeschehen dominieren. Neben dem Einsatz der Rücklagen ist es aber auch notwendig, dass weitere Erlöse aus dem Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen im Laufe diesen Jahres generiert werden. Im Hinblick auf den Aufgaben- und Ausgabenbedarf der Grundschule Altdorf wird wohl im März ein Vororttermin stattfinden, sodass sich Schulleitung, Gemeinderat und Verwaltung hierüber im Detail austauschen können. Auch im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der Kernzeit im Rahmen der verlässlichen Grundschule wird man sich sicherlich im Laufe des Jahres ebenfalls im Detail noch unterhalten müssen. Aus Sicht der Verwaltung sind aufgrund der hiermit verbundenen zukünftigen Betriebs- und Personalausgaben sowie der vorhandenen öffentlichen Einrichtungen sowohl Gebühren- als auch Steuererhöhungen unumgänglich, aber konkret könne man dies sicherlich im kommenden Jahr, wenn die Haushaltsplanberatung 2027 anstehen, besprechen.
Frau Tabea Rist ging in sehr anschaulicher Weise mittels einer Präsentation schwerpunktmäßig auf die Haushaltsdaten und Kennzahlen der 176 Seiten umfassenden Haushaltsplanung 2026 sowie auf das mittelfristige Investitionsprogramm der Jahre 2025-2029 ein. So schließt der Ergebnishaushalt mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von 787.475 € (Vj. 654.860 €) ab. Der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich auf 6.215.818 €. Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge beträgt 5.428.344 €. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit, basierend auf dem Finanzhaushalt fällt mit 829.620 € positiver aus, da hierin u.a. die Abschreibungen nicht berücksichtigt sind. Trotz eines für die Gemeinde Altdorf recht hohen Steueraufkommens verbleibt es auch im Jahr 2026 bei diesem negativen Haushaltsergebnis, dies auch aufgrund des zweijährigen FAG-Systems (Abschöpfung der kommunalen Steuerkraft) und wird erst in den Folgejahren 2027 ff. wieder positiver, welches dem Finanzplan (mittelfristiges Investitionsprogramm) entnehmbar ist, ausfallen. Atypisch sind die Auswirkungen der „Gewerbesteuerschwankungen“ in den Jahren 2025 und 2026. Natürlich schlagen sich auch die Tarifsteigerungen und der Stellenzwachs sowie die Unterhaltung der nicht wenigen öffentlichen Gebäude in Bezug zur Gemeindegröße (Sachkosten) sowie deutlich angestiegene Transferleistungen (Kreis- und Verbandsumlagen) auf der Ausgabenseite nieder.
Gemeinderat Christoph Wenzelburger erkundigte sich nach der Fertigstellung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse, sodass dann auch die Bilanz fortgeschrieben werden kann, die neben der Vermögenssituation der Gemeinde Altdorf auch den Werteverzehr deutlich aufzeigt. Frau Tabea Rist vom GVV Neckartenzlingen konnte signalisieren, dass die letzten Arbeiten hierzu schon sehr zeitnah erledigt sein werden, sodass aller Voraussicht nach im Frühjahr 2026 die Jahresabschlüsse vorgelegt werden können. Dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2026 mit dem mittelfristigen Investitionsprogramm der Jahre 2025 – 2029 wurde einstimmig zugestimmt.
Jagdpachtverpachtung ab April 2026
In der am 21.10.2025 stattgefundenen Versammlung der Jagdgenossenschaft Altdorf wurde unter anderem Beschluss über eine neue Satzung der Jagdgenossenschaft Altdorf gefasst, welche durch Bekanntgabe im Amtsblatt am 14.11.2025 in Kraft getreten ist. In Paragraf 10 Abs. 1 dieser Satzung wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat der Gemeinde Altdorf übertragen und konkret durch Paragraf 11 f) der vorgenannten Satzung, die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes in die Zuständigkeit des Gemeinderates übergeben. Über verschiedene Möglichkeiten der Neuverpachtung wurde das Gremium in einer der letzten Gemeinderatssitzung informiert und hat sich nach einer Aussprache mehrheitlich entschieden, das Pachtverhältnis mit den bisherigen Jagdpächtern fortzusetzen. Die Verwaltung hat hierauf dann einen neuen Pachtvertrag mit einer Gesamtlaufzeit von sechs Jahren erarbeitet und einige Veränderungen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage vorgenommen; hierüber informierte Bürgermeister Joachim Kälberer im Detail. Nach einer kurzen Aussprache wurde dem neuen Jagdpachtvertrag zugestimmt.
Landtagswahlen am 8.3.2026
Bekanntlich finden am 8. März 2026 die Landtagswahlen für Baden-Württemberg statt. Wie immer hat die Verwaltung im Vorfeld hierzu eine Wahlorganisation erarbeitet, die den Ratsmitgliedern zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach § 48 Gemeindeordnung
In der Gemeinderatssitzung am 25.11.2025 wurden betreffend dreier Gewerke, basierend auf einem EU-weitem Ausschreibungsverfahren, darunter auch das Gewerk „Sanitäre Installationen“ ein positiver Zuschlagsbeschluss gefasst. Im weiteren Vollzug dieses Vergabeverfahrens wurde von dem von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalts- und Steuerberatungsbüro Menold Bezler aus Stuttgart festgestellt, dass bei einem Angebot versäumt wurde ein bedingungsloser Nachtrag mit einzupreisen. Die Korrektur dieses Fehlers ergab dann eine andere Reihenfolge bei diesem Gewerk. Infolgedessen wurde der Preisspiegel aktualisiert und hätte erneut den Ratsmitgliedern zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden müssen. Da dieser aktualisierte Preisspiegel der Gemeindeverwaltung am 18.12.2025 zugegangen ist – die letzte Gemeinderatssitzung fand am 16.12.2025 statt – war es notwendig, dass Bürgermeister Kälberer von seinem Eilentscheidungsrechtes nach Paragraf 48 der Gemeindeordnung Gebrauch gemacht und anstelle des Gemeinderates diese Entscheidung getroffen hat, sodass aufgrund der hiermit vorhandenen Fristen auch dieses Gewerk zeitgerecht am 29.12.2025 vergeben werden konnte. Hiervon nahmen die Ratsmitglieder in der Sitzung zustimmen Kenntnis.
Bauantrag
Dem Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1637 im Wohngebiet „Greutlach II“ wurde das kommunale Einvernehmen erteilt.

Andreas Keller
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Andreas Keller