
Joachim Kälberer
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Spitalhof 1, 72655 Altdorf
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Gemeinderatsbericht vom 14.07.2026
Zur letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause am 14.07.2026 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums auch einige Zuhörer/innen begrüßen. Weiterhin wurde Herrn Thomas Geissler von der Kommunalentwicklung, und Frau Uta Berner vom Kommunalbüro Berner willkommen geheißen. Ein Willkommensgruß ging auch an Herrn Frank Schäfer und den BS Ingenieuren aus Ludwigsburg und an Frau Tabea Rist vom GVV Neckartenzlingen.
Bekanntgaben
Zunächst informierte unter diesem Tagesordnungspunkt Bürgermeister Kälberer die Anwesenden über eine am 10.6.2026 stattgefundene Verkehrsschau im Hinblick auf die Mitteilung von besorgten Bürgern und Bürgerinnen betreffend der Verkehrssituation um den Kindergarten und der Grundschule im Bereich der Stuttgarter bzw. Neckartenzlinger Straße. Sie wünschten sich für diesem Bereich die weitere Ausdehnung der dort bereits unmittelbar vor dem Zugangsgelände vorhandene Tempo 30-Regelung. In einer ausführlichen Stellungnahme des Landratsamtes Esslingen (Verkehrsbehörde) wurde nicht nur die Situation dargestellt, sondern auch die Gründe warum weitere verkehrsveränderte Maßnahmen nicht erfolgen werden; diese Stellungnahme ist auch den Antragstellern zugegangen. Unter anderem wies Bürgermeister Kälberer unter diesem Tagesordnungspunkt auch noch auf die am 25.9.2026 stattfindende Grundsteinlegung und zugleich Richtfest für die Erweiterung der Grundschule und dem Neubau der Sporthalle hin; Selbstverständlich wird hierzu auch die Bürgerschaft über die Amtsblattausgaben im September informiert und eingeladen.
Bebauungsplanverfahren „Heges III“ sowie verkehrstechnische Untersuchungen
Bereits im Zuge der aktualisierten Gemeindeentwicklungsplanung 2030 im Jahr 2016 wurde unter anderem über eine Neuordnung des Areals im Bereich der Kirchstraße und des Heges (jetzige Gemeindehalle) nachgedacht; zehn Jahre später wird diese visionäre Überlegung nunmehr aufgrund des fortschreitenden Erweiterungsbaus der Grundschule Altdorf und dem Neubau einer Einfeldsporthalle auf dem Grundstück Neckartenzlinger Straße 2 in Altdorf konkreter. Mit dem hierfür erforderlichen Verfahren wurde die Kommunalentwicklung (KE) beauftragt, die auch die Gemeinde Altdorf beim Landessanierungsprogramm begleitet. Bevor nun ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden wird, sind zunächst die Erkenntnisse aus einer ergänzenden verkehrstechnischen Untersuchung im Kurvenbereich der Kirchstraße/Heges zu bewerten und ebenso die Rahmenbedingungen für das zukünftige Bauleitplanverfahren.
Mittels Illustrierten Fahrbahnschablonen erläuterte Herr Frank Schäfer von BS Ingenieuren den dortigen sehr engen Kurvenbereich aufgrund der vorhandenen Bebauung. Um Verbesserungen sowohl für den Fahrverkehr als auch für zukünftige Stellplätze zu erreichen, sollte im Zuge der Neuordnung dieses Areals die Kirchstraße nach Nordosten verschoben werden, um sowohl einen besseren Begegnungsverkehr als auch bedarfsgerechte Gehweg herstellen zu können. Zugleich könne man im Zuge eines Bauleitplanverfahrens versuchen für diese Bereich Tempo dreißig für eine Kreisstraße zu beantragen. Dies fand die Zustimmung aller Ratsmitglieder und insoweit wird auch dieser Bereich in das zukünftiges Bebauungsplanverfahren „Heges III“ mit einbezogen.
Herr Thomas Geissler von der Kommunalentwicklung (KE) erläuterte den städtebaulichen Aspekt in ausführlicher Form. Auf Grund des geplanten Abbruchs der Gemeindehalle auf dem Grundstück Kirchstraße 5 ist es erforderlich eine städtebauliche Neuordnung im Bereich Heges vorzunehmen und den derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan „Heges II“ mit der Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf auf die künftige Planung anzupassen. In den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes sollen außerdem die Flurstücke Nrn. 83 und 156/1 einbezogen werden, auf denen sich derzeit ein kommunaler Kinderspielplatz befindet. Dieser wird innerhalb des Plangebiets auf das Flurstück Nr. 153/1 verlegt und der bisherige Kinderspielplatz einer Wohnbebauung zugeführt. Im städtebaulichen Entwurf ist vorgesehen, die Straße Heges für den PKW-Verkehr aufzugeben. Künftig soll ein öffentlicher Fuß- und Radweg den Dorfwiesenweg und die Kirchstraße verbinden. Für den Kurvenbereich der Kirchstraße ist es angedacht, die Gehwegführung zu optimieren und eine möglichst hohe Anzahl von öffentlichen Stellplätzen vor dem neuen Baufenster des Grundstücks Kirchstraße 5 anzubieten. Gewünscht ist es, in diesem Bereich einen kleinen Nahversorger anzusiedeln, z. B. einen Tante-M-Laden. Nach einer Aussprache und der Beantwortung weniger Einzelfragen stimmt das Gremium diesen Rahmenbedingungen zu und beauftragte die Kommunalentwicklung gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung die weiteren Vorarbeiten abzuschließen und das erforderliche Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Abrechnung des Baugebietes „Greutlach II“
Mit städtebaulichem Vorvertrag vom Oktober 2019, ergänzt um einen modifizierten städtebaulichen Vertrag inklusive einer Kostenerstattungsvereinbarung, basierend auf einen GR-Beschluss vom 05.10.2021 wurde das Kommunale Büro Berner (KBB) mit der Erschließung des Baugebietes „Greutlach II“ von der Gemeinde Altdorf beauftragt. Der Spatenstich erfolgte am 04.04.2023. Bereits am 12.04.2024 konnte das neue Wohngebiet mittels eines kleinen Festaktes der Öffentlichkeit übergeben werden. Mittlerweile sind erste Wohnungsbauten erstellt worden und die restlichen noch ausstehenden Erschließungsarbeiten wurden nicht nur abgeschlossen, sondern sind mit den beauftragten Firmen auch endabgerechnet worden, sodass der Aufstellung einer Schlussbilanz betreffend dem Erschließungsaufwand für dieses Wohngebietes nichts mehr entgegenstand.
Mit einer PowerPoint Präsentation informierte Frau Uta Berner vom Kommunalbüro Berner über den Erschließungs- und Bauverlauf und erläuterte die mit diesem Wohngebiet entstandenen Kosten. Insgesamt fielen zur Herstellung des Wohngebietes „Greutlach II“ Gesamtkosten von 3.091.086 € an, sodass man unter der 200 € Marke pro Quadratmeter Bauplatzfläche blieb. Hiervon nahmen die Ratsmitglieder zustimmen Kenntnis und insoweit erhalten die Grundstückseigentümer in nächster Zeit ihre Endabrechnungen und müssen aufgrund der geleisteten Vorauszahlungen nunmehr nur noch geringfügigen Beträge nachentrichten.
Finanzzwischenbericht 2026
Der Haushaltsplan 2026 wurde am 13.01.2026 vom Gremium beschlossen und mit Schreiben vom 25.02.2026 durch das Landratsamt Esslingen genehmigt. Gemäß § 28 GemHVO ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Frau Tabea Rist vom GVV Neckartenzlingen erläuterte das Zahlenwerk und ging auf einzelne Einnahme- und Ausgabeansätze ein. Feststellbar ist, dass in diesem Jahr Gewerbesteuermehreinnahmen zu verzeichnen sind. Trotz allem muss aber aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage mit einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen gerechnet werden und insoweit wird die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2027 in der Entwurfsfassung einen zurückhaltende Haushaltsansatz ansetzte, dies auch im Hinblick auf die aktuelle Maisteuerschätzung, die von jährlich 1 Mrd. Euro sinkenden Steuereinnahmen für die Kommunen ausgeht. Derzeit ist die Liquidität der Gemeinde Altdorf noch als gut zu bezeichnen aber im Hinblick auf die Umsetzung des Neubauvorhabens wird auch diese selbstverständlich rapide abschmelzen. Weitere größere Projekte sollten daher derzeit nicht angegangen werden; ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, mit einer mittelfristigen Perspektive versehen werden. Vom Finanzzwischenbericht 2026 nahm das Gremium Kenntnis.
Mallorca Party in der Kaltlufthalle – grundsätzliche Entgeltregelung
In diesem Jahr findet zum vierten Mal eine Mallorca-Party in der Kaltlufthalle Altdorf statt. Veranstalter ist nach wie vor der TSV Altdorf e.V. in Zusammenarbeit mit einer Eventagentur. In den drei Jahren zuvor wurde jeweils ein Antrag auf Nutzung der Kaltlufthalle für die Dauer von zwei Wochen gestellt und auch vom Gremium genehmigt. Grundlage der Entgeltfestsetzung waren immer 2 Veranstaltungstage basierend auf den aktuellen Entgeltsätzen der Kaltlufthalle. Hinzu kamen selbstverständlich noch die Verbrauchsgebühren (Wasser- und Abwassergebühren sowie die Stromkosten) welche verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Hieran soll sich bis auf weiteres auch zukünftig nichts ändern, lediglich dieser Abrechnungsmodus sollte das Gremium als Grundsatzbeschluss beschließen, sodass nicht jedes Jahr aufs Neue hierüber mittels eines Tagesordnungspunktes zu beraten ist.
Nach kurzer Aussprache schloss sich das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung an und wird basierend auf der jeweils gültigen Entgeltordnung der Kaltlufthalle Altdorf dem örtlichen Veranstalter der Mallorca-Party für die zwei Wochen Inanspruchnahme dieser Versammlungsstätte gemäß dem Entgeltverzeichnis der Kaltlufthalle Altdorf Ziffer 1.4 zukünftig zwei Tagessätze in Rechnung stellen, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und den weiteren entstehenden Nebenkosten (Verbrauchsgebühren).
Bausache
Mit Datum vom 17.6.2026 wurde die Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 822/1 in Altdorf in das ViBa (Elektronisches Postfach der Baurechtsbehörde beim LRA ES) eingestellt. Hiermit verbunden waren/sind drei Fragen zu diesem Bauvorhaben:
- kann auf diesem Grundstück, im Pflanzgebot, ein Einfamilienhaus mit Garage gebaut werden
- kann das Einfamilienhaus ein Satteldach mit 20° Dachneigung haben
- kann das Einfamilienhaus eine Traufhöhe von 5,62 m haben.
Da es sich bei dieser Bauvoranfrage um den ersten Bauvorgang in der Gemeinde Altdorf, welcher Bezug auf den seit Oktober 2025 in Kraft getretenen sogenannten Bau-Turbo (246 e BauGB) nimmt, ging Bürgermeister Kälberer in seinen Ausführungen auf den neu im Bundesbaugesetz eingefügten Paragrafen 246 e (Bauturbo) ein. Basierend auf dieser neun gesetzlichen Grundlage sowie im Hinblick auf den dringend benötigten weiteren Wohnraum, können, sofern das Gremium seine Zustimmung erteilt zukünftig auch Pflanzgebotsflächen zur Bebauung herangezogen werden und ebenso kann von Bebauungsplanfestsetzungen, wie beispielsweise der Dachform oder der Traufhöhe, wobei in diesem Fall die die Gesamtgebäudehöhe nicht überschritten werden wird, abgewichen werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, darauf hinzuweisen, dass es stets Einzelfallbetrachtungen sind, die keinen Automatismus oder grundlegende Planänderungen auslösen. Nach Auffassung der Verwaltung kann sich der Antragsteller bei diesem Vorhaben durchaus auf den neu geschaffenen Paragraphen 246 e BauGB berufen und das Gremium bitten, basierend hierauf eine positive Entscheidung zur beabsichtigten Bebauung herbei zu führen und somit auch über die drei eingereichten Anfragen einen positiven Beschluss zu fassen. Schlussendlich wies Bürgermeister Kälberer aber darauf hin, dass die Entscheidung nach wie vor die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Esslingen treffen wird. Nach kurzer Aussprache stimmte mehrheitlich das Gremium der Bauvoranfrage und damit verbunden den drei Fragestellungen zu.
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Kinga Török
Kathrin Möck