
Joachim Kälberer
Erreichbar Montag bis Freitag
Spitalhof 1, 72655 Altdorf
Weitere Meldungen
Gemeinderatsbericht vom 14.04.2026
Zur Gemeinderatssitzung am 14.04.2026 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums auch einige Zuhörer/innen willkommen heißen. Weiterhin begrüßte er den Feuerwehrkommandanten Herrn Mark Thumm, mehrere Feuerwehrkammeraden, sowie die Grundschullehrerin Frau Claudia Reetz, die Leiterin der Kernzeit Frau Veronika Graf-Wick und den Leiter des Bauhofes Herrn Tobias Armbruster.
Bekanntgaben
Die Verwaltung berichtete unter diesem Tagesordnungspunkt über erfolgte Personaleinstellungen in der Kindertagesstätte, den Verlauf der Markungsputzete Ende des vergangenen Monats, mehrere Verkehrsrechtliche Anordnungen bei verschiedenen Baustellen im Ort sowie über ein im Kenntnisgabeverfahren eingegangenen Bauantrag im Wohngebiet „Greutlach II“.
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten erfreulichen Feuerwehr Altdorf
In der diesjährigen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf am 27.02.2026 wurde Feuerwehrkamerad Sven Nonnenmacher zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten mit einem ausgezeichneten Wahlergebnis gewählt, da der bisherige stellvertretende Feuerwehrkommandant Christoph Wenzelburger von diesen Amt zurückgetreten ist, er gehört aber weiterhin dem Feuerwehrausschuss an. Hintergrund dieser unterperiodischen Wahl war, dass man im Hinblick auf die Nachfolge von zukünftigen Führungskräften, nunmehr jüngere Feuerwehrkameraden verantwortliche Aufgaben übertragen möchte, damit sie in den nächsten Jahren Erfahrungen für die Führungspositionen sammeln können. Diesem stimmte das Gremium zu. Im Anschluss hieran verpflichtete Bürgermeister Joachim Kälberer den anwesenden Feuerwehrkameraden Sven Nonnenmacher per Handschlag auf sein neues Amt.
Ersatzbeschaffung und Atemschutzgeräten und Hebekissen für die Freiwillige Feuerwehr Altdorf
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 für die Ersatzbeschaffungen von sechs Atemschutzgeräten und zwei Hebekissen eingestellt worden, sodass nach Einholung mehrere Angebote das Gremium sich für die jeweils günstigsten Angebote aussprach und der Beschlussempfehlung der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf folgte.
Zulassung eines Schulhundes in der Grundschule Altdorf
Die Ratsmitglieder und die Verwaltung wurden angefragt, ob es nicht möglich wäre auch in der Grundschule Altdorf einen Schulhund zuzulassen. In der Sitzung wurde daher von der Grundschullehrerin Frau Claudia Reetz, der Besitzerin des Hundes, die Gründe solch eine Schulhündin zuzulassen ausführlich dargelegt. Bei der Hündin Luna handelt sich um einen Golden Doodle, eine hypoallergene Rasse, sodass auch unter gesundheitlichen Gesichtspunkten keine Bedenken bestehen. Aus Erfahrung an anderen Schulen weiß man um die positive Effekte von Schulhunden; sie tragen spürbar zu einer ruhigeren und ausgeglichenen Unterrichtsatmosphäre bei, helfen aufgeweckten Kinder etwa bei Klassenarbeiten zu beruhigen und wirken deeskalierend in Konfliktsituationen.
In der anschließenden Aussprache wurde aus der Mitte des Gremiums an die Hundebesitzerin, die ein oder andere Frage gestellt. Gemeinderat Dietmar Kohler war skeptisch was die Aufmerksamkeit der Grundschülerinnen anbelangt, er war der Meinung, dass die Schüler/innen hierdurch eher abgelenkt werden. Auf eine von Gemeinderäten Martina Dannenberg gestellte Frage wurde deutlich, dass derzeit sich der Hund in einer Box im Klassenzimmer befindet und dies für maximal zwei Stunden. Erst nach seiner Ausbildung zum Schulhund, welche mit dem achtzehnten Lebensmonat des Hundes beginnt und ein Jahn andauert, ist ein längerer Aufenthalt in den Klassenräumen vorstellbar. Die Frage von Gemeinderat Severin Becher auf ein Votum der Elternschaft wurde dahingehend beantwortet, dass die Eltern von zwei Klassengemeinschaften in welchen die Lehrerin unterrichtet, sich positiv hierzu geäußert haben. Auf die Frage von Gemeinderat Rainer Knecht im Hinblick auf einen Versicherungsschutz wurde deutlich, dass dieser von der Hundebesitzerin gewährleistet wird. Im Anschluss hieran stimmte eine überwiegende Mehrheit der Beschlussempfehlung der Verwaltung, solch einen ausgebildeten Schulhund für die Grundschule Altdorf zuzulassen, zu.
Einführung und Ausgestaltung der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/2027
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) am 12. Oktober 2021 wurde bundesgesetzlich ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch verankert. Der Anspruch gilt für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 und wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend mit Klassenstufe 1. Ab dem Schuljahr 2029/2030 umfasst der Anspruch alle Grundschulklassen. Der Rechtsanspruch beinhaltet eine Förderung im Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag). Er erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Schulferien, wobei eine Schließzeit von bis zu 20 Werktagen jährlich zulässig ist. Maßgeblich für den Beginn des Anspruchs ist der tatsächliche Schuleintritt (Einschulungstag); ein Anspruch vor diesem Zeitpunkt besteht nicht. Der Anspruch besteht bis zum Beginn der fünften Klassenstufe, einschließlich der Sommerferien nach der vierten Klasse.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeinde Altdorf frühzeitig mit der Thematik befasst. So fanden zu Beginn des Jahres 2025 Abstimmungen mit der Grundschule sowie der bestehenden Kernzeitbetreuung statt. Der Gemeinderat wurde am 02.06.2025 über den Sachstand informiert und am 23. September 2025 wurde eine Informationsveranstaltung für die Eltern durchgeführt, an die sich eine Elternbefragung anschloss. Die Auswertung der Elternbefragung zeigt, dass sich eine deutliche Mehrheit von über 75 % der Eltern für eine kommunal organisierte Betreuungslösung ausspricht. Hinsichtlich der konkreten Bedarfe wurde insbesondere ein hoher Bedarf an Frühbetreuung sowie an Betreuungszeiten bis 13:00 Uhr beziehungsweise 14:00 Uhr an den Wochentagen Montag bis Donnerstag festgestellt. Eine darüberhinausgehende Betreuung bis 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr wurde lediglich vereinzelt nachgefragt. Für den Freitag zeigte sich ein überwiegender Bedarf bis 13:00 Uhr, ab. Die Ergebnisse wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 04.11.2025 vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde grundsätzlich festgelegt, den Rechtsanspruch im Rahmen einer flexiblen Ganztagsbetreuung (GTB) über die bestehende Kernzeitbetreuung und Ferienbetreuung umzusetzen. Sowohl für die Kernzeitenbetreuung als auch für die zukünftige Ferienbetreuung wurde die auf dem Umfrageergebnis fußende Konzeptionen in der Sitzung ausführlich vorgestellt und die aus der Mitte der Ratsmitglieder gestellten Fragen beantwortet.
Auf Anregung von Gemeinderat Christoph Wenzelburger wurden die Gebühren für die Ferienbetreuung in Anlehnung an die durchschnittlich zu entrichtenden Gebühren für die Kernzeitenbetreuung angepasst, ansonsten wurde den vorgestellten Modellen einstimmig zugestimmt. Abschließend stellte Bürgermeister Joachim Kälberer fest, dass durch die zukünftig vorgesehene Flexibilisierung der Buchungsmöglichkeiten eine bedarfsgerechte und transparente Kostenstruktur geschaffen worden ist und die Gebührenmodelle selbstverständlich in einer der nächsten Amtsblattausgaben veröffentlicht werden. Auch den Gebühren betreffend der Ferienregelung wurde die Zustimmung erteilt, wobei auf Vorschlag von Gemeinderat Christoph Wenzelburger nicht nur ein jährlicher Anmeldetermin, sondern zwei jährlich Anmeldetermine 30.6. und 15.12. jeden Jahres) vereinbart worden sind.
Ergänzung des Bauhoffuhrparkes – Anschaffung eines Rückwärtskippers
Im Zuge der Haushaltsplanung 2026 wurde in Ergänzung des Fuhrparks des Bauhofes Altdorf ein Haushaltsansatz in Höhe von 10.000 € zum Zwecke der Anschaffung eines Rückwärtskippers gebildet. Ein entsprechendes Angebot in Höhe von 8.040 € lag nunmehr vor und wurde vom Bauhofleiters geprüft und für in Ordnung befunden. Nach Beantwortung weniger Fragen wurde dieser Anschaffung zugestimmt.
Vorbereitung der Gemeindeverwaltungsverbandsversammlung Neckartenzlingen
Am 29.04.2026 findet die nächste Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen statt. In der Sitzung wurden die auf der Agenda stehenden Themen besprochen.
Zukunft des Garten Hallenbades Aichtal-Neuenhaus
Mittels mehrere Schreiben in diesem Jahr hat die Gemeinde Aichtal auf die finanziell prekäre Situation in Bezug auf die Sanierung und die Unterhaltung des Gartenhallenbades in Aichtal-Neuenhaus aufmerksam gemacht und zu verschiedenen Gesprächsrunden eingeladen. Der Informationsaustausch für die Bürgermeister/innen und die Gemeinderäte am 19. März 2026 wurde von den Gemeinderäten Christoph Wenzelburger und Florian Gugel sowie von Bürgermeister Joachim Kälberer wahrgenommen. An dieser gut besuchten Veranstaltung nahmen nahezu alle Vertreter/innen der angeschriebenen Umlandgemeinden teil. Sowohl der Bürgermeister der Stadt Aichtal, Bürgermeister Sebastian Kurz als auch die Vertreter des zwischenzeitlich gegründeten Fördervereins Gartenhallenbad Aichtal e.V. informierten ausführlich über notwendige Sanierungsmaßnahmen und über die Beantragung von Fördermitteln sowie über die derzeitigen Unterhaltungslasten. Gegenwärtig beläuft sich das jährliche Defizit des Hallenbades auf 600.000 €. Per Gemeinderatsbeschlusses der Stadt Aichtal ist der Betrieb für dieses Jahr gesichert, was aber die Zukunft erbringt kann nicht vorausgesagt werden.
In der Runde herrschte Einigkeit vor, dass im Hinblick auf den enormen Investitionsbedarf, welcher für die Ertüchtigung dieses Hallenbades erforderlich ist, diesen die Stadt Aichtal alleine nicht stemmen kann. Ebenso war man sich aber auch einig, dass selbst wenn alle oder einige der Umlandkommunen eine Mitfinanzierungsbereitschaft signalisieren würden, diese aufgrund der eigenen Aus- und Aufgaben, basierend auf der derzeit existierenden außerordentlichen schwierigen Haushaltslage sehr überschaubar ausfallen würde und insoweit auch nicht zielführend, wäre. Gefordert wurde daher eine viel stärkere finanzielle Beteiligung vom Bund und vom Land, was auch durch einen Brandbrief zum Ausdruck gebracht werden soll; dies auch im Hinblick darauf, dass in der Vergangenheit einige Frei- und Hallenbäder, gerade aufgrund des hiermit verbundenen enormen finanziellen Aufwandes, geschlossen worden sind und nur noch wenige Bäder für die Grundschüler für den Schwimmunterricht, der im Lehrplan vorgesehen ist, verfügbar sind. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die nicht unbeachtlich Busfahrkosten, die für die Umlandgemeinden hierbei entstehen, hingewiesen.
Gerade im Hinblick auf den wichtigen Schwimmunterricht für die Grundschüler/innen sprach sich Gemeinderat Dietmar Kohler für einen Beitritt zu diesem Förderverein aus. Weitere Wortmeldung aus der Mitte der Ratsmitglieder waren gleichlautend. Gemeinderat Christoph Wenzelburger bat die Verwaltung im Hinblick auf die nicht gesicherte Fortführung des Hallenbades in Aichtal-Neuhausen um Alternativen in erreichbaren Umlandgemeinden; die Verwaltung sagte eine entsprechende Initiative zu. Einstimmig wurde im Anschluss hieran dann der Beitrittsbeschluss zum Förderverein Gartenhallenbad Aichtal e.V. gefasst.
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