Bericht aus dem Gemeinderat

Joachim Kälberer

Joachim Kälberer

Bürgermeister

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Raum: 04
07127 9397-0
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Weitere Meldungen

Gemeinderatsbericht vom 04.11.2025

Zur Gemeinderatssitzung am 04. November 2025 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch zahlreiche interessierte Zuhörer/innen begrüßen sowie Architekt Herrn Christoph Hüttel vom Architekturbüro HHL und Fachingenieur Herrn Ludger Niermann willkommen heißen.

Bekanntgaben

Nach wie vor sind in der Kindertagesstätte Altdorf nicht alle Personalstellen besetzt. Über die stattgefundenen Stellenausschreibungen und weitere Werbemaßnahmen, wie beispielsweise Aufstellung von Bannern im Ort berichtete die Verwaltung. Auch fand vor kurzem ein Gespräch mit Vertretern des Elternbeirates der Kindertagesstätte unter Mitwirkung der Kindergartenleitung und den Ratsmitgliedern des Kindergartenausschusses statt; auch hierüber informierte Bürgermeister Kälberer die Ratsmitglieder. Weiterhin wurde von der Sitzung des Zweckverbandes „Gemeinsam Gutachterschuss im Landkreis Esslingen“ berichtet. So wurden die Jahresabschlüsse genehmigt und ebenso der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 wurde festgestellt. Bedingt durch die Aktualisierung des Mietspiegels im nächsten Jahr steigt die zu leistende Pro-Kopf-Umlage auf 5,60 € an. Weitere Ausführungen zur derzeitigen Endlagersuche für radioaktive Abfälle sowie die geplanten Brückensanierungen an der Bundesstraße 312 schlossen diesen Tagespunkt ab.

Erweiterung der Grundschule Altdorf zur Ganztagsschule

In der Oktober Sitzung wurden die ersten drei Gewerke für dieses sehr ambitionierte kommunale Vorhaben der Erweiterung der Grundschule verbunden mit einem Neubau einer Sport- und Gemeindehalle vergeben. Auf der Agenda der Gemeinderatssitzung am 14.11.2025 standen nun die Gewerke Rohbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten, Holz- und Stahlbauarbeiten, Flachdachabdichtung und Begrünung des Daches sowie Elektroinstallation zur Beratung und Entscheidung an. Architekt Christoph Hüttel erläuterte die Ausschreibungsergebnisse dieser ersten von insgesamt drei EU-weiten Ausschreibung. So wurden 70 Leistungsverzeichnisse ausgegeben, 42 Angebote wurden zur Submission rechtzeitig eingereicht, alle Angebote konnten gewertet werden. Unter der Berücksichtigung von zusätzlichen Arbeiten sowie der aktualisierten Kostenberechnung schließt das Ausschreibungsergebnis mit einer Gesamthöhe von 3.339.148 € um 1,6 % höher ab als die Kostenberechnung und insoweit konnte das Gremium auch dem Ausschreibungsergebnis zustimmen. Mittlerweile ist das Baufeld eingezäunt, die Rodungsarbeiten finden demnächst statt und sofern die Witterung mitmacht erfolgt im Dezember der Erdaushub. Der Beginn der Rohbauarbeiten ist für Mitte Januar 2026 vorgesehen.

 Beschlussfassung über die zukünftige Beschulung in der Grundschule Altdorf aufgrund des eintretenden Rechtsanspruches zum Schuljahr 2026/2027

Neben dem umfangreichen Bauvorhaben betreffend der Erweiterung des Schulgebäudes verbunden mit dem Neubau einer Sport- und Gemeindehalle auf dem Grundstück Neckartenzliner Straße 2 in Altdorf haben sich die Ratsmitglieder bereits mehrfach mit der zukünftigen Beschulung der Grundschule Altdorf aufgrund des Eintrittes des jährlich aufsteigenden Rechtsanspruchs zum Schuljahr 2026/2027 beschäftigt. Parallel hierzu wurden die interessierten Eltern mittels einer umfassenden PowerPoint Präsentation am 23.9.2025 in der Gemeindehalle Altdorf über die verschiedenen Möglichkeiten der Ausgestaltung solch einer Grundschulbeschulung (Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 für die Schüler/innen der Klasse 1 und dann jährlich für die weiteren Schulklassen aufsteigend) informiert und hatten im Anschluss daran im Zeitraum vom zwei Wochen die Möglichkeit Ihre Meinung mittels einer Online-Umfrage zum Ausdruck zu bringen. Das Ergebnis dieser Umfrage war eindeutig. Mit 75,5 % wünschen die Eltern, dass auch zukünftig die Schüler/innen der Grundschule Altdorf in der klassischen Halbtagsgrundschule mit ergänzter Kernzeitenbetreuung beschult werden; 24,5 % der Eltern waren der Auffassung, dass dies in Zukunft in Form einer Ganztagsgrundschule in Wahlform oder verbindlicher Form zu erfolgen hätte. Die Auswertung der Elternbefragung (Teilnahmequote von 65 %) war den eingestellten Sitzungsunterlagen entnehmbar, wurden aber nochmals in zusammengefasster Weise dargestellt. Auch unter Einbezug des Votums einer im Spätfrühjahr 2025 durchgeführten Schulkonferenz, welche ebenfalls sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass die Beschulung in der seitherigen Form fortzusetzen ist, empfahl Bürgermeister Kälberer die Grundschule Altdorf weiterhin in Form einer Halbtagsschule mit ergänzender Kernzeitenbetreuung zu führen.

Das eindeutige Ergebnis lässt keinen Raum für andere Interpretationen und insoweit sprach sich Gemeinderat Rainer Knecht für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Auch für Gemeinderat Christoph Wenzelburger bestand kein Zweifel an der jetzigen Entscheidung, wenngleich er darauf aufmerksam machte, dass diese Beschulungsformen zum überwiegenden Teil von der Kommune zu finanzieren ist. Eine Ganztagsgrundschule nach Paragraf 4a des Schulgesetz in Wahlform oder verpflichtender Form würde dagegen die kommunalen Finanzen deutlich entlasten; insoweit wird man sicherlich auch unter diesem Aspekt und im Hinblick auf den gesellschaftlichen Wandel sich in einigen Jahren erneut über die Beschulungsform in der Grundschule Altdorf unterhalten müssen. Schlussendlich wurde einstimmig vom Gremium beschlossen, dass der Rechtsanspruch betreffend der Ganztagsgrundschule beginnend mit dem Schuljahr 2026/27 mittels der Fortführung der Halbtagsgrundschule mit ergänzender kommunaler Kernzeitenbetreuung erfüllt werden wird.

Planung einer Radwegverbindung zwischen den Gemeinden Neckartenzlingen und Altdorf

Schon seit dem Jahr 1981 gibt es sehr konkrete Planungen entlang der Kreisstraße K 1234 zwischen den Gemeinden Neckartenzlingen und Altdorf über einen verbindenden Geh- und Radweg. Bislang scheiterte dieses Vorhaben an der notwendigen kommunalen Mitfinanzierungsverpflichtung. Seit dem Jahr 2024 hat jedoch der Kreistag basierend auf einem im  Dezember 2023 gefassten Kreistagsbeschlusses die vollständige Kostentragung für solch einen gemeindeverbindenden Geh- und Radweg entlang von Kreisstraßen übernommen und insoweit wurden die bisherigen Planungsabsichten – Fortschreibung der Radkonzeption des LK Esslingen Maßnahme M103 – vor kurzem vertiefend weiter untersucht bzw. mit den Vertretern des LRA Esslingen und der Nachbargemeinde Neckartenzlingen besprochen. Hierüber informierte Bürgermeister Kälberer die Ratsmitglieder. Aufgrund der Beachtung der materiellen Rechtsgüter (Naturschutz, Grunderwerb) ist auf der freien Strecke noch Diskussionsbedarf vorhanden, einig waren sich jedoch alle beteiligten Akteure, dass der erste Streckenabschnitt, welcher entlang der K 1234 zwischen dem bebauten Ortsende der Gemeinde Altdorf in der Neckartenzlinger Straße und dem Wasserhochbehälter Altdorf unstrittig ist und trotz ebenfalls vorhandener Schutzgüter und eines erforderlichen Grunderwerbes machbar sein müsste. Insoweit wird die Landkreisverwaltung für diesen Streckenabschnitt eine Vorplanung erstellen und zugleich die Förderfähigkeit dieses ersten Teilabschnittes mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abklären. Im Hinblick auf die Fortsetzung dieses Geh- und Radweges werden dann die vorhandenen Varianten vertiefend untersucht.

Dass nicht in einem Zug der gesamte Streckenabschnitt geplant und damit festgelegt werden wird, bemängelten die Gemeinderäte Dietmar Kohler, Severin Becher und Christoph Wenzelburger. Gemeinderätinnen Frau Dr. Clarissa Dreher hinterfragte die Notwendigkeit des Streckenabschnittes zwischen dem Wasserhochbehälter und dem Ortsteil der Gemeinde Altdorf und wies auf einen etwa 250 Meter weiter nördlich vorhandenen landwirtschaftlichen Weg hin. Gerade die Mehrfachnutzung von Geh- und Radwegen und der Landwirtschaft führt immer wieder zu Problemen und daher ist es auch im Hinblick auf eine zukünftige emissionsfreiere Mobilität wichtig, dass die den heutigen Anforderungen entsprechende Geh- und Radweg, soweit sie nicht bereits heute schon vorhanden sind, noch hergestellt werden und somit einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten; dies gilt auch für eine Radwegverbindung zwischen den beiden Ortschaften Neckartenzlingen und Altdorf entlang der K 1234. Daher wird die Verwaltung auch weiterhin dieses Landkreisprojekt unterstützen.

Bauangelegenheit

Dem einzig auf der Tagesordnung stehenden Antrag auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1639 im Baugebiet „Greutlach II“ wurde das kommunale Einvernehmen erteilt.