Bericht aus dem Gemeinderat

Joachim Kälberer

Joachim Kälberer

Bürgermeister

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Raum: 04
07127 9397-0
07127 9397-20

Weitere Meldungen

Gemeinderatsbericht vom 07.10.2025

Zur Gemeinderatssitzung am 07. Oktober 2025 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch einige interessierte Zuhörer/innen begrüßen sowie den zugeladenen Architekten Herrn Christoph Hüttel vom Architekturbüro HHL aus Ludwigsburg willkommen heißen.

Bekanntgaben

Nach wie vor sind in der Kindertagesstätte Altdorf nicht alle Personalstellen besetzt. Über die stattgefundenen Stellenausschreibungen und sonstigen Werbemaßnahmen, wie beispielsweise Aufstellung von Bannern im Ort berichtete die Verwaltung. Weiterhin wurde die Terminplanung für das Jahr 2026 betreffend der Gemeinderatssitzungen bekannt gemacht. Sehr ausführlich ging unter diesem Tagesordnungspunkt Bürgermeister Joachim Kälberer auf den kürzlich veröffentlichten Brief, gerichtet an die Bürgerinnen und Bürger der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg vom Gemeindetagespräsident Stefan Jäger ein. Die Finanzsituation ist sowohl in den Landkreisen als auch in den Städten und Gemeinden dramatisch; dies deutlich zu machen ist außerordentlich wichtig, denn ohne eine Änderung der Finanzausstattung müssen schon sehr bald gewohnte kommunale Dienstleistungen mit spürbaren Auswirkungen auf die Einwohnerschaft eingeschränkt werden.

Erweiterung der Grundschule Altdorf zur Ganztagsschule

Nach einer fast vierjährigen Vorbereitungszeit waren nunmehr die ersten Gewerke für die Erweiterung des Schulgebäudes sowie den Neubau einer Sport- und Gemeindehalle ausgeschrieben. Architekt Herr Christoph Hüttel vom Architekturbüro HHL aus Ludwigsburg erläuterte das Ergebnis betreffend den ausgeschriebenen Gewerke Erdmanagement, Einfriedung des Baugeländes mittels eines Bauzaunes sowie einer Rollstuhlhebebühne. Es wurden zwölf Leistungsverzeichnisse ausgegeben, sechs Angebote gingen zur Submission rechtzeitig ein. Zwei Angebote waren unvollständig und wurde aus der Wertung genommen. Mit einem Ausschreibungsergebnis aller drei Gewerke von zusammen 105.632 € wurde die Kostenberechnung um 2,6 % (103.000 €) geringfügig überschritten.

Da betreffend dem Erdmanagement lediglich ein zu wertendes Angebot vorhanden war, erkundigte sich Gemeinderat Florian Gugel nach dessen Angemessenheit. Dies wurde von Seiten des Architekten bejaht, mit lediglich 2 % über der Kostenberechnung ist dieses Angebot anzunehmen.

Aufgrund der derzeit nicht gerade boomenden Baukonjunktur war Gemeinderat Benjamin Ruopp verwundert hinsichtlich der überschaubaren Anzahl der eingegangenen Angebote. Architekt Herr Christoph Hüttel wies auf eine ausreichende Anzahl von eingegangenen Angeboten hinsichtlich der Bauzaunanlage hin; im Hinblick auf das Erdmanagement spielte sicherlich auch für das eine oder andere Unternehmen der Zeitfaktor eine Rolle, zudem wurde ein fertig gestelltes Angebot eines Unternehmens aufgrund interner Büroirritationen leider nicht abgegeben.

Nach kurzer weiteren Aussprache wurde dem Vergabevorschlag betreffend der drei ausgeschriebenen Gewerke einstimmig zugestimmt.

 Steuerliche Bewertung des Neubaus der Gemeindehalle/Sporthalle im Hinblick auf einen möglichen Betrieb gewerblicher Art

Der Kostenanteil der Gemeinde-/Sporthalle am Gesamtprojekts „Erweiterung Grundschule verbunden mit dem Neubau einer Einfeldsporthalle“ beträgt 53,5 % und verursacht somit Ausgaben in Höhe von mindestens 5.497.700 €, laut Kostenberechnung mit Stand 30.01.2025. Im Hinblick auf den zu entrichtenden Mehrwertsteuersatz von 19 % ist das Vorsteuerpotenzial des Paragrafen 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) konkret zu betrachten bzw. zu bewerten. Hiermit wurde das mit dem Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen zusammenarbeitende Steuerberatungsbüro Schüllermann beauftragt; dies im Hinblick auch darauf, dass derzeit ohnehin davon auszugehen ist, dass ab dem 1.1.2027 nahezu alle öffentlichen Einrichtungen unter der Anwendung des Paragrafen 2b UStG finanztechnisch geführt werden müssen. Das Ergebnis fiel eindeutig aus. So ist die Gemeinde gut beraten auch dieses Bauwerk im Betrieb der gewerblichen Art zu führen, um somit in den Genuss des teilweisen Vorsteuerabzuges zu kommen, wenngleich auch mit dem Betrieb dieser neuen Halle dann ein erhöhter Verwaltungsaufwand mit verbunden ist.

Dieses Ergebnis wurde auch von den Ratsmitgliedern geteilt ,sodass einstimmig der Beschluss gefasst worden ist, die neue Gemeinde- und Sporthalle solange im Betrieb der gewerblicher Art zu führen bis der Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz ab dem 1.1.2027 greift.

Haushaltsplanung 2026 – Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Mittelanmeldungen

Wie jedes Jahr wurden noch vor Ende der allgemeinen Ferienzeit die örtlichen Vereine und Institutionen hinsichtlich der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2026 angeschrieben und haben ihren Bedarf mitgeteilt. Parallel dazu hat die Verwaltung erste Haushaltsüberlegungen angestellt. Bevor Bürgermeister Kälberer zu den Bedarfsanmeldungen Stellung nahm hat er auf folgendes hingewiesen. Aktuell sind noch keine absolut verlässlichen Daten, was die zukünftigen Einnahmen aus dem FAG-Aufkommen anbelangt vorhanden und insoweit kann lediglich tendenziell darauf hingewiesen werden, dass der Anstieg der Steuerkraftsummen wiederum aufgrund der zurückgegangenen Wirtschaftskraft mehr als verhalten ausfallen wird – ein sehr sichtbarer Rückgang wird für das HHJ 2027 aufgrund des zweijährigen Versatzes erwartet – und dies wird sich selbstverständlich im Gemeindehaushalt auf der Einnahmeseite auswirken. Inwieweit dies in analoger Weise auf das Aufkommen der örtlichen Gewerbesteuer zu übertragen ist, wird sich ebenfalls erst zu Ende des Jahres abzeichnen; gegenwärtig sind zumindest basierend auf den Gewerbesteuermeßbescheiden keine signifikanten Veränderungen, immer auf das Gesamtaufkommen in der Gemeinde Altdorf bezogen, zu verzeichnen. Ein Zuwachs am Anteil der Einkommensteuer ist aufgrund des Rückgangs der Einwohnerzahl von 1.713 auf 1.695 nicht gegeben. Das Grundsteueraufkommen wurden aufgrund des damaligen GR-Beschlusses in der Gesamtsumme aufkommensneutral gehalten.

Sind auf der Einnahmeseite noch Unsicherheiten und Unabwägbarkeiten vorhanden, trifft dies auf der Ausgabeseite nicht zu. Der dortige Anstieg ist inflationsbedingt und aufgrund der stets weiteren den Kommunen übertragenen Aufgaben deutlich erkennbar und dies trotz anderslautender öffentlichen Bekundungen. Neben der Erhöhung der Sachkosten (Betriebsmittel) sind auch die Personalausgaben, sei es bei den Zweck- und dem Gemeindeverwaltungsverband aber auch bei der Gemeindeverwaltung aufgrund von Tarifsteigerungen und Personalzuwachs  weiterhin höher anzusetzen. Auch die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen entstehenden Kosten steigen nicht nur beim Landkreis ES im Rahmen der Erstunterbringung, sondern auch bei den Kommunen im Zuge der Anschlussunterbringung weiter an. Dies wird sich auch in einer weiteren Erhöhung der Kreisumlage, deren Anstieg mit Redaktionsschluss dieser GR-Sitzungsvorlage noch nicht beziffert werden kann, im Haushaltsjahr 2026 bemerkbar machen, sodass die von der Gemeinde Altdorf zu leistende Kreisumlage sicherlich wiederum die 1-Million-Euro-Schwelle deutlich überspringen wird.

Im Hinblick auf eines der größten Vorhaben in der Geschichte der Gemeinde Altdorf, die Erweiterung der Grundschule zu einer Ganztagsgrundschule verbunden mit dem Neubau einer sport-Gemeindehalle wurden nun alle Vorarbeiten (Planung erstellt, erste Gewerke wurden ausgeschrieben und stehen zur Vergabe an) erledigt. Mit einem Baustart wird einen gewöhnlichen Verlauf vorausgesetzt, Ende diesen Jahres, spätestens zu Beginn des kommenden Jahres, gerechnet. Im Anschluss hieran wurde dann die von den Vereinen und örtlichen Institutionen eingereichten Mittelbedarfsanmeldungen besprochen und darüber Beschluss gefasst. Basierend hierauf kann nunmehr die Verwaltung den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2026 vollends aufstellen und den Ratsmitgliedern zur Beratung in einer der nächsten Sitzungen zukommen lassen.