Joachim Kälberer
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Weitere Meldungen
Bericht aus dem Gemeinderat
über die Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024
Zur ersten Sitzung in diesem Jahr am 16.01.2024 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch Ingenieur Herrn Rainer Metzger vom Büro Melber und Metzger, Verbandskämmerer Herrn Michael Castro, und die Klimabeauftragten Frau Leonie Roth und Herrn Andreas Biesinger ebenfalls vom Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen sowie zahlreiche Besucher/innen begrüßen.
Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Kälberer in kurzen Zügen über die zum letzten Jahr ergangenen Veränderungen bei der Landesbauordnung. Neben einigen Bauerleichterungen für die Bauwilligen hat sich vor allem das Antragsverfahren bei Bauanträgen deutlich geändert. So sind seit diesem Jahr nur diejenigen Gemeinden, die über eine eigene Baurechtszuständigkeit verfügen berechtigt, Bauanträge anzunehmen. Im Fall der Gemeinde Altdorf, wie auch bei zahlreich anderen Kommunen bedeutet dies, dass nunmehr sämtliche Bauanträge direkt beim Landratsamt Esslingen, entweder auf dem herkömmlichen oder auf dem digitalen Wege einzureichen sind. Die Baurechtsbehörde entscheidet dann je nach Baurechtsfall ob und inwieweit die Belegenheitskommune zu beteiligen ist; gleiches gilt für die Anlieger und Angrenzer.
Vorhabensbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Mehrfamilienhaus Greutlach
In öffentlicher Sitzung am 9.5.2023 hat der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienhaus Greutlach“ im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13 a Baugesetzbuch gefasst und den Entwurf der Planung auf Basis einer Vorhabenbezogenen Planung gebilligt. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung des geplanten Vorhabens für eine Wohnbebauung mit insgesamt 19 Wohneinheiten mittels der Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Die Planung orientiert dem Grunde nach an den Festsetzungen des hierfür gültigen Bebauungsplanes „Greutlach II“, weicht aber in einigen Punkten ab.
Der Ingenieur Herr Rainer Metzger vom Büro Melber und Metzger ging mittels einer Präsentation auf die eingegangenen öffentlichen und privaten Stellungnahmen und deren Abwägung ein und erläuterte in diesem Zusammenhang nochmals sowohl den planerischen als auch den textlichen Teil dieses Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes und verwies schlussendlich auf den vom Gemeinderat abgeschlossenen Durchführungsvertrag, welcher ebenfalls Teil dieses Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes ist.
Dass in einigen Punkten der Bebauungsplan über die Festsetzungen des unmittelbar benachbarten Bebauungsplan „Greutlach II“ hinausgehen bemängelte Gemeinderat Christoph Wenzelburger in seinen Ausführungen, er forderte daher die Planung dahingehend abzuändern, sodass gleiche Festsetzungen auch für diesen Vorhabensbezogenen Bebauungsplan gelten. Insbesondere sprach er daher die Stockwerkshöhen, die Anzahl der Stellplätze und die zulässige Grundflächenzahl an.
In ähnlicher Art und Weise äußerte sich auch Gemeinderat Markus Schäfer und erkundigte sich beim Planer Herrn Metzger, ob das Gremium auch kurz vor dem Satzungsbeschlusses noch Änderungen vornehmen kann; dies wurde bejaht.
Gemeinderat Helmut Wick machte auf die allgemeine Wohnraumnot aufmerksam, die auch in der Gemeinde Altdorf vorherrscht, und insoweit konnte er die jetzige Bedenken zum Ende solch eines Verfahrens nicht nachvollziehen.
An der eingehenden Diskussion nahmen alle Ratsmitglieder aktiv teil. Die Tendenz, Änderungen noch herbeizuführen wurde hierbei immer deutlicher geäußert, sodass dem Antrag, die Planfestsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienhaus Greutlach“ dem des Bebauungsplan „Greutlach II“ gleichzusetzen, mehrheitlich zugestimmt worden ist und insoweit konnte an diesem Abend der Satzungsbeschluss für dieses Planwerk nicht gefasst werden.
Beitritt zum 4. Klimaschutzpaket Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg geht mit seinen gesetzten Klimazielen weiter als EU und Bund und beschließt in seinem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) die Treibhausgasneutralität bis 2040. Damit kommt der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildfunktion zu, welche Städte, Gemeinden und Landkreise durch die Unterzeichnung des Klimaschutzpaktes (zwischen Land und kommunalen Landesverbänden) unterstützen können.
Frau Leonie Roth und Herr Andreas Biesinger, die Klimaschutzbeauftragten beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen erläuterten in ausführlicher Form, die in diesem Pakt enthaltenen Punkte, wie beispielsweise die Anerkennung der Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen bei Neubauten und Sanierung von kommunalen Gebäuden, der Nutzung des ÖPNV für Dienstreisen und natürlich der Nutzung entsprechender Technik in den Gebäuden. Kernpunkt ist eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2040.
Die aus der Mitte des Gemeinderates an die Referenten gerichteten Fragen wurden beantwortet. Im Anschluss hieran stimmte dann das Gremium dem Beitritt t zum 4. Klimaschutzpakt Baden-Württemberg zu und beauftragte den Bürgermeister mit der Unterzeichnung.
Haushaltsplanung 2024
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsplanung 2024 mit mittelfristigen Investitionsprogramme der Jahre 2023-2024
Bürgermeister Kälberer wies eingangs dieses Tagesordnungspunktes darauf hin, dass in der Gemeinderatssitzung am 17.10.2023 das Gremium über die eingegangenen Mittelanmeldungen beraten und die entsprechenden Beschlüsse gefasst hat. Basierend auf dieser Beschlusslage wurde von der Verbandsverwaltung, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung Altdorf nunmehr der Haushaltsplanentwurf 2024 gefertigt und gleichermaßen auch das Investitionsprogramm der Jahre 2023-2027, unter Einbezug der Finanzierung des ambitionierten Vorhabens der Erweiterung des Schulgebäudes und dem Neubau einer Gemeinde- und Sporthalle, fortgeschrieben. Ohne eine Kreditaufnahme sind die hierin enthaltenen Investitionen jedoch nicht leistbar und dies trotz Einsatz aller planbarer Verkaufserlöse und Generierung etwaiger Zuschussmittel. Daher sind nach Auffassung der Verwaltung etwaige weitere noch so wünschenswerte Vorhaben zumindest mittelfristig nicht darstellbar, zumal die Baukosten durch weitere unvorhersehbare Ereignisse weiterhin ansteigen könnten.
Verbandskämmerer Michael Castro ging auf die signifikanten Daten und Zahlen ein. Der Ergebnishaushalt schließt mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 4.775.000 € ab. Der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich auf 5.731.500 €; insoweit wird aufgrund der außerordentlich hohen Steuerkraftsummen ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von -956.500 € im Haushaltsjahr 2024 erzielt. Im Finanzhaushalt sind konsumtive Einzahlungen in Höhe von 4.599.200 € veranschlagt; die konsumtiven Auszahlungen belaufen sich auf 5.238.800 €; infolge dessen ist ein Zahlungsfehlbetrag in Höhe von -639.600 € ausgewiesen. Ein etwa gleichbleibendes negatives Ergebnis wird für die Haushaltsplanung 2025 erwartet; aufgrund des 2jährigen FAG-Systems werden dann für die Haushaltsjahre 2026 ff. wieder positive Ergebnisse erzielt.
Auch auf den gestiegenen Personalbedarf und der hiermit verbundenen Ausgaben ging Verbandskämmerer Michael Castro ebenso wie auf die kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Altdorf ein. Anhand der Haushaltsabschnitte Kindergartenwesen und Grundschulversorgung wurden ebenfalls die hiermit verbundenen deutlich angestiegenen Ausgaben sichtbar.
Nach Beantwortung der Fragen aus der Mitte des Gremiums wurde der Haushaltsplanung und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024, verbunden mit dem mittelfristigen Investitionsprogramm der nächsten Jahre einstimmig zugestimmt.
Vorbereitung der kommunal und Europawahlen 2024
Am 9.6.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Auf kommunaler Ebene werden die Gemeinderatsmitglieder gewählt, auf Kreisebene, die Kreistagsmitglieder und auf regionale Ebene, die Mitglieder zum Verband Region Stuttgart. Insoweit sind an diesem Wahlsonntag vier Wahlen gleichzeitig zu managen und wie immer werden im unmittelbaren Anschluss an das Ende der Wahlzeit an diesem Abend alle vier Wahlergebnisse ermittelt, sodass die überschaubare Verwaltungsmitarbeiterschaft am nächsten Werktag wieder handlungsfähig ist. Aufgrund dessen waren hierfür die entsprechenden Voraussetzungen frühzeitig zu schaffen. Diesem stimmte das Gremium nach einer kurzen Rückfrage einstimmig zu.
Rückübertragung der Aufgaben des Gutachterausschusswesens auf die Gemeinde
In Vorbereitung zu der GVV-Verbandsversammlung am 15.11.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf in seiner GR-Sitzung am 14.11.2023 der Rückübertragung des Gutachterausschusswesens auf die jeweilige Kommune (Einzelmitgliedschaft) zugestimmt. Dieses positive Votum aller Verbandsgemeinden wurde in der Zweckverbandsversammlung des Gutachterausschusses Nürtingen eingebracht und dort ebenfalls zustimmend beschlossen. Insoweit ist nun dieser Beschluss, jeder einzelnen Gemeinde innerhalb des GVV Neckartenzlingen erforderlich, um diesen formellen Vorgang zum Abschluss zu bringen. Nach kurzer Aussprache wurde dieser Vorgehensweise einstimmig zugestimmt.