
Joachim Kälberer
Erreichbar Montag bis Freitag
Spitalhof 1, 72655 Altdorf
Weitere Meldungen
Bericht aus dem Gemeinderat
über die Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024
Zur Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf, Herrn Thomas Ruoff von der Netze BW sowie die Feuerwehrkameraden Daniel Schaich, Mark Thumm, Daniel Lepple und Christoph Wenzelburger, letzter zugleich auch in seiner Funktion als Gemeinderat, recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Eine erfreuliche Nachricht konnte zu Beginn der Sitzung Bürgermeister Kälberer bekannt geben. So hat das Regierungspräsidium Stuttgart dem Antrag der Gemeinde Altdorf auf Verlängerung des Bewilligungszeitraum für die Umsetzung des Vorhabens „Ortsmitte“ aus dem Landessanierungsprogramm zugestimmt. Der Bewilligungszeitraum wurde nunmehr auf 30.4.2027 verlängert. Unter diesem Tagesordnungspunkt wies die Verwaltung auf die prekäre Lage, in welcher sich die Gemeinde Altdorf im Hinblick auf die weitere Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern befindet, hin. So wurde in der Vergangenheit dankenswerter Weise immer wieder privater Wohnraum der Gemeinde Altdorf zur Unterbringung der Flüchtlinge und der Asylbewerber zur Verfügung gestellt, in letzter Zeit jedoch nicht mehr. Neben der weiteren Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in diesem Jahr, verschärft sich die Situation noch dadurch, dass der eine oder andere Mietvertrag aufgrund der Veräußerung des privaten Objektes nicht mehr verlängert werden wird, die Gemeinde aber dennoch weiterhin verantwortlich für die Unterbringung dieser Personen in andere Wohnobjekte ist. Entsprechende Hinweise und Aufrufe sind sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage erfolgt, bislang jedoch ohne auf eine positive Resonanz zu stoßen. Auch zielgerichtetes Schreiben an Haus- und Wohnungseigentümer, die über leer stehende Objekte verfügen, verliefen erfolglos. Wenn auf dem privaten Wohnungsmarkt keine weitere Wohnungen oder Häuser mehr angemietet werden können, muss sich der Gemeinderat auch über eine Belegung der Gemeindehalle zeitnah Gedanken machen, hierzu wird die Verwaltung dann eine Konzeption vorlegen.
Anpassung des Konzessionsvertrages Strom
Herr Thomas Ruoff von der Netze BW informierte die Ratsmitglieder anhand einer anschaulichen PowerPoint Präsentation über die Anpassung des im Jahr 2012 zwischen der Gemeinde Altdorf und der Netze BW abgeschlossenen Konzessionsvertrages. Die Anpassung beinhaltet in allen Punkten Vorteile für jede Kommune und wurde daher sowohl vom Innenministerium als auch vom Städte- und Gemeindetag begrüßt.
Nach Beantwortung sämtlicher Fragen und einem Meinungsaustausch, welcher auch die örtlichen Stromnetze mit umfasst, stimmte das Gremium der Anpassung des Konzessionsvertrages Strom für die Gemeinde Altdorf einstimmig zu.
Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner beiden Stellvertreter
In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf am 2.2.2024 wurde Feuerwehrkommandanten Daniel Schaich nach einer 10-jährigen Kommandantentätigkeit aus diesem Amt verabschiedet. Auch wenn Bürgermeister Kälberer bereits in dieser Hauptversammlung in ausführlicher Form Feuerwehrkommandant Daniel Schaich für sein engagiertes Wirken gedankt hat, würdigte er auch unter diesem Tagesordnungspunkt nochmals sein Wirken und Schaffen, und dies nicht nur im Hinblick auf seine Kommandantentätigkeit, sondern auch wegen seiner langjährigen Funktionärstätigkeit, die bereits im Jahr 2000 ihren Anfang nahm.
In vorgenannter Hauptversammlung wurde nahezu einstimmig sowohl Feuerwehrkamerad Mark Thumm zum Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf als auch die beiden Feuerwehrkameraden Christoph Wenzelburger und Daniel Lepple zu stv. Feuerwehrkommandanten gewählt. Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung sagte Bürgermeister Kälberer die volle Unterstützung seitens der Gemeinde Altdorf dem Führungsteam zu und dankte ihnen für die Bereitschaft diese außerordentlich wichtige Funktionen zu übernehmen. Unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat wurden die Feuerwehrkameraden per Handschlag durch den Bürgermeister in ihre Ämter eingesetzt.
Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung)
Die letzte Festsetzung der Entschädigung für Verdienstausfall bei Einsätzen der Feuerwehrkameraden/innen ist schon einige Jahre her und insoweit war es erforderlich den bis dato gültigen Stundensatz von 12 € auf nunmehr 15 € je Einsatzstunde anzupassen. Diese Anpassung erfolgt im Einvernehmen mit den Nachbarkommunen im Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen. Die weiteren in dieser Satzung enthaltenen Entschädigungssätze bleiben hiervon unberührt. Nach kurz Aussprache stimmte das Gremium dieser Anpassung zu.
Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Altdorf
Sowohl aufgrund der Erhöhung der Einsatzkosten der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf als auch aufgrund des Zeitablaufs war eine neue Kalkulation der Personalkostenersätze notwendig geworden. Diese wurde vorgenommen und erbrachte höhere Gemeinkosten als bislang in früheren Jahren errechnet, dies natürlich aufgrund der gestiegenen Aufwendungen für den Rettungsdienst. Die sich hieraus ergebenden Fragen wurden von der Verwaltung beantwortet und insoweit stimmte das Gremium der Neufassung dieser Satzung zu. Zukünftig wird für kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf, ein Entgelt von 28,45 € pro Einsatzstunde und Feuerwehrkameraden/in in Rechnung gestellt.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit
Die letzte Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit wurde vor über 10 Jahren vorgenommen, sodass es nunmehr an der Zeit war auch diese Aufwandsvergütungen anzupassen. Die Verwaltung hatte hierzu einen Entwurf erarbeitet, welcher neben einer sehr überschaubaren Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die zeitliche Inanspruchnahme des Ehrenamtes auch eine veränderte zeitliche Stufeneinteilung enthält. Fortan werden für eine zeitliche Inanspruchnahme von bis zu 3 Stunden 30 €, von mehr als 3-6 Stunden 45 € und von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 60 € gewährt. Dieser Satzungsanpassung stimmt das Gremium zu.
Vorbereitung der Gemeindeverwaltungsverband Versammlung Neckartenzlingen
Die Grundsätze über den Inhalt des gemeinsam von den sechs Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen herausgegebenen Amtsblattes liegt über 10 Jahre zurück und insoweit war es dringend geboten diese Statuten der heutigen Zeit anzupassen. Ein entsprechender Vorschlag wurde basierend auf einem Musterredaktionsstatut, welches weit verbreitet ist im Kreise der sechs Verbandsverwaltungen gemeinsam erarbeitet und ist den Ratsmitgliedern zugesandt worden. Der Entwurf berücksichtigt auch die in den letzten Jahren im Rahmen der Gemeindeordnung einhergegangen Änderungen und räumt beispielsweise den Fraktion im Gemeinderat ein Recht ein, Ihre Auffassung im redaktionellen Teil des Amtsblattes darzulegen. Weiterhin wurde nunmehr auch eine der Rechtsprechung folgende Karenzzeit im Hinblick auf Veröffentlichungen im Vorfeld von Wahlen in die Statuten mit aufgenommen. Schlussendlich wurden einige redaktionelle Anpassungen in den Entwurf eingepflegt.
Auch im Gremium herrscht Einvernehmen vor, dass es erforderlich ist, die Statuten für das Amtsblatt neu aufzustellen und insoweit wurde diesem Entwurf bereits nach einem kurzen Meinungsaustausch zugestimmt und die Verbandsvertreter mit dem entsprechenden Mandat versehen.