
Joachim Kälberer
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Weitere Meldungen
Bericht aus dem Gemeinderat
über die Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024
Zur Gemeinderatssitzung am 16.04.2024 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf Herrn Metzger vom Büro Rainer Melber&Metzger, Bauhofleiter Herrn Reinhard Veith sowie einige interessierte Zuhörer/innen recht herzlich begrüßen.
Bekanntgaben
Zunächst wurde an Frau Senta Schaich, eine langjährige Mitarbeiterin der Gemeinde Altdorf, die vor kurzem plötzlich verstorben ist, gedacht. Weiterhin informierte der Vorsitzende die Ratsmitglieder über den aktuellen Verfahrensstand betreffend der Neuausschreibung des Linienbündels 10 sowie über die jüngsten Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in der Gemeinde Altdorf mittels mobilem Messgerät, darunter auch in der Kirchstraße.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schule – Erweiterung Ganztagsgrundschule“
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 18.01.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schule – Erweiterung Ganztagesschule“ gefasst. Mit dem Bebauungsplan wird die Erweiterung der Schule und die Erstellung einer neuen Mehrzweckhalle ermöglicht. Teile des Bebauungsplanes „Schule – 1. Änderung“ werden mit überplant. In der Zeit vom 04.10.2022 bis 04.11.2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Aufgrund des geplanten Eingriffs in einen nach §33a NatSchG geschützten Streuobstbereich wurde eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Diese wurde mit Schreiben des Landratsamtes Esslingen vom 13.09.2023 erteilt. Die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch den GVV Neckartenzlingen wurde am 27.10.2023 wirksam. In öffentlicher Sitzung am 14.11.2023 wurde daraufhin der Planentwurf beschlossen. In der Zeit vom 24.11.2023 bis 29.12.2023 wurde der Planentwurf im Internet veröffentlicht und im Rathaus öffentlich ausgelegt. Nun stand in der Sitzung der abschließende Satzungsbeschluss an.
Herr Rainer Metzger vom Büro Melber&Metzger erläuterte mittels einer PowerPoint Präsentation den Planentwurf und ging im Detail auf die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein. Unter anderem wurde die Festsetzung der Drosselwassermenge bei Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser angeführt, der Hinweis zum Oberbodenabtrag bei Anrechnung auf das Ökokonto sowie die Brauchwassernutzung von Zisternen. Die vorgeschlagenen Planänderungen wurden bereits in die Planunterlagen eingearbeitet. Nach Beantwortung einiger weniger Fragen fasste das Gremium einstimmig den Satzungsbeschlusses.
Vorhabensbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriftenvorschrift „Mehrfamilienhaus Greutlach“
In öffentlicher Sitzung am 09.05.2023 hat der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienhaus Greutlach“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gefasst und den Entwurf der Planung auf Basis der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Vorhabenplanung von Denninger Architekten gebilligt. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 30.05.2023 bis 30.06.2023 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit wurden auch die betroffenen Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt. Nachdem der Gemeinderat dem Durchführungsvertrag zugestimmt hat, wurde in öffentlicher Sitzung am 16.01.2024 über die eingegangenen Stellungnahmen berichtet. Es wurde beschlossen die Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an die des Bebauungsplanes „Greutlach II“ anzugleichen. Eine angepasste Vorhabenplanung wurde dem Gemeinderat am 20.02.2024 vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde der Bebauungsplanentwurf angepasst. Dieser wurde von Herrn Rainer Metzger vom Büro Melber&Metzger im Detail in der Sitzung dargestellt. Die Planänderungen führen aufgrund der Reduzierung der Vorhabenplanung weitgehend zu einer geringeren Betroffenheit verschiedener öffentlicher und privater Belange. Dennoch sind Grundzüge der Planung berührt. Daher wird eine erneute Auslegung des Planentwurfes und eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich. Angestrebt wird dennoch ein Satzungsbeschlusses noch vor Beginn der allgemeinen Sommerferien.
Gemeinderat Christoph Wenzelburger hinterfragte die Anzahl der Stellplätze sowohl die in der Tiefgarage als auch im Freibereich in Bezug auf die jeweiligen Wohnungsgrößen und wies auf eine Stellungnahme des Landratsamtes im Hinblick auf einen zweiten Rettungsweg hin. Nach weiterer Aussprache im Gremium wurde der erneute Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mehrfamilienhaus Greutlach“ mehrheitlich gefasst.
Bauhofgeräte Ersatzbeschaffung eines Dreiseitenkipper sowie Beschaffung eines Feldweg Blechgerätes
Der derzeitige Anhänger (Baujahr 1990) muss aufgrund vorhandener Schäden und zunehmender Hydraulikprobleme ersetzt werden. Bauhofleiter Reinhard Veith hat eine Ausschreibung durchgeführt, dessen Ergebnis er in der Sitzung erläuterte. Nach Beantwortung einzelner weniger Fragen wurde das Angebot der Firma Strautmann zum Gesamtpreis von 14.218 € angenommen.
Zur besseren Pflege und Unterhaltung der Feldwege soll erstmals ein Feldwegpflegegerät für die erforderlichen Arbeiten angeschafft werden. Ausführungen über dessen Einsatzmöglichkeiten sowie der Angebotseinholung erfolgten ebenfalls durch Bauholeiter Reinhard Veith an diesem Abend. Gemeinderat Helmut Wick sprach sich für die Anschaffung dieses Pflegegerätes aus. Dadurch werden gerade die mit einer wassergebundenen Decke versehenen Feldwege auch für Fahrradfahrer besser nutzbar und zudem werden die Feldwege auf Dauer in einem besseren Zustand als es bisher möglich war, gehalten. Gemeinderat Werner Schweizer hinterfragte, ob dieses Gerät auch bei Wiesenfeldwegen eingesetzt werden kann. Dies wurde vom Bauhofleiter bejaht, wenngleich hiermit auch andere Probleme, wie beispielsweise der Bodenabtrag verbunden sind und insoweit muss man im Einzelfall den Einsatz dieses Gerätes bei Wiesenfeldwegen abwägen. Nach Ende der Aussprache wurde der Geräteanschaffung zugestimmt.