Vorhabensbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Joachim Kälberer

Joachim Kälberer

Bürgermeister

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Raum: 04
07127 9397-0
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Vorhabensbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Mehrfamilienhaus Greutlach

Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 16.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Mehrfamilienhaus Greutlach“ gebilligt und beschlossen eine erneute Entwurfsbeteiligung nach §4a Abs.3 BauGB durchzuführen.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB abgesehen.

Das Plangebiet liegt in der südlichen der Ortslage von Altdorf in der Kirchstraße und umfasst das Grundstück Flurtsück Nr. 836/2. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die bebauten Grundstücke Kirchstraße 53 und 53/1, Flurstücke Nr. 833 und 833/1,
  • im Osten durch die Lindenstraße im neuen Baugebiet „Greutlach II“ und das unbebaute Grundstück Lindenstraße 12, Flst. Nr. 1651,
  • im Süden durch die unbebauten Grundstücke Großbettlinger Straße 5-11 im neuen Baugebiet „Greutlach II“, Flst. Nr. 1630, 1631,1632 und 1633,
  • Im Westen durch die bebauten Grundstück Kirchstraße 55 und 57, Flurstücke Nr. 836 und 836/1.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 19.04.2023 / 15.12.2023 / 18.03.2024 maßgebend.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19.04.2023 / 15.12.2023 / 18.03.2024 wird mit Begründung, sowie vorliegenden Stellungnahmen und weiteren Anlagen in der Zeit vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 (Veröffentlichungsfrist je einschließlich) erneut im Internet veröffentlicht. Stellungnahmen können gemäß §4a Abs.3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Eine Übersicht über geänderte und ergänzte Teile liegt den Planunterlagen bei. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse rathaus@altdorf-es.de sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Hier können Sie die auszulegenden Planunterlagen einsehen

05-240318-Begründung

05-240318-Begründung-Änderungsdarstellung

06-230227-Artenschutz-Relevanzprüfung

Fledermäuse

Zusammenstellung-Stellplätze

00-240318-Änderungsübersicht (1)

01-240318-Zusammenstellung-Stellungnahmen

02-240318-BPlan_A3-500

03-240318-Textteil

04-240229-Vorhabenplan