Baugenehmigungsverfahren – das Verfahren
Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Bauvorlagen beizufügen und sodann bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Der Antrag wird geprüft; das entsprechende Anhörungsverfahren wird in die Wege geleitet. Nach Prüfung des Bauantrages und Eingang aller erforderlichen Stellungnahmen, erfolgt entweder die vollumfängliche Baugenehmigung, die Ablehnung oder eine mit Einschränkungen oder Auflagen verbundene Baugenehmigung. In jedem Fall gilt es zu beachten, dass erst nach Erteilung der Baugenehmigung und der Erteilung des entsprechenden Baufreigabescheines (Rote Punkt) mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Kenntnisgabeverfahren
Dieses schnelle und auch kostengünstige Verfahren macht nur dann Sinn, wenn sämtliche baurechtliche Vorgaben und Normen eingehalten werden und das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Für abweichende Fälle, in Fällen für welche Sondergenehmigungen und dergleichen notwendig sind, eignet sich dieses „vereinfachte“ Verfahren nicht. Durch das Kenntnisgabeverfahren werden die entsprechenden zuständigen Ämter und Stellen informiert. Hier beginnen nun Fristen zu laufen, deren Ende abgewartet werden muss, ehe das Bauvorhaben in Gang gesetzt werden kann.
Interaktive Karten der frei zugänglichen Informationsplattform
"Kreiskarten A-Z" des Landkreises Esslingen
Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperree in das Melderegister nach § 34 Abs. 1, 2 und 3 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg
Aufhebung des Grundbuchamts
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurden die Grundbuchämter Neckartailfingen (Gem. Neckartailfingen, Altdorf, Altenriet, Schlaitdorf), Neckartenzlingen (Gem. Neckartenzlingen) und Bempflingen (Gem. Bempflingen und Kleinbettlingen) aufgehoben und zentral beim Amtsgericht Böblingen eingegliedert. Der Dienstbetrieb der Grundbuchämter Neckartailfingen, Neckartenzlingen und Bempflingen wurde eingestellt.
Bitte wenden Sie sich mit ihren grundbuchrechtlichen Angelegenheiten unmittelbar an das
Amtsgericht Böblingen
– Grundbuchamt -
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen
Poststelle(@)gbaboeblingen.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Telefonnummer:07031 6860-0)
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise
Sie sollten Einsicht in das Grundbuch nehmen, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Sie kaufen sonst möglicherweise ein Grundstück mit Belastungen, die Ihnen nicht bekannt sind.
Hierfür ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen zuständig:
Die bereitgestellten Formulare sind mit beschreibbaren Formularfeldern versehen.
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Die ausgefüllten Formulare müssen ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden.
Die Anträge zur Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung können gerne heruntergeladen und ausgedruckt werden, müssen aber persönlich auf dem Rathaus abgegeben werden. Außerdem ist die Gebühr von jeweils 20,00 € in bar hierbei zu entrichten.
Die Gemeinden Altenriet, Altdorf, Bempflingen, Neckartenzlingen, Neckartailfingen und Schlaitdorf sind im Standesamtsverband Neckartenzlingen zusammengeschlossen.
Informationen zum Standesamtsverband Neckartenzlingen:
Trauungen sind nach wie vor in der Gemeinde Altdorf möglich
Folgende Auswahlmöglichkeiten sind vorhanden:
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Die ausgefüllten Formulare müssen ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden.