Baugenehmigungsverfahren – das Verfahren
Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Bauvorlagen beizufügen und sodann bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Der Antrag wird geprüft; das entsprechende Anhörungsverfahren wird in die Wege geleitet. Nach Prüfung des Bauantrages und Eingang aller erforderlichen Stellungnahmen, erfolgt entweder die vollumfängliche Baugenehmigung, die Ablehnung oder eine mit Einschränkungen oder Auflagen verbundene Baugenehmigung. In jedem Fall gilt es zu beachten, dass erst nach Erteilung der Baugenehmigung und der Erteilung des entsprechenden Baufreigabescheines (Rote Punkt) mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Kenntnisgabeverfahren
Dieses schnelle und auch kostengünstige Verfahren macht nur dann Sinn, wenn sämtliche baurechtliche Vorgaben und Normen eingehalten werden und das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Für abweichende Fälle, in Fällen für welche Sondergenehmigungen und dergleichen notwendig sind, eignet sich dieses „vereinfachte“ Verfahren nicht. Durch das Kenntnisgabeverfahren werden die entsprechenden zuständigen Ämter und Stellen informiert. Hier beginnen nun Fristen zu laufen, deren Ende abgewartet werden muss, ehe das Bauvorhaben in Gang gesetzt werden kann.
Interaktive Karten der frei zugänglichen Informationsplattform
"Kreiskarten A-Z" des Landkreises Esslingen
Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperree in das Melderegister nach § 34 Abs. 1, 2 und 3 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise
Sie sollten Einsicht in das Grundbuch nehmen, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Sie kaufen sonst möglicherweise ein Grundstück mit Belastungen, die Ihnen nicht bekannt sind.
Mitarbeiter
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das Grundbuch einzusehen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch schriftlich beantragen. Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Rathaus Altdorf inklusive der Bearbeitungsgebühr von 10 € abzugeben.
Die Gemeinde Altdorf betreibt eine Grundbucheinsichtsstelle. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Altdorf, die einen Grundbuchauszug benötigen oder Einsicht in ihr Grundbuch nehmen wollen, können dies bei der Grundbucheinsichtsstelle beantragen.
Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie zwangsvollstrecken möchten.
Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.
Sollte nur ein Grundbuchausdruck gewünscht sein, so wird dieser per Post zugesandt, sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Eine elektronische Übermittlung von Grundbuchauszügen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Weitere Daten, wie z. B. Teilungserklärungen, Kaufverträge, etc. sind nur in den Grundakten enthalten.
Zur Vornahme von Änderungen und Eintragungen in ein Grundbuch, sowie Beratungsleistungen ist die Grundbucheinsichtsstelle nicht berechtigt.
Hierfür ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen zuständig:
www.amtsgericht-boeblingen.de
Erforderliche Unterlagen
Formular
Die bereitgestellten Formulare sind mit beschreibbaren Formularfeldern versehen.
Bitte öffnen Sie zur Bearbeitung das Formular in Adobe Acrobat.
Am Computer ausgefüllte Formulare können nicht gespeichert und versendet werden.
Die ausgefüllten Formulare müssen ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden.
Die Anträge zur Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung können gerne heruntergeladen und ausgedruckt werden, müssen aber persönlich auf dem Rathaus abgegeben werden. Außerdem ist die Gebühr von jeweils 20,00 € in bar hierbei zu entrichten.
Die Gemeinden Altenriet, Altdorf, Bempflingen, Neckartenzlingen, Neckartailfingen und Schlaitdorf sind im Standesamtsverband Neckartenzlingen zusammengeschlossen.
Informationen zum Standesamtsverband Neckartenzlingen:
Trauungen sind nach wie vor in der Gemeinde Altdorf möglich
Folgende Auswahlmöglichkeiten sind vorhanden:
Die bereitgestellten Formulare sind teilweise mit beschreibbaren Formularfeldern versehen.
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Am Computer ausgefüllte Formulare können nicht gespeichert und versendet werden.
Die ausgefüllten Formulare müssen ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden.