Zur Gemeinderatssitzung am 04.04.2023 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch einige interessierte Zuhörer und Zuhörerinnen begrüßen.
Bekanntgaben
Auch in dieser Sitzung ging Bürgermeister Kälberer zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes auf die angespannte Personalsituation in der Kindertagesstätte ein und berichtete über einen vor kurzem stattgefundenen Informationsabend, an welchem zahlreiche Eltern teilgenommen haben. Deutlich wurde an diesem Abend gemacht, dass sowohl das Kindergartenteam als auch die Verwaltung um Personalgewinnung in vielfältiger Form bemüht sind und hierbei auch sowohl vom Elternbeirat als auch von einigen Eltern aktiv unterstützt werden. Erste Erfolge können auch schon vermeldet werden aber aufgrund der Kündigungszeiten wird es zu einer spürbaren Entlastung erst im Sommer diesen Jahres kommen. Verwaltung und Kita-Leitung bleiben aber weiter dran und werden die Eltern zu Mitte des Monats erneut mittels eines Elternbriefes über den aktuellen Stand informieren. Weiterhin wurde über den erfolgten Spatenstich zur Erschließung des neuen Wohngebietes „Greutlach II“ berichtet.
Gemeindehalle Altdorf - Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnungen
Aus der Mitte des Gemeinderates ist in der letzten Gemeinderatssitzung am 14.03.2023 der Antrag gestellt worden die Benutzungsordnung der Gemeindehalle Altdorf zu ändern. Hintergrund dieses Antrages ist, dass der letztlich verbliebene einzige wirtschaftende Verein zukünftig nur noch Beerdigungscafés in der Gemeindehalle aber keine Feste, Hochzeiten oder Familienfeiern und ähnliches mehr ausrichten werden wird. Aufgrund der bisher gültigen Satzungsregelung sind somit keine privaten Veranstaltungen in der Gemeindehalle mehr möglich.
Die Verwaltung hat in einer ausführlichen Informationsvorlage die hiermit verbundenen Probleme dargelegt, wenn für solche private Veranstaltungen die Gemeindehalle zur Verfügung gestellt werden wird ohne einen verbindlichen Caterer oder Hausmeisterdienst hierfür zu haben. Dies vor allem auch wegen der Lärmemissionen in späten Abendstunden, verursacht durch ein feierndes Publikum und der vorhandenen Wohnbebauung. Auch die Übertragung der Verantwortung betreffend dem Inventars und der hiermit verbundenen Aufsichtspflicht ausschließlich an Privatpersonen, bei privaten Veranstaltungen wurde sehr kritisch gesehen, zumal einen typischen Hausmeisterdienst gar nicht vorhanden ist.
Gemeinderat Benjamin Roupp konnte durchaus das eine oder andere von Bürgermeister Kälberer vorgebrachte Argument nachvollziehen, machte aber deutlich, dass durch die Generierung eines externen Dienstleisters, welcher diese Veranstaltung weitgehenst begleitet und dessen Kosten selbstständig vom jeweiligen Antragsteller zu tragen sind, die Mehrzahl der von der Verwaltung aufgezeigten Probleme vermeidbar sind. Insoweit plädierte Gemeinderat Benjamin Roupp weiterhin eine Satzungsänderung vorzubereiten, sodass zukünftig private Veranstaltungen in der Gemeindehalle möglich sind. Gemeinderat Florian Gugel wies darauf hin, dass auch in der Vergangenheit durch die Übernahme der Vereinsbewirtschaftung private Feste stattfanden und dies ohne die von der Verwaltung dargestellten Probleme. Auch er sprach sich für die Beauftragung eines externen Dienstleister aus. Selbstverständlich müsse die Gemeindeverwaltung zunächst solche Dienstleister, die solch eine begleitende Arbeit anbieten finden und abklären zu welchen Bedingungen und mit welchen Kosten dies verbunden ist. Mit Ausnahme der Verwaltung verfolgte alle anderen Ratsmitglieder in der weiteren Aussprache diese Zielrichtung, sodass sich das Gremium darauf verständigte, dass die Verwaltung in der übernächsten Gemeinderatssitzung, Anfang Juni, eine entsprechende Sitzungsvorlage anfertigen soll.
Baugesuch
An diesem Abend wurde ein Bauantrag auf Nutzungsänderung einer im Außenbereich vorhandenen Hofstelle aufgerufen. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes wurde dieses Bauvorhaben zunächst an die zuständige Baurechtsbehörde beim Landratsamt Esslingen verwiesen. Sofern die hiermit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, kann sich das Gremium erneut mit dem Antrag auseinandersetzen.