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Gemeinde Altdorf im Landkreis Esslingen

07.07.2020 Aus dem Gemeinderat

Zur letzten Sitzung des Gemeinderates am 07. Juli 2020 konnte BM Kälberer auch Frau Tabea Rist vom Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen neben den Damen und Herren Gemeinderäten begrüßen.

Bekanntgaben

Zunächst wurden unter diesem Tagesordnungspunkt die Damen und Herren Gemeinderäte über das Abstimmungsverhalten des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen, im Hinblick auf einen möglichen Wechsel des Amtsblattverlages hingewiesen. So wurde dargelegt, dass die notwendige Zweidrittel-Mehrheit für eine positive Beschlusslage für einen Wechsel des Amtsblattverlegers nicht erreicht worden ist und insoweit, nach wie vor, der NAK-Verlag das Amtsblatt herausgeben wird. Auch über weitere Beschlüsse wie die Haushaltsplanung 2020 und den am 16.05.2021 stattfindenden Verbandsradtag innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen wurden die Ratsmitglieder informiert. Weiterhin tauschte man sich unter diesem Tagesordnungspunkt über einen möglichen erweiterten Leinenzwang für Hunde, betreffend dem ein oder anderem Waldstückgebiet aus, zumal in jüngster Vergangenheit nachweislich drei Rehe von Hunden getötet worden sind. Über den mittlerweile vom LRA Esslingen, als zuständige Baurechtsbehörde, eingegangenen Schlussabnahmeschein betreffend der Kaltlufthalle auf dem Sportgelände „Altdorfer Wasen“ wurde informiert ebenso wie über Bürgerbeschwerden betreffend Drohnenflüge. In diesem Zusammenhang wurde klargestellt, dass prinzipiell kein Verbot für Drohnenflüge besteht, wenngleich natürlich ein Wohngrundstück nur dann überflogen werden darf, wenn der Eigentümer die Erlaubnis hierzu erteilt hat. Ein möglicher Streitfall ist aber kein Vorgang für die örtliche Verwaltung, sondern muss im Bedarfsfall auf dem privaten Rechtsweg ausgefochten werden. Auch über die jüngste Absage des am 27.09.2020 geplanten Herbst- und Bauernmarktes informierte die Verwaltung. Die örtlichen Ständebetreiber und Vereine sind vor kurzem diesbezüglich schriftlich informiert worden. Mittels Erlassschreiben vom 29.06.2020 hat das Prüfungsamt des LRA Esslingen der Gemeinde mitgeteilt, dass die Allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde Altdorf, betreffend den Zeitraum von 2013 - 2017 nunmehr abgeschlossen worden ist. Die vom Gemeinderat und der Verwaltung ergangene Stellungnahme wurde anerkannt. Die bereits im Frühjahr dieses Jahres geplante Erweiterung der Bürgerbuslinie Großbettlingen auch nach Altdorf wurde ebenfalls, wie so manch anderes auch, das Opfer der Corona Pandemie. Die weiteren Vorarbeiten hierzu wurden aber wieder vor Kurzem aufgenommen und man wird die interessierten Fahrer mittels einer Informationsveranstaltung am 20.07.2020 im Rathaus hierüber informieren und hofft natürlich, dass man genügend Fahrerinnen und Fahrer hierfür gewinnen wird. Bei erfolgreichem Verlauf der weiteren Gespräche könnte dann nach Ende der Sommerferien die Bürgerbuslinie Großbettlingen-Raidwangen-Altdorf starten. Schlussendlich informierte BM Kälberer über den eingegangenen Bewilligungsbescheid des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses für die Grundschule Altdorf und gab auch die vier Angebote der Ferienbetreuung vom Kreisjungendring Esslingen bekannt.

Feststellung des Jahresabschlusses des Regiebetriebes „Wasserversorgung der Gemeinde Altdorf“ für das Jahr 2019

Sowohl über die Gewinn- und Verlustrechnung als auch über die Bilanz dieses Regiebetriebes wurden die Ratsmitglieder informiert. Bedingt durch einen störungsfreien Verlauf im Jahr 2019 sind die Aufwendungen hinter den Planansätzen zurückgeblieben, sodass sich ein Gewinn von       24.000 € eingestellt hat. Dieser wird der Rücklage zugeführt und wird dazu beitragen, dass die zukünftigen Wassergebühren, trotz weiterer Investitionen, vor der die Gemeinde Altdorf steht, nicht sprunghaft ansteigen werden. Aufgrund des positiven Geschäftsverlauf wurde auch die Eigenkapitalausstattung gestärkt, sie liegt mittlerweile bei 41 % und somit deutlich über der Mindestausstattung von 30 %. Vom Jahresabschluss nahmen die Ratsmitglieder nach Beantwortung einiger Fragen zustimmend Kenntnis.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Die Verbandsmitarbeiterin Tabea Rist erläutert in ausführlicher Form den Rechenschaftsbericht des Jahres 2019 sowie den Jahresabschluss 2019 und ging in ihren Ausführungen auf die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz ein. So weist die Bilanzsumme mit Stand vom 31.12.2019 die Summe von 12.978.081 € aus. Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung belief sich auf 4.463.093 € und der der ordentlichen Aufwendungen auf 3.709.974 €. Aufgrund der starken Investitionstätigkeit der Gemeinde Altdorf war ein negativer Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 835.048 € zu verzeichnen. Die Kassenlage bzw. Liquidität sah positiv aus, ebenso der Schuldenstand zum 31.12.2019, welcher sich auf 9.202 € beläuft und somit ein Verschuldungsgrad von 5,37 € pro Einwohner entspricht. Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass die Gemeinde Altdorf nach heutigem Stand, das Ziel der Sicherstellung der stetigen Aufgaben jederzeit gewährleisten kann, wenngleich selbstverständlich das Rechnungsjahr 2020 aufgrund der Pandemieauswirkungen sicherlich massiv schlechter ausfallen wird, als das Rechnungsjahr 2019 und dies trotz vorhandener Unterstützungs- und Rettungspakete durch Bund und Land. Auch vom Jahresabschluss 2019 nahmen die Ratsmitglieder zustimmend Kenntnis.

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kaltlufthalle auf dem Sportgelände „Altdorfer Wasen“

Spätestens nach Ende der Sommerferien wird wohl die Kaltlufthalle in Anspruch genommen werden und insoweit war es nunmehr zeitlich erforderlich, eine öffentlich rechtliche Benutzungs- und Entgeltordnung zu verabschieden, zumal diese öffentliche Einrichtung in Form eines Betriebes der gewerblichen Art geführt werden muss. Mit dieser Thematik beschäftigte sich das Gremium in dieser Sitzung nicht zum ersten mal sondern besprach die von der Verwaltung gefertigten Entwürfe in mehrmaligen Sitzungen und dies auch unter Einbezug der Vereinsvertreter. Insoweit hielten sich die Fragen an diesem Abend sehr in Grenzen und bereits nach kurzer Beratungszeit wurde einstimmig der vorgelegten Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kaltlufthalle auf dem Sportgelände „Altdorfer Wasen“ zugstimmt.

Hausordnung für die Kaltlufthalle auf dem Sportgelände „Altdorfer Wasen“

Die Hausordnung für diese öffentliche Anlage spiegelt in komprimierter Form das geförderte Nutzungsverhalten bei der Inanspruchnahme der Kaltlufthalle wider und kann daher von den Nutzern der Kaltlufthalle einfacher erfasst werden als die gesamte Benutzungs- und Entgeltordnung. Die Hausordnung ist auch die Rechtsgrundlage für den gemeindlich beauftragten Hausmeister bei etwaigen Regelverstößen rasch und zielgerichtet einzugreifen zu können. Auch dieser Hausordnung stimmte das Gremium einstimmig zu.

Bausache

Der einzig, an diesem Abend zu behandelnden Bauangelegenheit konnte das kommunale Einvernehmen erteilt werden.

Letzte Änderung: Mittwoch, 05.08.2020   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Altdorf