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Gemeinde Altdorf im Landkreis Esslingen

09.02.2021 Aus dem Gemeinderat

Zur letzten Sitzung des Gemeinderates am 09. Februar 2021 konnte Bürgermeister Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten Architekt Herr Krepela, die beiden Verbandsmitarbeiter/in Herr Castro und Frau Rist sowie einen interessierten Zuhörer im Bürgersaal des Bürgerzentrums begrüßen.

Bekanntgaben

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes gratulierte BM Kälberer dem ersten stellvertretenden Bürgermeister, Gemeinderat Christoph Wenzelburger zu seinem Sohn, welcher Ende Januar geboren worden ist und händigte ihm ein kleines Präsent aus. Auch in dieser Sitzung nahmen die Informationen, im Hinblick auf das Pandemiegeschehen, einen breiten Raum ein. So wurde neben einem aktuellen Sachstandsbericht, bezogen auf die Fallzahlen der Gemeinde Altdorf, auch über die Aufgaben der Ortspolizeibehörde informiert. Über die Elternbeiträge in der Kindertagesstätte sowie in der Kernzeit tauschte sich das Gremium mit dem Ergebnis, dass auf die Beiträge für die Monate Januar und Februar verzichten werden wird, aus. Da bereits der Januar-Beitrag abgebucht worden ist, wird der Beitrag für den März nicht eingezogen und insoweit mit dem Januar verrechnet, hierbei wird allgemein von einer Öffnung der Kindertagesstätte im Monat März ausgegangen. Wie bereits im Frühjahr 2020 dies der Fall war, erhalten jedoch diejenigen Eltern, deren Kinder die Kindertagesstätte und die Kernzeit für die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, tagesgenaue Gebührenrechnungen zugesandt. Über ein großes Dankeschön der Eldoret Kids Kenia betreffend die Spende des Gemeinderates im Dezember 2019 wurden die Ratsmitglieder ebenfalls informiert, ebenso wie über den Zugang einer Prämie aufgrund der nachhaltigen Bewirtschaftung des Kommunalwaldes. Schlussendlich wurden mittels einer Übersicht die Ratsmitglieder über den aktuellen Stand, im Hinblick auf die Unterbringung von Asylbewerbern in der Gemeinde Altdorf in Kenntnis gesetzt. So wohnen derzeit 23 Asylbewerber in der Gemeinde Altdorf, 19 Personen sind in gemeindeeigenen Gebäuden untergebracht, vier privat. Von den 23 Asylbewerbern besitzen 12 eine Erlaubnis, zwei eine Gestattung und 9 eine Duldung. Schlussendlich teilte die Verwaltung mit, dass in diesem Jahr entsprechend der Vorausschau des Landratsamtes Esslingen die Gemeinde Altdorf zwei weitere Asylbewerber aufzunehmen hat und im Jahr 2022 eine Person.

Sanierung des Flachdaches der Grundschule Altdorf

BM Kälberer begrüßte Architekt Krepela und führte in kurzen Zügen in diesen Tagesordnungspunkt ein. Ausgehend von einer ersten Besichtigung im September 2019 durch die Ratsmitglieder und beigeladenen Sachverständigen wurden verschieden Varianten zur Sanierung des Flachdaches im Grundschulgebäude erstmals erörtert. Neben einer reinen Sanierung im Bestand, sind damals auch Varianten zur Veränderung des dortigen Daches besprochen worden. Nach einem erneuten ausführlichen Meinungsaustausch vor Ort im Dezember dieses Jahrs wurde vom Gremium die Sanierung des Flachdaches in jetziger Bestandsform gefasst und der Architekt mit den Vorarbeiten beauftragt.

Architekt Krepela erläuterte anhand der Ausführungspläne die anstehenden Sanierungsarbeiten und ging auf den Bauzeitenplan ebenso wie auf die zu erwartenden Bauausgaben von 89.000 € ein. Die aus der Mitte des Gremiums, zumeist technische Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet, sodass der Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Daches gefasst werden konnte.

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2021 sowie dem mittelfristigen Investitionsprogramm der Jahre 2020 – 2025

Bevor Verbandskämmerer Herr Castro und seine Mitarbeiterin Frau Rist vom GVV Neckartenzlingen im Detail den Entwurf der Haushaltsplanung 2021 und das mittelfristige Investitionsprogramm der Jahre 2021 – 2025 dargelegten wies eingangs dieses Tagesordnungspunktes BM Kälberer auf das Ergebnis der noch Ende des vergangenen Jahres stattgefundenen Vorberatung hin, auf welchem schlussendlich die Entwurfsfassung aufbaut.

Natürlich wirkt sich die Corona-Pandemie auch im gemeindlichen Haushalt der Gemeinde Altdorf signifikant aus. So wird von einem Einnahmerückgang in Höhe von 250.000 € aufgrund Weniger-Einnahmen aus dem FAG-Gemeinschaftstopf, aus rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen und aus einem geringeren Gebührenaufkommen, ausgegangen. Die Ausgabenseite bleibt dagegen unverändert auf demselben Niveau bzw. steigert sich aufgrund des guten Rechnungsjahres 2019 bei den zu entrichtenden Umlagen, bspw. bei der Kreisumlage die mit 815.000 € (VJ 759.000 €) zu Buche schlägt. Aufgrund des bereits immer schon sehr wirtschaftlich ausgeprägtem Haushaltsgebaren können nahezu keine Einsparungen realisiert werden. Nach wie vor schlägt der Finanzbedarf für die Kinderbetreuung der Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren deutlich zu Buche, aber auch die Ausgaben für die Grundschule werden, aufgrund der Einführung von digitalen Medien in diesem Jahr, wesentlich höher, als wie in den Jahren zuvor, ausfallen. Auch die Personalkosten steigen stetig an, verursacht in den letzten Jahren durch einen höheren Umlageanteil beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen, aufgrund der auch dort stets weiter zu übernehmenden Aufgabe Und schlussendlich die Sanierung des Schulhausdaches wirkt sich im Ergebnishaushalt aus.

Insoweit wurde die mittelfristige Investitionsplanung nur moderat fortgeschrieben, die Haushaltsplanung 2021 fokussiert sich auf die Anschaffung des MTW für die Freiwillige Feuerwehr Altdorf, die Herstellung der 2. Fallleitung vom Wasserhochbehälter Altdorf, die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Grundschule Altdorf, zumal Steuererhöhungen im Haushaltsjahr 2021 nicht vorgesehen sind.

Auch wenn durch die Entnahme der Rücklagen, sowohl der Finanzbedarf des Haushaltes 2021, als auch der für die nächsten Jahre bis einschließlich 2025 (mittelfristige Finanzplanung), dem Grunde nach abgedeckt werden kann, wird durch den Zahlungsabfluss und den hiermit verbundenen Rückgang der liquiden Mittel deutlich, dass weitere, investive Projekte nur dann angegangen werden können, wenn sich die Einnahmesituation anders, als bislang prognostiziert entwickelt.

Den sehr zurückhaltenden Ansatz der Schlüsselzahlen in den kommenden Jahren sprach GR Wenzelburger ebenso wie die oftmals besseren Jahresergebnisse an und bat daher in der Maisitzung einen Ausblick auf das Rechnungsergebnis 2020 darzulegen, sodass weiter Entscheidungen betreffend dem Finanzhaushalt getroffen werden können; dies sagte die Verwaltung zu.

Nach weiterer Aussprache stimmte das Gremium der Haushaltsplanung und dem mittelfristigen Investitionsprogramm einstimmig zu.

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Verwaltung gab einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen, dieses ab dem Jahr 2025 wirksam werdenden Grundsteuerreform. Verfahrensrechtlich bleibt es beim bisherigen dreistufigen Verfahren (Ermittlung und Feststellung von Grundsteuerwerten durch die Finanzämter, Messbetragsverfahren durch die Finanzämter und Grundsteuerfestsetzung sowie Erhebung durch die Gemeinden).

Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wird in Anlehnung an die Bundesregelung im Ertragswertverfahren geregelt. Der im Ertragswertverfahren zu ermittelnde Grundsteuerwert eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft wird mit der Steuermesszahl 0,55 ‰ vervielfacht und ergibt den Grundsteuermessbetrag, welcher dann für den Grundsteuerbescheid (Vervielfältigung mit dem vom Gemeinderat festgesetzten Hebesatz) herangezogen wird. Bei der Ermittlung, Festsetzung und der Ergebnisauswirkung betreffend die Grundsteuer B (Grundvermögen) ergeben sich jedoch merkbare Veränderungen. So wird in Baden-Württemberg die Bewertung der Grundstücke bzw. des Grundvermögens sich ausschließlich am Bodenwert orientieren; d. h. bei bebauten Grundstücken spielt die jeweilige unterschiedliche Wertigkeit der Gebäude keine Rolle aber dafür der Bodenwert. Der Bodenwert, so die Überlegung des Gesetzgebers, spiegelt den Verkehrswert wieder und verkörpert das abstrakte Nutzungspotential eines Grundstückes. Insoweit sind die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse (Bodenrichtwerte) nunmehr von sehr großer Bedeutung. Die Fokussierung auf die Bodenwerte, mit Verzicht auf die Berücksichtigung der Grundstücksbebauung, macht natürlich die Bewertung für Zwecke der Grundsteuerbürokratie weniger aufwendig, jedoch auch weitgehenst uniform, was nicht jedermann als gerecht empfinden wird. Durch das beschlossene Verfahren wird aber andererseits eine aufwendige Erhebung und Pflege von Gebäudeflächen (Wohn- Nutzungsfläche, Bruttogrundflächen etc.) und ggf. weitere Gebäudedaten durch die Finanzverwaltung und durch die Steuerpflichtigen vermieden, was wie bereits dargestellt im Laufe der Jahre (Gleichheitsgrundsatz) zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen könnte, welche schlussendlich vom höchsten Gericht in Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht, zu entscheiden wäre.

Zur Entlastung des Wohnbereiches hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass im Grundsteuermessbetragsverfahren auf Ebene der Steuermesszahl eine Privilegierung eingeführt wird, die an die überwiegende Nutzung des Grundstückes zu Wohnzwecken (Abschlag mit 30 % von der ansonsten anzuwendenden Steuermesszahl von 1,3 ‰) anknüpft. Deshalb spricht der Gesetzgeber von einer modifizierten Bodenwertsteuer. Der hieraus ermittelte Grundsteuermessbetrag (Grundsteuerwert x Steuermesszahl) bildet dann wieder die Basis zur Heranziehung der Grundsteuer (multipliziert mit dem vom Gemeinderat festgesetzten Hebesatz).

Den Kommunen wird, wie bisher schon, ein Hebesatzrecht (Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz) eingeräumt, wobei es bei den bisherigen beiden Steuerarten A und B verbleibt, eine sogenannte Baulückensteuer (Grundsteuer C) wurde vom Gesetzgeber nicht weiterverfolgt. Da der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang auch Vorgaben an die Ermittlung und vor allem an die Gutachterausschüsse mit auf den Weg gegeben hat, sind Zusammenschlüsse/Fusionen der bisher sehr überschaubaren Größen von Gutachterausschüsse erforderlich. Im Altkreis Nürtingen werden daher seit rund eineinhalb Jahren intensive Gespräche mit der Stadt Nürtingen, hinsichtlich der Gründung eines Zweckverbandes für einen neu einzurichtenden Gutachterausschuss, welcher die Aufgabe, sowohl für die Stadt Nürtingen selbst, als für die Gemeinden im weiteren Umland übernehmen soll, sodass auch die hiermit verbundenen jährlichen Fallzahlen erreicht werden. Sofern hier erste konkrete Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung auf die Ratsmitglieder zukommen. Mit der Erläuterung zweier unterschiedlicher Fallbeispiele zeigte BM Kälberer die etwaigen Auswirkungen auf und beantwortete die vereinzelt während des Vortrages aufgekommenen Fragen.

Vorbereitung zur Einführung des digitalen Ratsinformationssystems

Im Zuge der Einführung von Regisafe in der Verwaltung wurde vom Gremium zugleich auch die Implementierung eines digitalen Ratsinformationssystems beschlossen. Neben administrativen Aufgaben hat die Verwaltung, gemeinsam mit den Administratoren und den Mitarbeitern der Firma Regisafe, sowohl die EDV-technischen Vorgaben erarbeitet, als auch, basierend auf diesem neuen System, die vorhandenen Sitzungsvorlagen aktualisiert, sodass die vom Gremium gewünschten Zielvorgabe (Frühjahr 2021) eingehalten werden kann. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates wurde deutlich, dass wohl die Maisitzung die erste Gemeinderatssitzung sein wird, die fußend auf diesem digitalen Ratsinformationssystem abgehalten werden wird.

Ausbildungsplatz in der Kindertagesstätte

Im Gremium wurde erörtert, ob zukünftig in der Kita Altdorf eine Ausbildungsstelle zum Erzieher/zur Erzieherin angeboten werden soll, nachdem die Kita-Leitung sich hierfür offen zeigte. Es standen zwei Ausbildungsformen zur Debatte. Einmal die „klassische Ausbildung“, sie erfolgt über vier Jahre. Die ersten drei Ausbildungsjahre erfolgen zunächst schulisch. Nach einer Prüfung, welche bestanden werden muss (staatlich geprüfte Erzieherin /staatlich geprüfter Erzieher) erfolgt das Anerkennungsjahr in der Kindertagesstätte. Oder die „PIA- Ausbildung“, sie erfolgt über drei Jahre und bedeutet „praxisintegrierte Ausbildung“, also während der Ausbildungszeit wird der praktische und theoretische Teil aufgeteilt und beginnt sofort mit dem ersten Jahr in der Kindertagesstätte. Die fiskalischen Auswirkungen unterscheiden sich dabei sehr deutlich.

Vielstimmig sprach sich das Gremium für die Schaffung eines Ausbildungsplatzes in der Kindertagesstätte aus und beschloss einstimmig solch einen Ausbildungsplatz basierend auf der PIA-Ausbildung anzubieten. Die Verwaltung wurde mit der Ausschreibung im Amtsblatt beauftragt.

Letzte Änderung: Mittwoch, 10.02.2021   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Altdorf