Startseite  |  Öffnungszeiten  |  Seitenverzeichnis  |  Kontakt  |  Datenschutz  |  Impressum
Gemeinde Altdorf im Landkreis Esslingen

09.05.2023 Aus dem Gemeinderat

Zur Gemeinderatssitzung am 09.05.2023 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf, Herrn Rainer Metzger vom Büro Melber&Metzger auch einige interessierte Zuhörer und Zuhörerinnen begrüßen.

Bekanntgaben

Eine erfreuliche Nachricht konnte Bürgermeister Kälberer zu Beginn des Tagesordnungspunktes bekannt geben. So war der Aufstockungsantrag erfolgreich; die Gemeinde Altdorf erhält aus dem Landesanierungsprogramm weitere 400.000 € an Zuwendungsmittel zur Verfügung gestellt. Auch in dieser Sitzung ging Bürgermeister auf die angespannte Personalsituation in der Kindertagesstätte ein und berichtete über einen weiteren Elternbrief der zu Ende der Osterferien versandt worden ist. Ab diesem Monat befindet man sich wieder im Normalbetrieb in der Kindertagesstätte, wenngleich Neuaufnahmen in der Kleinkindgruppe nach wie vor leider noch nicht möglich sind. Hier wird sich die Situation aber mit Beginn des neuen Kindergartenjahres entspannen, da nunmehr in den letzten Wochen vier neue Arbeitsverträge mit Erziehern und Erziehern abgeschlossen werden konnten. Weiterhin wurde auf den vom Gremium ausgelobte Energiesparwettbewerb hingewiesen.

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028

In diesem Jahr wird die Wahl der Schöffinnen und der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 durchgeführt. Als Schöffin bzw. als Schöffe wirken die von den Kommunen benannten/gewählten Bürger/innen als ehrenamtliche Richterrichter/innen bei Strafsachen beim Amts-, Land- und oder Jugendgericht mit. Gemäß den Vorgaben darf die Gemeinde Altdorf jedoch nur zwei Bewerber/innen benennen und insoweit hatte daher das Gremium eine Auswahl zu treffen. Mit Ablauf der Bewerbungsfrist am 31.3.2023 sind insgesamt vier Bewerbungen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Mittels einer geheimen Wahl wurden dann zwei der Kandidaten/innen vom Gremium gewählt.

Vorhabensbezogene Bebauungsplan „Mehrfamilienhaus Greutlach“

Auf dem Grundstück mit der Flurstücknummer 836/2 möchte der Antragsteller ein Wohngebäude bestehend aus 19 Wohneinheiten, Kellerräumen, einer Tiefgarage mit 23 Stellplätzen und 4 offenen Stellplätze errichten. Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Bauantrag basierend auf dem Paragrafen 34 Baugesetzbuch eingereicht, dieser jedoch von der Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Esslingen als nicht entscheidbar zurückgewiesen, da gegenwärtig ein sich Einfügen aufgrund der noch nicht umgesetzten Realisierung des neuen Wohngebietes „Greutlach II“ nicht möglich ist, und dies trotz zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplanes „Greutlach II“. Um einen zeitaufwendigen Rechtsstreit mit dem Landratsamt Esslingen zu vermeiden hat der Antragsteller nun den Weg des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften gewählt.

Anhand einer sehr anschaulichen PowerPoint Präsentation stellte der Planer Herr Rainer Metzger vom Büro Melber und Metzger, basierend auf dem bereits im letzten Jahr vom Gremium zu gestimmten Bauantrag, den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Mehrfamilienhaus Greutlach“ vor. Dabei ging er auf die Lage des Grundstückes, welche sich unmittelbar an die vorhandene Wohnbebauung auf dem Grundstücken Kirchstraße 55 und 57 anschließt, ein. Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherheit des geplanten Vorhabens für eine Wohnbebauung mit insgesamt 19 Wohneinheiten zu erreichen. Das Grundstück und insoweit auch der Bebauungsplan grenzt unmittelbar an den zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplan „Greutlach II“ einerseits und andererseits an die bestehende Wohnbebauung in der Kirchstraße an. Weiterhin erläuterte der Planer den Planungsinhalt und machte anhand von mehreren Folien das Bauvorhaben, welches dem damaligen Baugesuch entspricht, transparent.

GR Christoph Wenzelburger schlug anstelle diesem Verfahren eine Änderung bzw. Erweiterung des jetzigen Bebauungsplanes „Greutlach II“ vor. Diesem Vorschlag konnte weder der Planer noch die Verwaltung etwas abgewinnen, da zum einen der Bebauungsplan „Greutlach II“ erst vor kurzem rechtskräftig geworden ist und zum andern diese Vorgehensweise weder vom Landratsamt eingefordert noch gewünscht worden ist, und schlussendlich auch zu keinem anderen Ergebnis führt wie der von der Baurechtsbehörde vorgeschlagene vorhabenbezogene Bebauungsplan.

Nach Beantwortung weniger Fragen wurde der erforderliche Aufstellungsbeschluss für den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Mehrfamilienhaus Greutlach“ mehrheitlich gefasst und die Verwaltung mit dem weiteren Verfahren beauftragt.

Sammelkläranlage Neckartailfingen/Altdorf – Machbarkeitsstudie

In den letzten Jahren wurde von der Gemeindeverwaltung immer wieder aufs Neue über den Zustand der in die Jahre gekommene Sammelkläranlagen Neckartailfingen informiert. Zu Beginn des Jahres 2023 hat nunmehr das Gruppenklärwerk Wendlingen (GKWN), welches ja schon seit einigen Jahren die Betriebsführerschaft für die Sammelkläranlage Neckartailfingen innehat deutlich gemacht, dass dieses Sanierungs-/Erneuerungsvorhaben nunmehr zielorientiert anzugehen ist. Hierbei wurde zugleich auch offensichtlich, dass es mit einer „einfachen Sanierung“ nicht getan sein wird, sondern dass aufgrund des Zustandes und der fortschreitenden Technik eine Generalsanierung erforderlich werden wird.

Parallel zu dieser Entwicklung wurde nun bekannt, dass auch die Kläranlage der Gemeinde Großbettlingen umfänglich zu sanieren, und zugleich aufgrund der steigenden Einwohnerzahl zu erweitern ist. Dies hat dazu geführt, dass man von Seiten des GKWN über ein zusammenfassen der beiden Kläranlagen nachgedacht hat. Das konkrete Ergebnis soll mittels einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt werden. Ein entsprechendes Honorarangebot wurde vom Gruppenklärwerk Wendlingen eingeholt. Mit rund 100.000 € ist hierbei zu rechnen, wobei ein rund 50-prozentiger Landeszuschuss bereits zugesagt worden ist. Nach Beantwortung einzelner Fragen und einer Aussprache wurde von diesem Vorgehen zustimmend Kenntnis genommen.

Anpassung des Betreuungsangebotes hinsichtlich der Ferienbetreuungskosten sowie der Einführung einer Zehnerbetreuungsstundenkarte bei der verlässlichen Grundschule.

Aufgrund einer Anregung aus der Mitte des Gemeinderates hat die Verwaltung einen Vorschlag zur Anpassung der Gebühren für die Ferienbetreuung für diejenigen Kinder, die bereits in der verlässlichen Grundschule angemeldet sind, erarbeitet. Mittels einer fiskalischen Draufschau wurden die im Rahmen der verlässlichen Grundschule anfallenden monatlichen Gebühren, welche auch in Schulfreien Zeiten zu entrichten sind errechnet und insoweit ein Reduzierungsvorschlag für diejenigen Eltern, deren Kinder bereits in der verlässlichen Grundschule angemeldet sind und zugleich die auch Ferienbetreuung in Anspruch nehmen, errechnet. Als Ergebnis wurde eine tägliche Gebührenreduzierung von 2,25 bis 5 €, je nach Anzahl der Kinder in einer Familie vorgeschlagen.

Weiterhin wurde ebenfalls aufgrund einer Anregung aus der Elternschaft eine Zehnerbetreuungsstunden Karte vorgestellt. Gerade für Eltern deren Kinder kein durchgehendes Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule benötigen, aber in dem ein oder anderen Fall während des Schuljahres durchaus auf solch ein Angebot angewiesen sind, macht solche eine Karte durchaus Sinn.

Nach einer Aussprache stimmte das Gremium beiden Vorschlägen zu, sodass die Veränderungen mit Beginn des neuen Schuljahres ab September 2023 umgesetzt werden können.

Vorbereitung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen

Am 24.05.2023 findet die nächste Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen statt. Auf der Agenda stehen mehrere Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023. Vor allem im Hinblick auf die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bezogen auf die Gemeinde Altdorf erfolgte für die Verbandsvertreter eine positive Beschlussempfehlung, sodass die Grundlagen für die Erweiterung der Ganztagsschule verbunden mit dem Neubau einer Einfeldsporthalle im Anschluss an das bestehende Schulgebäude geschaffen werden können.

Letzte Änderung: Mittwoch, 10.05.2023   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Altdorf