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Gemeinde Altdorf im Landkreis Esslingen

13.09.2022 Aus dem Gemeinderat

Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause am 13. September 2022 konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten, Herrn Rainer Metzger vom Büro Melber&Metzger sowie Bauhofleiter Herrn Reinhard Veith und einige interessierten Zuhörer im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf recht herzlich begrüßen.

Bekanntgaben

Der Tagesordnungspunkt wurde wie immer mit einem kurzen Corona-Update eröffnet. Weiterhin berichtete Bürgermeister Kälberer über die zwischenzeitlich in der Gemeinde untergebrachten ukrainischen Flüchtlingen und Asylbewerber/innen. Ausgeführt wurden von der Verwaltung auch Überlegungen hinsichtlich der weiteren Energieeinsparungen, aber auch der bereits in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen auf diesem Gebiet. Weiterhin wurden die Ratsmitglieder unter diesem Tagesordnungspunkt über die personelle Veränderung betreffend dem Jugendbegleiter informiert. Der in den drei Gemeinden Altenreit, Schlaitdorf und Altdorf tätige Jugendbegleiter Lukas Lohmüller beendet bim Kreisjungdring seine Arbeit; Mit Herrn Tobias Wehrle wurde bereits ein Nachfolger gefunden. Schlussendlich konnte Bürgermeister Kälberer verkünden, dass nunmehr alle Probleme im Zusammenhang mit der Erschließung des neuen Wohngebietes „Greutlach“ ausgeräumt werden konnten, sodass der Satzungsbeschluss für dieses Neubaugebiet in der nächsten Gemeinderatssitzung gefasst werden kann. Bei gewöhnlichem Verlauf können die Erschließungsarbeiten im kommenden Jahr beginnen.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schule – Erweiterung Ganztagsschule“

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 18.01.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schule – Erweiterung Ganztagsschule“ gefasst. Ziel der Planung ist die städtebaulich geordnete Erweiterung der bestehenden Schule zur Schaffung neuer Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule und für den Neubau einer Einfeldsporthalle. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan durch den GVV Neckartenzlingen geändert.

Der Städtebauplaner Reiner Metzger erläuterte die Planungsgrundlagen. Inhalt des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf und die Erweiterung der überbaubaren Flächen nördlich der bestehenden Schule zur Erweiterung des Schulgebäudes und zur Erstellung einer Einfeldsporthalle/Mehrzweckhalle. Grundlage bildet die aktuelle Objektplanung von HHL Architekten. Zur Begrenzung der Höhnentwicklung wird eine maximale Gebäudehöhe festgesetzt, die sich an der Festsetzung des bestehenden Schulgeländes orientiert, am Nordrand aber im Übergang zur freien Landschaft abgestaffelt wird. Festsetzungen zur Grünordnung und verschiedene Maßnahmen zum Naturschutz sind zur landschaftsgerechten Einpassung vorgesehen. Für flach geneigte Dächer der geplanten Gebäude ist eine Dachbegrünung vorgesehen.

Sowohl für den Bebauungsplan als auch für die Flächennutzungsplanänderung wurde der Vorentwurf eines Umweltberichtes durch das Büro StadtLandFluss aus Nürtingen erstellt, der die wesentlichen Umweltbelange beschreibt. Dieser wird im weiteren Verfahren noch um eine Bilanzierung des zu erwartenden Eingriffes und um Ausgleichsmaßnahmen ergänzt. Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung stellt den weiteren Untersuchungsumfang dar.

GR Markus Schäfer sprach die Abwasserableitung an. Zu diesem Punkt werden im weiteren Verfahren noch Vorschläge erarbeitet. Ebenso betreffend dem weiteren Hinweis von GR Schäfer im Hinblick auf etwaige E-Ladenstationen.

Die Speicherung und Nutzung des Regenwassers war für GR Helmut Wick ein Anliegen; auch diesem wird man im weiteren Verfahren noch konkret nachgehen.

Ersatzbeschaffung Bauhoffahrzeug (Caddy)

Aufgrund des Alters (Baujahr 2007) und des Zustandes des jetzigen VW Caddys, welcher im Jahr 2012 in gebrauchtem Zustand angeschafft worden ist, ist in diesem Jahr eine Ersatzbeschaffung erforderlich; entsprechende Haushaltsmittel sind daher veranschlagt worden.

Bauhofleiter Herr Veith hat ein Angebot für ein Neufahrzeug eingeholt und sich zugleich aber auch auf dem Gebrauchtwarenmarkt umgesehen und empfiehl nicht nur aufgrund des Preisvergleiches sondern auch wegen der recht langen Lieferfristen für ein Neufahrzeug, ein gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben. Insoweit empfahl er, die Verwaltung mit einem Kostenrahmen auszustatten, sodass Tagesaktuell ein angemessenes Angebot angenommen werden kann.

Momentan ist die Anschaffung eines E-Fahrzeuges für den Bauhof aufgrund des hiermit verbundenen Investitionsaufwandes, trotz vorhandener PV-Anlage, aber ohne Batteriespeicher, noch nicht vertretbar, so die Auffassung von GR Florian Gugel, er empfahl daher noch einmal ein konventionelles gebrauchtes Fahrzeug anzuschaffen. Diesem Vorschlag wurde gefolgt.

Informationen zum Vorhaben Ganztagsschule und Neubau einer Einfeldsporthalle

Aufgrund der Tragweite dieses für den Ort sehr bedeutenden Vorhabens wurde dies an diesem Abend nicht nur unter dem Tagesordnungspunkt „Einvernehmen zu einer Bauangelegenheit“ behandelt, sondern unter einem gesonderten Tagesordnungspunk. So führte Bürgermeister Kälberer aus. Erste, im Jahr 2018, angestellte Überlegungen betreffend dieses Projekt bezogen sich gar nicht auf die Erweiterung des Schulgebäudes, zumal mit den jetzigen Räumlichkeiten (Generalsanierter Altbau im Jahr 2018 und Schulhausneubau 1997/98) die Schülerinnen und Schüler der vier Grundschulklassen über ausreichende Klassen- und Nebenräume verfügen, die zudem auch durch die breitangelegte Medienoffensive mit neuestem digitalen Equipment ausgestattet worden ist und zum damaligen Zeitpunkt eine gesetzlich vorgeschriebene Ganztagsgrundschule nicht zur Debatte stand.

Ausgangspunkt dieser Überlegungen war, dass im Jahr 2018 nach einem begonnen Um-/ Ausbau des Untergeschosses der im Jahr 1957 erstellten Gemeindehalle (Heges-/ Kirchstraße 5) zur Unterbringung von weiteren Asylbewerbern, ein erhebliche Baumangel zur Tage getreten ist. So wurde nach dem Entfernen der damals angebrachten Wärmedämmung im UG festgestellt, dass die Armierung nicht ordentlich mit Beton umschlossen war und insoweit an zahlreichen Stellen bereits korrodiert ist. Eine Sanierung dieser gesamten Decke hätte damals bereits weit über einer viertel Millionen Euro an unmittelbaren Sanierungskosten erfordert, mittelbare Kosten wie beispielsweise die an der Decke angebrachten Ver- und Entsorgungsleitungen, die abgebaut hätten werden müssten um dann selbstverständlich in neuer Güte wieder anzubringen, waren noch gar nicht mit eingerechnet. Zudem hätte die Halle aufgrund der dann noch zu erfolgenden Generalsanierung, die ebenfalls Kosten von weit über einer Millionen Euro verursacht hätte für mindestens zwei Jahre völlig stillgelegt werden müssen, damit diese Arbeiten auch durchzuführen gewesen wären. Zudem standen dann weitere Unsicherheiten und unbekannten Kostengrößen, die stets bei solchen grundlegenden Sanierungen auftreten noch im Raum und insoweit war auch im Zuge der parallel laufenden Fortschreibung der Gemeindeentwicklungsplanung 2030, die im Jahr 2019 abgeschlossen worden ist, relativ schnell klar, dass anstelle dieser in die Jahre gekommenen Gemeindehalle es zukunftsträchtiger wäre, eine neue Einfeldsporthalle im unmittelbaren Bereich des Schul- und des Kindergartens zu errichten. Durch die vorgenommenen Stützaktionen in der jetzigen Gemeindehalle (angebracht wurden 55 Eisenstützen im UG) konnte und kann diese Kultur- und Sportstätte bis auf weiteres weiterhin genutzt werden.

Selbstverständlich wird so ein umfassendes Neubauvorhaben nicht von heute auf morgen umgesetzt und insoweit hat sich das Gremium nach Abschluss der Arbeiten zur aktualisierten Gemeindeentwicklungsplanung 2030 erstmals im Jahr 2020 mit solch eine Vorhaben beschäftigt. Im späten Frühjahr 2021 wurde dann plötzlich erkennbar, dass Bundes- und Landespolitik bestrebt sind in Nachfolge zu einer verlässlichen Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte, auch eine Ganztagsbetreuung in den Grundschulen gesetzlich zu verankern. Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag im Juli 2021 auf einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesgrundschulplatz spätestens ab dem Jahr 2026 und der Zustimmung des Bundesrates im August 2021 zu diesem Gesetzesvorhaben waren somit auch in der Gemeinde Altdorf die Weichen für eine erforderliche Schulerweiterung gestellt, zumal eine Ganztagesbetreuung weitere Aufenthalts- und Schulräume neben einer Mensa (Anrichtküche) erfordern. Zudem ist ein Bewegungsraum erforderlich, welcher aber zugleich durch eine Einfeldsporthalle abdeckt werden kann.

Aufgrund der recht langen Vorlaufzeiten für solche Bauprojekte hat die Verwaltung den Ratsmitgliedern schon im Juli 2021 mit dem Architekturbüro HHL aus Ludwigsburg (Freie Architekten Hain, Hüttel und Lindenberger) ein sehr kompetentes Architekturbüro vorgestellt und nach entsprechender Beratung am 27.07.2021, hat das Gremium dieses Architekturbüro mit der Planung zur Erweiterung der Grundschule Altdorf zu einer Ganztagesgrundschule und dem Neubau einer Einfeldsporthalle beauftragt. Im Herbst 2021 wurden erste Planentwürfe dargelegt und Gespräche mit den Ministerien, vor allem mit den Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart (Schulhausbau, Sportstättenförderung und Ausgleichstock) geführt. Zug um Zug wurden Fachplanungsbüros (Elektro sowie HLS, Küchenplanung, Bauphysik und Sportstätteneinrichtung) mit eingebunden, um schlussendlich nach mehreren intensiven Arbeitssitzungen, auch unter Einbezug des Bauhofleiters, die wesentlichen Grundzüge dieser beiden Projektvorhaben festgelegt. Im Zuge dieser Entwicklung wurde die breite Öffentlichkeit über entsprechende Tagesordnungspunkte im Rahmen der Gemeinderatssitzungen sowohl im Jahre 2021 als auch im Jahr 2022 über dieses mit einem Gesamtvolumen von mindestens 8 Mio. Euro (Schule und Einfeldsporthalle je 4 Mio. Euro) verbundene Vorhaben informiert.

Das Baugesuch sowie die Baugesuchshefte wurden schlussendlich mit Datum vom 16.08.2022 ausgefertigt und die Angrenzeranhörung eingeleitet; Einwendungen sind nicht eingegangen. Nach kurzer Aussprache wurde das baurechtliche Einvernehmen vom Gremium erteilt.

Ermächtigungsreste 2021

Im Zuge der Rechnungsabschlussarbeiten 2021 wurde festgestellt, dass auf verschiedenen Auftragssachkonten Ermächtigungsreste mit einer Gesamtsumme von 401 T € gebildet werden müssen, um die Gesamtfinanzierung der dort geplanten Maßnahmen sicherzustellen, da sie noch nicht abgeschlossen worden sind. Diesen stimmte das Gremium zu.

Letzte Änderung: Mittwoch, 14.09.2022   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Altdorf