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Gemeinde Altdorf im Landkreis Esslingen

13.10.2020 Aus dem Gemeinderat

Aufgrund des Pandemiegeschehens finden derzeit die Gemeinderatssitzungen im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf statt; dies war auch im Hinblick auf den guten Besuch der letzten Sitzung am 13. Oktober 2020 notwendig. Neben den Damen und Herren Gemeinderäten konnte BM Kälberer einige beigeladene Sachverständige, sowie interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer im Bürgersaal begrüßen.

Bekanntgaben

Auf die aktuellen Informationen und Verordnungen, im Hinblick auf das Pandemiegeschehen, ging BM Kälberer unter diesem Tagesordnungspunkt ein und machte erneut deutlich, wie wichtig die Einhaltung der AHA-Vorgaben nach wie vor sind. Zwar ist die Gemeinde, mit derzeit zwei in Quarantäne befindlichen Personen und einer bereits genesenen Person, bisher sehr gut durch diese Pandemie-Krise gekommen, aber man müsse weiterhin achtsam und sorgsam bleiben, zumal das Infektionsgeschehen im LK Esslingen mehrschichtig ist und neben einzelnen lokalen Vorkommnissen, nach wie vor auch im familiären Umfeld, sowie in den Schulen und Vereinen, seinen Ursprung hat. Weiterhin wurden die Ratsmitglieder über ein, im Rahmen des Kenntnisgabeverfahren, eingegangenes Baugesuches auf dem Grundstück Neckartailfinger Straße 35 informiert und ebenso darüber, dass nunmehr die Untere Naturschutzbehörde, nach einer erfolgten Expertise, grünes Licht für die Fällung der nicht mehr standsicheren Lutherlinde im Gewann „Viehwasen“ erteilt hat. Auch über die Steuerkraftsummen und die Kreisumlage, betreffend die Jahre 2020 und 2021 wurde informiert, ebenso über die erfolgten Verkehrsmessungen (mobile Geschwindigkeitsmessungen) und die Auslastung der Kindertagesstätten in den Kreisgemeinden (Vergleichsübersicht).

Bedarfsplanung in der Kindertagesstätte Altdorf sowie Ausweitung des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen

Auch in diesem Jahr informierte die zum Jahresende ausscheidende Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Ruth Weisser, über die Bedarfsplanung der nächsten beiden Jahre, sowohl betreffend dem Kleinkindbereich, als auch was die Betreuung der Kinder im Alter von 3 -6 Jahren anbelangt. In ihrer ausführlichen Berichterstattung erläuterte sie die derzeitige Personalsituation, die bedingt durch einen kürzlich auftretenden Schwangerschaftsfall die Ausschreibung, sowohl einer Stelle im Kleinkind- als auch im Kindergartenbereich, jeweils teilzeitbeschäftigt, erforderte. Aufgrund der derzeitigen Belegungszahlen, stehen sowohl in diesem Jahr, als auch im nächsten Jahr, auch aufgrund der Schulabgänger, genügend Plätze in der Kindertagesstätte zur Verfügung; insoweit ist die Personalgewinnung außerordentlich wichtig, um den Mindestpersonalschlüsselbedarf zu halten.

Im Anschluss hieran informierte Frau Kaja Knecht über die, bereits seit September, vonstattengehende Einarbeitung, sowohl ihre Person betreffend, als auch der Mitarbeiterin Frau Regine Schober, die vom Gremium für die neu geschaffene stellvertretende Kindergartenleiterin berufen worden ist. Gemeinsam arbeite man sich, mit Hilfe von Frau Ruth Weisser, in die vielfältigen Themen einer Kindergartenleitung ein.

Zum Ende dieses Tagesordnungspunktes nahm auch hier das Pandemiegeschehen und die Auswirkungen auf den Alltagsbetrieb im Kindergarten einen breiten Ausspracheumfang ein, mit dem Endergebnis, dass ab November dieses Jahrs, nach Stand heute, die Öffnungszeiten von 14.00 Uhr auf 16.00 Uhr erweitert werden.

Vorstellung des städtebaulichen Entwurfes des Wohngebietes „Greutlach II“

Basierend auf der damaligen Gesetzesnovelle des Baugesetzbuches (13 b BauGB) wird mit den Grundstückseigentümern seit Dezember 2017 über ein mögliches Baugebiet im südlichen Ortsbereich der Gemeinde Altdorf gesprochen. Aufgrund der, von Beginn an, positiven Rückmeldung der allermeisten Grundstückseigentümer, wurde im Zuge der weiteren Gespräche, sowohl das Ingenieurbüro Metzger & Melber, als auch das Kommunalbüro Berner mit den weiteren, erforderlichen Arbeiten beauftragt. So fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.11.2019 den Ausschüttungsbeschluss für dieses zukünftige Baugebiet. Coronabedingt, konnten die nachfolgenden Arbeiten und Gespräche nicht in dem bislang gewohnten Zeitablauf stattfinden, sodass erst vor kurzem ein erster städtebaulicher Entwurf für dieses Wohngebiet erarbeitet werden konnte. In einer umfassenden PowerPoint Präsentation erläuterte Rainer Metzger, vom Ingenieurbüro Melber & Metzger, diese Entwurfsfassung und ging auf die verkehrliche Erschließung, die Baukörper und deren Dachformen, auf die Anzahl der öffentlichen Stellplätze, die Begrünung im Baugebiet und selbstverständlich auf Aspekte des Klimaschutzes ein. In seinen Ausführungen präsentierte er auch zwei grundsätzliche Varianten, die sich vor allem im Hinblick auf die Erschließungsstraßen in hohem Maße unterschieden.

An drei Punkten macht GR Christoph Wenzelburger seine Kritik fest. So sprach er sich gegen die in beiden Varianten enthaltenen Geschosswohnungsbauten aus, da diese, zumindest in diesem Gebiet, nicht notwendig sind. Die Gemeinde Altdorf verfüge bereits, mit Stand heute, über nicht wenige Mehrfamilienhäuser und weitere werden im Zuge der Ausgestaltung der Ortsmitte hinzukommen. Weiterhin bemängelte er die geringe Anzahl an öffentlichen Stellplätzen und wies auf den Verkehrsabfluss, im Hinblick auf den Greutlachweg hin, welcher noch zu überdenken ist. Damit die Situation für alle Ratsmitglieder besser erfassbar regte er eine Visualisierung dieser Pläne an.

Mehrere positive Aspekte, vor allem die Variante II, im Hinblick auf die Verkehrsführung, hob GR Markus Schäfer in seinen Ausführungen hervor, machte aber auch ebenso deutlich, dass ein Geschosswohnungsbau in diesem Baugebiet nicht erforderlich ist.

GR Helmut Wick sprach sich für die Variante II mit den hierin aufgeführten Geschosswohnungsbauten aus, zumal Eigentumswohnungen nachgefragt sind und auch benötigt werden. Die überwiegende Mehrzahl der Grundstücke in diesem Baugebiet ist für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen und insoweit werden allen Bedürfnisse bei dieser vorliegenden Planung Rechnung getragen. Er forderte aber, sowohl Planer als auch Verwaltung auf, bei den nächsten Schritten über eine zentrale Wärme- und Wasserversorgung nachzudenken, die energetische Ausrichtung der geplanten Gebäude zu optimieren, um den Klimazielen gerecht zu werden.

Im Hinblick auf die Notwendigkeit von der Ausweisung von Geschosswohnbauten stimmte GRätin Güller Erdogan den Ausführungen ihres Vorredners zu und machte auch an ihrem eigenen Beispiel deutlich, dass nicht erst in einigen Jahren, sondern jetzt Personen auf der Suche nach Eigentumswohnungen in der Gemeinde Altdorf sind.

Die weitere Diskussion um das Kernthema Geschosswohnbau, ja oder nein, mündete schlussendlich in einen Antrag, im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Baugebietes den Geschosswohnungsbau auf maximal zwei Gebäude zu begrenzen, welcher jedoch bei Stimmengleichheit nicht die erforderliche Mehrheit erhielt, sodass schlussendlich der Variante II zugestimmt worden ist. BM Kälberer signalisierte jedoch zum Abschluss dieser Aussprache, dass im Hinblick auf das Stimmungsbild im Gemeinderat, dieses Areal mit Zielrichtung einer geringfügigen Reduzierung des Geschosswohnungsbaus bis zum nächsten Verfahrensschritt überarbeitet werden wird, sodass für die noch folgenden Verfahrensschritte ein breiter Konsens im Gremium erreicht wird.

Vorhabensbezogene Erweiterung des Bebauungsplanes „Obere Liesäcker“

Da sich eine örtliche Firma schon seit über einem Jahr sehr intensiv und auch nachweislich um den Erwerb eines weiteren gewerblichen Bauplatzes in der Gemeinde Altdorf leider bislang erfolglos bemühte, schlug die Verwaltung vor, im nördlichen Bereich des Baugebietes „Obere Liesäcker“ eine Erweiterung des dortigen Bebauungsplanes um 30 a in Angriff zu nehmen. Auf die Frage von GR Florian Gugel wurde deutlich, dass eine generelle Erweiterung oder Neuimplementierung eines Gewerbegebietes nur innerhalb einer Fortentwicklung des Flächennutzungsplanes beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen möglich ist und daher für kleinere Gemeinde sehr schwierig und vor allem sehr zeitaufwendig ist; etwas anders sieht es bei einer spezifischen Erweiterung, wie im vorgeschlagenen Fall, aus.

Auf Vorschlag von GR Benjamin Ruopp, die Verwaltung solle doch bei den Grundstückseigentümern, die noch freie Gewerbebauplätze besitzen, vorsprechen, sodass auf einer dieser Flächen dieser notwendige Erweiterungsbau vorgenommen werden kann, teilte BM Kälberer mit, dass dies nicht nur in diesem, sondern in anderen Fällen in den letzten Jahren geschehen ist, leider ohne jeglichen Erfolg. Einerseits ist es bedauerlich, dass Anfragen auf Gewerbeflächen zur Errichtung von Gewerbebauten in der Gemeinde nicht befriedigt werden können, andererseits verstehe er den ein oder anderen Unternehmer, der aus Vorsorgegründen im Jahr 2010 eine Fläche erworben hat, zumal damals, wie heute, bekannt ist, dass gerade die Gemeinde Altdorf sicherlich nicht sehr zeitnah, weitere Gewerbegebietsflächen ausweisen kann.

Schlussendlich wurde vom Vorschlag der Verwaltung, eine vorhabensbezogene Erweiterung des Bebauungsplans „Obere Liesäcker“ zustimmend Kenntnis genommen und die Verwaltung mit den weiteren erforderlichen Arbeiten beauftragt.

Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen in der Theodor-Eisenlohr-Schule

Neben der Bereitstellung von einer Grundschule ist auch der Betrieb einer Sonder-/Förderschule für lernbehinderte Kinder und Jugendliche eine Pflichtaufgabe einer selbstständigen Kommune im Land Baden-Württemberg. Um diese Pflichtaufgabe sach- und fachgerecht erfüllen zu können, haben sich bereits schon in den 70er Jahren die meisten Kommunen im Altkreis Nürtingen, gemeinsam mit der Stadt Nürtingen entschlossen, dieser Aufgabe in Form eines öffentlichen Vertrages nachzukommen. Daraus entstand dann das heutige Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum „Theodor-Eisenlohr-Schule“ in Nürtingen. Auch dieses Gebäude ist nunmehr in die Jahre gekommen und bedarf der umfassenden Sanierung. Für die Gemeinde Altdorf fallen hierfür Kosten in Höhe von 40.000 €, die in den Jahren 2021 bis 2023 aufzubringen sind, an. Nach Beantwortung einzelner Fragen wurde der Bereitstellung dieser Mittel in den Haushaltsplänen 2021 bis 2023 zugestimmt.

Auftragsvergabe für eine Verkehrsuntersuchung im Zuge des Gemeindeentwicklungskonzeptes 2030

Bereits im Zuge der Aktualisierung der Gemeindeentwicklungsplanung 2030 und dem damit einhergegangenen bürgerschaftlichen Meinungsprozess wurde sichtbar, dass neben einer städtebaulichen Entwicklung, auch die Verkehrssituation in der Gemeinde Altdorf, insbesondere in den Durchgangsstraßen fachtechnisch in Augenschein genommen werden muss. Diesem Aspekt trug das Gremium in seiner Sitzung am 28.07.2020 Rechnung und beauftragte die Verwaltung mit der Einholung von entsprechenden Angeboten. Von vier angeschriebenen Dienstleistern gingen drei Angebote in unterschiedlicher Höhe und selbstverständlich natürlich mit divergierenden Aufgabenumfängen ein. Die Ingenieurgesellschaft Verkehr (IGV) aus Stuttgart erhielt nach eingehender Aussprache den Untersuchungsauftrag.

Bausache

Dem einzigen, an diesem Abend zu behandelnden Bauantrag wurde das kommunale Einvernehmen erteilt.

Letzte Änderung: Mittwoch, 14.10.2020   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Altdorf