Zur letzten Sitzung des Gemeinderates am 16. Juni 2020 konnte Bürgermeister Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten eine interessierte Zuhörerin im Bürgersaal des Bürgerzentrums begrüßen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Kälberer gab unter diesem Tagesordnungspunkt bekannt, dass die Landkreisverwaltung voraussichtlich im September/Oktober dieses Jahrs die Hangrutschungen an der K 1257 (Kreisstraße zwischen der Gemeinde Neckartailfingen und Altdorf) unter Vollsperrung sanieren wird. Sofern der konkrete Zeitpunkt feststeht wird die Verwaltung entsprechendes bekannt geben. Auch über die anstehende Maßnahme der Herstellung von weiteren Stellplätzen auf dem Friedhof Altdorf sowie der Verbesserung der dortigen Zufahrtssituation wurden berichtet. So beginnen diese Bauarbeiten Mitte des nächsten Monates und auch hier ist zeitweise eine Vollsperrung des dortigen Feldweges erforderlich. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat vor kurzem über die eingereichten Anträge im Rahmen der Finanzzuwendungen für die Feuerwehren in Baden-Württemberg entschieden. Erfreulich ist, dass auch der Antrag der Gemeinde Altdorf auf Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Altdorf positiv bedacht worden ist und der beantragte Zuschuss in Höhe von 13.000 € gewährt werden wird.
Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie wurde in dieser Sitzung wiederum ausschließlich unter dem Aspekt der kommunalen Auswirkungen thematisiert. So führte BM Kälberer aus, dass die Gebühren für die Kindertagesstätte auch für den Juni ausgesetzt worden sind. Für den Monat Mai und Juni wurden lediglich die notfallbetreuten Kinder der Kindertagesstätte sowie der Kernzeitbetreuung aktuell und Tag genau abgerechnet, was natürlich einen exorbitanten Verwaltungsaufwand verursachte.
Da zum 29.06.2020 der Regelbetreib sowohl in der Grundschule als auch in der Kindertagesstätte wieder aufgenommen werden wird erfolgend die Abbuchungen der üblichen Gebühren und Entgelte betreffend der Kindertagesstätte und der Kernzeit ab Juli diesen Jahres, wobei selbstverständlich die angebotenen Öffnungszeiten im Hinblick auf das gewählte Modell von der Verwaltung nochmals explizit berücksichtigt werden wird. Da die Gebührenkalkulation für die Kindertagesstätte auf 12 Monaten, also unter Einbezug des Augustmonates fußt, wurde auf Vorschlag von Gemeinderat Wenzelburger beschlossen, diesen Monatsbeitrag nicht in voller Höhe zu erheben, sondern lediglich zu 75 % und hiermit dann auch den pandemiebedingten Ausfall von drei Monaten zu Gunsten der Eltern mit zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Einnahmesituation berichtete BM Kälberer von einer leichten Entspannung beim Rückgang des Gewerbesteueraufkommens, dafür reduzieren sich aber die Einkommenssteueranteile gegenüber dem Planansatz 2020 um 139 T€; inwieweit das am 03.06.2020 beschlossene weitere Corona-Konjunktur-Paket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro sich positiv auch auf die kommunalen Finanzen durch direkte und indirekte Zuwendungen auswirken wird, wird wohl erst im Herbst 2020 erkennbar werden.
Mittels weiteren Ausführungen zeigte die Verwaltung auf, dass die von der Politik beschlossenen Lockerungen sich auch im kommunalen Geschehen wiederspiegeln. So sind von dem einen oder anderen Verein die geforderten Hygienekonzepte erarbeitet worden zur Wiederinbetriebnahme des Sportes sowohl auf der Sportanlage „Altdorfer Wasen“ als auch in der Gemeindehalle. Die Konzeptionen wurden von der Gemeindeverwaltung geprüft und für in Ordnung befunden und die jeweiligen öffentlichen Einrichtungen wurden vor kurzem wieder zur Verfügung gestellt. Auch die Spiel- und Bolzplätze sowie die Kneippanlage sind mittlerweile wiedereröffnet worden.
Vorbereitung der Gemeindeverwaltungsverbandsversammlung Neckartenzlingen
Die Ratsmitglieder erhielten mit der Sitzungseinladung in Auszügen die Haushaltssatzung und die Haushaltsplanung zugesandt. Hieraus war zu entnehmen, dass die Verbandsumlage im Haushaltsjahr 2020 um 3 % von 785.100 € auf nunmehr 810.600 € ansteigen wird und sich damit im üblichen Rahmen der Kosten für die Tarifsteigerungen bewegt. Der deutliche Anstieg der Verbandsumlage in den letzten Jahren ist auch der Umstellung der Haushaltsführung von Kameral auf Doppik, (teure Softwareprogramme sowie zusätzliche Personalstellen) sowie der Gründung des Verbandsstandesamtes zum 01.01.2019 und der Schaffung einer Administratorenstelle geschuldet.
Kernpunkt unter diesem Tagesordnungspunkt war ein möglicher Wechsel des Amtsblattverlegers vom jetzigen NAK-Verlag weg, hin zum Nussbaumverlag. Neben umfänglichen Informationsmaterialien, die die Ratsmitglieder aller Verbandsgemeinden erhielten, fand auch in der Melchiorhalle für die Ratsmitglieder der sechs Verbandgemeinden eine Informationsveranstaltung statt in welcher sich sowohl die Vertreter des NAK-Verlages als auch die des Nussbaumverlages präsentierten. Gemeinderat Wenzelburger sprach sich für die Beibehaltung des bisherigen Amtsblattverlegers, dem NAK-Verlag aus. Zwar bietet der Nussbaumverlag durch seine digitale Angebote und Apps den Abonnenten ein breiteres Informationsspektrum an, was aber nach Auffassung von Gemeinderat Wenzelburger nicht gerade übersichtlich, bezogen auf den jeweiligen kommunalen Blick ist und mit deutlich höheren Bezugspreisen verbunden ist. Mittlerweile so die weiteren Ausführungen von Gemeinderat Wenzelburger bietet der NAK-Verlag auch eine digitale Printversion, die augenfällig ist und den Ansprüchen genügt, an. Gemeinderat Gugel wies auf seine unmittelbar bei der damaligen Informationsveranstaltung gemachten Aussagen nochmals hin, indem auch er für eine Beibehaltung des Verlags plädierte, da die Amtsblattausgaben vollauf den Ansprüchen genügt und die Leser sicherlich kein teures Hochglanzprodukt erwarten. Er war der Meinung, dass durch den Preisunterschied es sicherlich zu einer Reduzierung der Leser/innen kommen wird, da nicht alle den teuren Bezugspreis akzeptieren werden. In gleicher Weise äußerten sich die Gemeinderäte Schäfer und Wick, die in ihren Ausführungen auch darauf abhoben, dass die jetzige Form des Amtsblattes durchaus geeignet ist, was die kommunale und Vereinsbezogene Angelegenheit anbelangt, zu kommunizieren, und dies zu einem kostengünstigen Entgeltpreis. Insoweit erhielten die Vertreter des Verwaltungsverbandes den Auftrag gegen einen Amtsblattwechsel zu stimmen.
Da der erstmalig in diesem Jahr geplante Verbandsradtag im Mai 2020 in den sechs Verbandsgemeinden auch dem Covid-19 Virus zum Opfer gefallen ist, wird ein weiterer Verbandsradtag im Mai 2021 geplant, hierzu wurde ebenfalls Zustimmung signalisiert.
Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigungsreste 2019
Auch im Jahr 2019 konnten nicht sämtliche Maßnahmen vollständig umgesetzt bzw. abgeschlossen werden, sodass die aus den früheren Jahren stammenden Haushaltsmittel inkl. der Haushaltsansätze 2019 auch noch im Jahr 2020 benötigt werden und insoweit sollten diese 11 vorhabensbezogenen Auftragssachkonten mit einer Gesamtsumme von 487.000 € übertragen werden, um die Gesamtfinanzierung der dort geplanten Maßnahmen sicherzustellen. Nach Beantwortung weniger Fragen wurde allen noch ausstehenden Auftragssachkonten die Zustimmung zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2020 erteilt.
Informationen zur Abwasserkalkulation
Um eine möglichst hohe Rechtssicherheit bei den Gebühren, und in diesem Fall bei den Abwassergebühren zu erlangen wurde das Büro M-Kommunalmit der Nachkalkulation, basierend auf dem Rechnungsergebnis 2018, beauftragt. Dem Ergebnis ist zu entnehmen, dass bei der Schmutzwassergebühr eine Unterdeckung von 2.233 € vorhanden ist, beim Niederschlagswassergebühr liegt eine Unterdeckung in Höhe von 4.452 € vor, die Straßenentwässerung weist eine Überdeckung von 1.589 € aus. In wenigen Tagen wird das Rechnungsergebnis 2019 vorliegen, so dass basierend auf diesem dann ebenfalls die Nachkalkulation Abwasser 2019 erfolgen kann. Stützend auf diesen Erkenntnissen kann dann die erforderliche Fortschreibung der zweijährigen Vorauskalkulation für die Jahre 2020/2021 vorgenommen werden. Voraussichtlich wird das Ergebnis in der Gemeinderatssitzung im September beraten und es könnte dann durchaus sein, dass höhere Gebühren für das Schmutz- und Niederschlagswasser ab dem Jahr 2021 beschlossen werden müssen.Nach kurzer Aussprache wurde hiervon Kenntnis genommen.
Bausachen
Den an diesem Abend zu behandelnden Bauanträgen wurde das kommunale Einvernehmen erteilt.