Zur ersten Sitzung in diesem Jahr am 19.01.2021 konnte BM Kälber neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch Herrn Ingenieur Dominic Walter, die Lehrerinnen Frau Schaller und Frau Wezel sowie die IT-Fachleute, die Herren Bernd Malitzki und Ralf Harmutter sowie einige interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer begrüßen.
Bekanntgaben
Zunächst ging BM Kälberer auf die derzeitige Coronalage ein, berichtete über aktuelle Vorgänge und die mittlerweile angelaufene Notbetreuung in der Kita und in der Grundschule Altdorf. Die Anzahl der der Grundschule Altdorf zu betreuenden Schülerinnen und Schüler ist überschaubar, in der Kita ist der Betreuungsbedarf deutlich höher. Auch über die weiteren, der Gemeindeverwaltung Altdorf im Rahmen ihrer Ortspolizeizuständigkeit, übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit den Reiserückkehrern, den infizierten Personen, sowie den festgestellten Kontaktpersonen wurden die Ratsmitglieder informiert. In diesem Zusammenhang wies er, wie so oft, auf die Homepage der Gemeinde Altdorf hin. Unter der Rubrik „Aktuelles“ sind wichtige Informationen über die Pandemie eingestellt und dies meist tagesaktuell. Aber auch erfreuliches konnte berichtet werden, so erhielt die Gemeindeverwaltung Altdorf unmittelbar vor den Feiertagen vom Regierungspräsidium Stuttgart den Zuwendungsbescheid, im Hinblick auf die Fortführung des Integrationsmanagements, im Rahmen des Paktes für Integration mit den Kommunen. Insoweit können für weitere zwei Jahre die in der Anschlussunterbringung untergebrachten Asylbewerber professionell begleitet werden. Des Weiteren wurden die Ratsmitglieder unter diesem Tagesordnungspunkt auch über die zwei vakanten Stellen im Kindergarten informiert und ebenso über einen Personalwechsel beim Kreisjugendring; der bisherige Mitarbeiter, Herr Gerhard Frank, wird zum Monatsende die Stelle wechseln, mit Herrn Lukas Lohmüller ist aber bereits ein neuer Mitarbeiter für die offene Jugendarbeit gefunden worden.
Medienentwicklungsplanung
Nach der Begrüßung der zugeladenen Sachverständigen wies BM Kälberer zunächst auf folgendes hin. Mit Bescheid des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit Datum vom 16.08.2019, welcher die Umsetzung des Digitalpaktes Schule für den Zeitraum 2019 – 2024 regelt, wurde der Gemeinde Altdorf, basierend auf der amtlichen Schulstatistik, ein Zuschussbetrag in Höhe von 20.200 € bewilligt. Ziel dieses Digitalpaktes Schule ist, die Schulen, darunter auch die Grundschulen, bedarfsgerecht mit IT auszustatten. Mit der Zuschusszusage verbunden ist eine Eigenbeteiligungsquote des Schulträgers in Höhe von mindestens 20 %.
Um in den Genuss dieser Zuschussmittel zu gelangen, ist jedoch die Erarbeitung eines Medienentwicklungsplans (MEP) erforderlich. Über den Inhalt und die Ausgestaltung, sowie die notwendige fachliche Tiefe solch eines Medienentwicklungsplans wurden Schulleitung und die Gemeindeverwaltung, in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 26.11.2019 erstmals informiert. Aufgrund der dort gewonnenen Erkenntnisse herrschte zwischen der Schulleitung und der Verwaltung Einvernehmen vor, dass aufgrund des komplexen Sachverhaltes, weder die Schulleitung, noch die Verwaltung in der Lage sind, solch ein fundiertes, zukunftsorientiertes Planwerk für die Grundschule Altdorf zu erstellen. Insoweit wurden externe Dienstleistr um Mithilfe gebeten. Gemeinsam mit diesen Dienstleistern und der Schulleitung sowie den Lehrerinnen, wurde dieser Medienentwicklungsplan in den letzten Monaten erarbeitet und ging den Ratsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen zu.
Die Lehrerin in der Grundschule, Frau Schaller, erläuterte den Ratsmitgliedern den Medienentwicklungsplan und ging zum einen auf die jetzige Ausstattung mit digitalen Medien, die mehr als bescheiden ist ein und zum anderen auf die Zielvorstellungen, die mit dieser digitalen Offensive verbunden ist. Im Einzelnen erläuterte sie auch den Ausstattungsbedarf sowie den hiermit verbundenen ständigen Pflegeaufwand. Ergänzt wurden diese Ausführungen von der zweiten, anwesenden Lehrerin, Frau Wezel, sowie den ebenfalls vortragenden IT Experten.
GR Ruopp begrüßte grundsätzlich den Medienentwicklungsplan und wies auch auf die bereits im Dezember stattgefundene Besprechung hin, in welcher die entscheidenden Weichen, aufgrund des zeitlich befristeten Zuwendungsbescheides gestellt worden sind. Der Medienentwicklungsplan bildet dies ab und insoweit könne er diesem zustimmen. Auf eine seiner Meinung nach wesentliche Ergänzung bzw. alternative Ausschreibung wies er des Weiteren hin. So empfahl er, anstelle der vorgesehenen Beamer und Dokumentenkameras auf digitale Flipcharts zu setzen, die in anderen Schulen ebenfalls schon Verwendung finden und für den Unterricht vorteilhafter sind. Der Vorschlag wurde aufgegriffen und wird in den Entwurfsplan eingearbeitet.
GR Wenzelburger hinterfragte einige Details der im Medienentwicklungsplan angegebenen Punkte die, sowohl von der Lehrerschaft als auch von IT Experten beantwortet wurden. Wünschenswert wäre für GR Wenzelburger eine andere Vorgehensweise gewesen, so wäre es seiner Meinung nach zielführender, wenn man zunächst verschiedene digitale Möglichkeiten erproben könnte, um sich dann schlussendlich für die zielführende Ausstattung zu entscheiden, zumal es ja um beträchtliche Steuerausgaben geht. Dies ist aber, aufgrund der mit dem Medienentwicklungsplan vorgegebenen Vorgehensweise, leider nicht möglich. Die hieran angeschlossene Diskussion machte aber deutlich, dass sowohl das Kreismedienzentrum, welches beratend zur Seite stand, als auch die Lehrerschaft sich eingehend Gedanken über den richtigen Weg gemacht haben und nunmehr hinter dem Medienentwicklungsplan stehen.
GR Gugel machte deutlich, dass spätestens mit der Angebotseinholung und der dann vorliegenden Preise, durchaus nochmals über den ein oder anderen Aufbewahrungsschrank, der seiner Meinung nach nicht unbedingt notwendig ist, gesprochen werden muss; dies sagte die Verwaltung zu.
Auch GR Schäfer pflichtet dem Medienentwicklungsplan, so wie dargestellt, bei. Er fragt interessiert nach, inwieweit es Coaching und dergleichen für das Lehrpersonal gibt, wie es mit Wartungsverträgen und entsprechenden Ansprechpartnern aussieht. Frau Wezel macht deutlich, dass sie vom Kreismedienzentrum entsprechende Unterstützung bekommen, auch Herr Malitzki bestätigt, dass es Wartungsverträge und entsprechende, unterstützende Ansprechpartner geben wird.
Zum Abschluss der Diskussion wurde allseits festgestellt, dass dieser, am heutigen Abend vonstattengegangene Meinungsbildungsprozess, flankierend zum Medienentwicklungsplan für alle sehr informativ war und aufgezeigt hat, dass so, wie von GR Wenzelburger eingefordert, zukünftig ein engerer Meinungsaustausch zwischen Schule, Verwaltung und Gemeinderat stattfinden muss. Schlussendlich wurde einstimmig dem Medienentwicklungsplan zugestimmt.
Neubau einer zweiten Fallleitung
Sowohl über die Herstellung der im Auftrag der Bodenseewasserversorgung zu errichtende Wasserleitung, welche die Hochbehälter der beiden Gemeinden Bempflingen und Altdorf zukünftig verbinden soll, als auch über die parallel verlaufenden Arbeiten, zur Herstellung einer zweiten Fallleitung, kommend vom Hochbehälter der Gemeinde Altdorf in das Ortsnetz (Einspeisepunkt im Robert-Knecht-Weg) der Gemeinde Altdorf wurden in den letzten zwei Jahren die Ratsmitglieder hinlänglich informiert.
Nach Abschluss aller Planungsarbeiten und der zahlreichen, notwendigen Grunddienstbarkeiten, aufgrund dem Verlauf der beiden herzustellenden Wasserleitungen wurden die Arbeiten Ende des vergangenen Jahres ausgeschrieben und nach erfolgter Submission, ebenfalls noch im abgelaufenen Jahr ausgewertet. Das Ergebnis dieser Ausschreibung stellte Ingenieur Dominic Walter vor. Alle fünf eingegangenen Angebote konnten gewertet werden; selbstverständlich waren Preisunterschiede vorhanden. Die Firma Brodbeck aus Metzingen gab sowohl für das Los I, welches zum überwiegenden Teil die Arbeiten der Bodenseewasserleitung beinhaltet, als auch für das Los II, welches die Arbeiten für die zweite Fallleitung der Gemeinde Altdorf enthielt, das günstigste Angebot ab. Unter Hinzurechnungen sämtlicher Nebenkosten ist von Gesamtkosten von rund 200.000 € auszugehen; angenommen wurden in der im September 2019 gefertigten Kostenschätzung Ausgaben von 250.000 €. Das Angebot der Firma Brodbeck wurde einstimmig angenommen, ebenso herrschte einmütig die Auffassung vor, dass der in Anspruch genommene Feldweg wieder mittels Betonplatten hergestellt werden soll.
Ferienbetreuung für die Grundschüler*innen in der Grundschule Altdorf
Die Gemeindeverwaltung erstellt jährlich eine finanzielle Nachbetrachtung der Ferienbetreuung. Im Jahr 2020 konnte, aufgrund des Pandemiegeschehen, lediglich die Sommer- und die Herbstferienbetreuung angeboten werden. Bei diesen Betreuungsangeboten ergab die finanzielle Nachbetrachtung für die Sommerferienbetreuung ein Defizit von 8,84 €/Schüler/Tag, für die Herbstferienbetreuung ein Defizit von 12,07 €/Schüler/Tag. Da die Ferienbetreuung in den Jahren 2019 und 2020 mit gleichbleibenden Gebühren verbunden war, schlug die Verwaltung eine geringfügige Erhöhung der Gebühren für die Betreuung im Jahr 2021 vor. Diesem stimmte das Gremium nach Beantwortung einzelner Fragen zu. Zukünftig werden Betreuungsentgelte von 15 € bzw. 16 € pro Tag und Schüler*in erhoben.
Landtagswahl 2021
Am 14. März 2021 findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und wie immer bietet die Gemeinde Altdorf einen Wahlbezirk im Bürgerzentrum Rathaus Altdorf, Spitalhof 1 bzw. einen Briefwahlbezirk an. Das Team besteht größtenteils aus den Ratsmitgliedern und den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde Altdorf, sowie einigen bewährten freiwilligen Helferinnen und Helfern. Hiervon nahmen die Ratsmitglieder zustimmend Kenntnis.
Strombündelausschreibung für 2023 - 2025
Die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetages Baden-Württemberg bietet bereits in diesen Tagen den Gemeinden wiederum die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung der Stromlieferung für die Lieferjahre 2023 – 2025 an. Lieferbeginn ist der 01.01.2023. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre bis zum 31.12.2025 und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die 17 Anlagestellen und vier Straßenbeleuchtungsstellen der Gemeinde Altdorf wurden in der Vergangenheit (18. Bündelausschreibung) mit Normalstrom beliefert. Über die jeweiligen Ausgaben für diese Abnahmestellen informierte der Vorsitzende. Für die 21. Bündelausschreibung bedarf es einer Entscheidung des Gemeinderats der Gemeinde Altdorf, welche Stromart, Normalstrom oder Ökostrom (mit oder ohne Neuanlagenquote) ausgeschrieben werden soll.
Auf Frage von GR Wenzelburger, warum die Abschlagszahlungen für die Kaltlufthalle relativ hoch ausfallen, teilte BM Kälberer mit, dass es sich hier nicht um eine Abrechnung handelt, sondern Grundlage dieser Abschlagszahlungen war der verbrauchte Baustrom, dies wird sich sicherlich alsbald regulieren. Einmütig fiel schlussendlich die Entscheidung über die in Auftrag zu gebende Stromausschreibung für die Gemeinde Altdorf aus.
Bausache
Dem an diesen Abend zu behandelnden Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.