Zur letzten Sitzung des Gemeinderates am 28. Juli 2020 vor der Sommerpause konnte BM Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten auch die Kindergartenleiterin Frau Weisser und Herrn Geissler von der Kommunalentwicklung sowie ein Zuhörer begrüßen.
Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunt wurde die, leider bis dato nicht realisierte Möglichkeit der Aufstellung einer Packstation in der unmittelbaren Ortsmitte erörtert; gerne würde das Gremium solch eine Packstation, die die deutsche Post in verschiedenen Modulen anbietet, im Ort haben; insoweit wird demnächst ein weiterer Standort in der Ortsmitte untersucht. Weiterhin wurde über einen Informationsabend zur Weitergestaltung des Bürgerautos Großbettlingen/Raidwangen/Altdorf informiert. So sind auf Einladung der Gemeindeverwaltung Altdorf acht interessierte Personen erschienen; im Anschluss an einen informativen Vortrag erklärten sich sofort sechs Personen bereit, hier ehrenamtlich als Fahrer des Bürgerautos mitzuwirken. Die Verwaltung wird nun gemeinsam mit der Gemeinde Großbettlingen bemüht sein, vollends die Genehmigung vom LRA Esslingen für die Linienerweiterung zu erhalten, sodass im Laufe des Septembers dann das Bürgerauto auch in der Gemeinde Altdorf verkehren wird. Schon seit einiger Zeit machen sich die Ratsmitglieder Gedanken, wie man den hin und wieder freilaufenden Hunden in Flur- und Waldgebieten entgegenwirken kann, zumal nachweislich in den letzten Monaten drei Rehe tot gebissen worden sind. Anhand einer Übersichtskarte erläuterte der Jagdpächter Schäfer die jeweiligen Gegebenheiten und Möglichkeiten punktuell solch einen Leinenzwang in der Polizeiverordnung der Gemeinde Altdorf zu verankern. Hierüber wird sich die Verwaltung auch mit Revierförster Herrn Ernst in nächster Zeit unterhalten und für die Sitzungsperiode im zweiten Halbjahr einen Entwurf ausarbeiten.
Regelbetrieb unter Coronabedingungen ab September in der Kindertagesstäte Altdorf
Zunächst gab die Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Ruth Weisser, einen Rückblick auf den seit dem 29.06.2020 eingerichteten Regelbetrieb in der Kindertagesstätte Altdorf unter Pandemiebedingungen. Aufgrund der Bildung von geschlossenen Gruppen mit festen Erzieherteams war und ist es nicht möglich, die vor der Coronapandemie vorhandenen Öffnungszeiten beizubehalten. Auch wenn sich im Laufe der letzten Woche so manches normalisiert hat, auch ein Mittagessen wird schon seit längerem wieder angeboten und eingenommen, wird man dennoch auch im neuen Kindergartenjahr, welches im September beginnen wird, entweder die Betreuungszeiten weiterhin reduziert halten müssen, oder aber bei erweiterten Öffnungszeiten Gruppen gemeinsam zu betreuen haben, was selbstverständlich im Infektionsfalle eine größere Auswirkung haben würde.
GR Christoph Wenzelburger erkundigte sich, ob im Hinblick auf das neue Kindergartenjahr, gerade aufgrund von möglichen Neuinfektionen bedingt durch Urlaubsrückkehrer, Notfallbetreuungsszenarien vorhanden sind, die unter Umständen den Kommunen weitere Möglichkeiten eröffnen würden. BM Kälberer wies in seiner Antwort darauf hin, dass man wohl in nächster Zeit, vor allem im Hinblick auf das neue Schuljahr 2020/2021 von den Ministerien Vorgaben erhalten werde, die unter Umständen auch analog für den Betrieb der Kindertagesstätte angewandt werden können; da aber bis heute den Verwaltungen nichts vorliegt, kann hierüber aber auch nichts berichtet werden.
Auch GR Benjamin Ruopp priorisierte, wie manch andere/r Redner/in, die Sicherheit und Unversehrtheit vor einer verbindlichen Betreuungszeit und insoweit empfahl auch er, zumindest im September an der bisherigen strikten Trennung der Gruppen, mit einer reduzierten Öffnungszeit, festzuhalten. Sofern dann das Pandemiegeschehen es zulässt, könne man gerne im Oktober die Betreuungs- und Öffnungszeiten erweitern. Dieser Auffassung schlossen sich in der weiteren Aussprache alle Ratsmitglieder an, so dass einstimmig an der von der Kindergartenleitung vorgeschlagenen Konzeption, zunächst im September mit der reduzierten Öffnungszeit bis 14.00 Uhr fortzufahren, zugestimmt worden ist.
Gemeindeentwicklungskonzept 2030
Im vergangenen Jahr wurde unter reger Beteiligung der Bürgerschaft der Gemeinde Altdorf das aus dem Jahre 1999 stammende Gemeindeentwicklungskonzept, gemeinsam mit den Damen und Herren Gemeinderäten, fortgeschrieben. Basierend auf dem nunmehr vorliegenden Gemeindeentwicklungskonzept 2030 wurde die Kommunalentwicklung beauftragt, die ersten städtebaulichen Schwerpunkte näher zu betrachten und den Ratsmitgliedern vorzustellen. Herr Thomas Geissler von der Kommunalentwicklung (KE) informierte anhand einer ausführlichen PowerPoint Präsentation über die wichtigsten städtebaulichen Zielvorstellungen die dieser Konzeption zugrunde liegen. So wurde die Kirchstraße im Bereich der Kirche und der Schatzkiste im Detail unter die Lupe genommen, ebenso der Heges mit der Gemeindehalle und schlussendlich der nördliche Bereich hinter der Schule und der Kindertagesstätte. Auch erste, grobe konzeptionelle städtebauliche Lösungen wurden von ihm aufgezeigt, wobei diese nur beispielhaft dargestellt worden sind um dem Gremium darzutun, welches Entwicklungspotential hier gegeben ist.
Selbstverständlich, so auch die ergänzenden Ausführungen von BM Kälberer, dürfen diese drei illustrierten, projektbezogenen Beispiele nicht dahingehend missverstanden werden, dass sich das Gremium auf solche städtebaulichen Lösungen in heutiger Sitzung versteifen muss, sondern der Verwaltung geht es darum, die Örtlichkeiten in welcher in den nächsten Jahren eine Entwicklung vorangetrieben werden soll, festzulegen.
GRätin Martina Dannenberg waren die Ausführungen von BM Kälberer, im Hinblick auf keine Vorfestlegung von städtebaulichen Maßnahmen, sehr wichtig. Wie auch die anderen Ratsmitglieder, begrüßte sie die konzeptionelle Herangehensweise, machte aber deutlich, dass die einzelnen zu entwickelnden Projekte nicht am heutigen Abend, sondern in Zukunft zu besprechen und zu diskutieren sind.
GR Markus Schäfer zeigte sich ebenfalls erfreut von der Herangehensweise der Kommunalentwicklung und der Gemeindeverwaltung, das mit der Bürgerschaft erarbeitete Konzept mit Leben zu erfüllen. Die Fokussierung auf die drei dargestellten städtebaulichen Bereiche sind richtig. Um aber erfolgreich in heutiger Zeit sein zu können, plädierte er von Anfang an, die Bürgerschaft mit in die weiteren Planungsprozesse einzubeziehen.
GR Christoph Wenzelburger wies darauf hin, dass bereits in einem sehr frühen Stadium, ergänzend zu den städtebaulichen Überlegungen, auch Erkenntnisse aus einem Verkehrsgutachten, welches ebenfalls in Auftrag zu geben ist, miteinfließen müssen und dies sowohl für den ruhenden, als auch für den fließenden Verkehr, da dies erhebliche Auswirkungen auch auf städtebauliche Planungen hat. Weiterhin schlug er vor, im Bereich der Schule und des Kindergartens nicht nur über den Neubau einer Einfeldturnhalle nachzudenken, sondern zugleich auch, zumindest konzeptionell einmal, sich Gedanken über den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu machen, zumal er sich hiervon erheblichen Synergieeffekte verspricht.
GR Florian Gugel hinterfragte im Bereich der unmittelbaren Ortsmitte die, sowohl vom Planer, als auch von der Gemeindeverwaltung vorgenommene räumliche Abgrenzung, zumal man im Falle einer Erweiterung dieser dort vorgesehenen städtebaulichen Maßnahme in östliche Richtung deutlich mehr an Wohn- und Parkraum generieren könnte. Eine Erweiterung der Ortsmitte, so die Antwort des Planers, in östliche Richtung, macht aufgrund der dort gegebenen beengenden Zuschnitte wenig Sinn und würde sicherlich, aufgrund der bereits vorhandenen, anschließenden Bebauung ein nicht unbeachtliches Konfliktpotential hervorrufen. Nach Beantwortung, auch einiger Detailfragen und weiterer Wortäußerungen, wurde mit den ergänzenden Vorschlägen, die an diesem Abend gemacht worden sind, zustimmend Kenntnis von der Präsentation genommen und die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung sowie der Einholung von Angeboten betreffend eines Verkehrsgutachtens beauftragt.
Beratung und Beschlussfassung über die Richtlinien zur Förderung der Vereine (Vereinsförderrichtlinie)
Erste Gespräche im Gemeinderat betreffend der Implementierung einer Vereinsförderrichtlinie in der Gemeinde Altdorf fanden bereits Ende letzten Jahres statt und wurden im Laufe der letzten Monate fortgesetzt und konkretisiert. Ein erster Entwurf solcher einer Vereinsförderrichtlinie wurde zudem im Spätfrühjahr dieses Jahres mit den Vereinsvertretern besprochen und daraufhin an verschiedenen Stellen aktualisiert. Hintergrund dieser Vereinsförderungen ist, dass die in den letzten Jahren zunehmenden Zuschussanträge, gestellt von den örtlichen Vereinigungen einerseits einen erheblichen Arbeitsaufwand, sowohl für das Gremium als auch für die Verwaltung darstellen, und anderseits oftmals nur punktuell und nicht dauerhaft wirken. Die Vereinsförderrichtlinien dagegen zeichnen sich durch eine sehr sach- und vereinsbezogene Bezuschussung aus und fördern dauerhaft die ehrenamtliche Arbeit der örtlichen Vereine. Nach kurzer Aussprache und Beantwortung weniger Fragen, wurde den Vereinsförderrichtlinien einstimmig zugestimmt.
Kalkulation zur Neuordnung des Friedhofes Altdorf
Nachdem die Freiflächenarbeiten zur Neuordnung des Friedhofes Altdorf vor kurzem fertiggestellt worden sind, war es auch notwendig, eine neue Kalkulation für das Friedhofwesen durchzuführen. Das Büro Zöllner aus Tübingen hat, wie bereits vor knapp zehn Jahren auch, diese Kalkulation erstellt und Bezug auf die anzustrebenden, zukünftigen Gebühren, sowohl bei den Bestattungsdienstleistungen, als auch bei der Verleihung der Nutzungsrechte genommen.
Im Hinblick auf die Abgrenzung der Grabeinfassungen zu Grabumrandungen und deren Kalkulationsgrundlagen erkundigte sich GR Werner Schweizer. Nach Beantwortung dieser Frage durch die Verwaltung wurde von der dargestellten Kalkulation und Neuordnung des Friedhofes, sowie der Erweiterung der Aussegnungshalle zustimmend Kenntnis genommen.
Neufassung der Friedhofsordnung
Die bisherige Friedhofsordnung stammt aus dem Jahre 1995 und war daher, schon aufgrund des Zeitlaufes, aber auch wegen der Neuordnung des Friedhofes, neu zu fassen, zumal nunmehr zwölf verschiedene Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof der Gemeinde Altdorf vorhanden sind. Neben den bisherigen Sarg- und Urnengräber werden neue Möglichkeiten in Form von Urnenbaumgräber, Urnenpflanzgräber, Urnenstelen und auch anonyme Grabstellen ermöglicht.
Auf kleinere, noch vorzunehmenden Korrekturen, zum Teil nur mit redaktionellen Auswirkungen, wies GR Christoph Wenzelburger an einigen Stellen des Satzungsentwurfes hin. Mit diesen Ergänzungen wurde die Friedhofsordnung einstimmig beschlossen.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen
Basierend auf dem Kalkulationsergebnis des Büro Zöllner hat die Verwaltung die Bestattungsgebühren in Form einer Entwurfsfassung neu gefasst. Die hiermit einhergehenden Gebührenerhöhungen wirken sich vor allem bei den Sarggräbern aus, nur marginal dagegen bei den Aschebestattungsmöglichkeiten.
Basierend auf einer intensiven und engagierten Aussprache, an welcher sich nahezu alle Ratsmitglieder beteiligten, wurden nicht wenige, im Entwurf enthaltenen Gebührensätze angepasst. Der Antrag von GR Florian Gugel, die Verleihungsrechte für ein Sternengrab kostenfrei zu gestalten, erhielt nicht die notwendige Mehrheit. Schlussendlicht stimmte das Gremium einstimmig dem aktualisierten Satzungsentwurf zu.
Bausachen
An diesem Abend waren zwei Bauangelegenheiten im Gremium zu beraten. Beiden wurde das kommunale Einvernehmen erteilt.