
Gemeinde Altdorf
Erreichbar Montag bis Freitag
Spitalhof 1, 72655 Altdorf
Bauen & Wohnen in Altdorf
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Bauen und Wohnen in unserer schönen Gemeinde.
Bauanträge
Seit 1. März 2024 wurde das Serviceportal Virtuelles Bauamt (ViBa-BW) produktiv geschalten. Dies bedeutet, dass alle Anträge nur noch digital über ViBa-BW gestellt werden dürfen.
Weitere Informationen zu den Bauanträgen finden Sie hier:
Bauplätze
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Bauplatz in der Gemeinde Altdorf.
Aktuell stehen leider keine gemeindeeigenen Baugrundstücke zum Verkauf zur Verfügung.
Sobald eine neue Vergaberunde vorgesehen ist, informieren wir Sie rechtzeitig über das Amtsblatt sowie hier auf unserer Homepage.
Bebauungspläne
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Bebauungsplänen
Bodenrichtwert
Die Bodenrichtwertkarte erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschuss des Landkreises Esslingen.
E-Ladestationen
Seit dem 28. Juni 2024 können alle in der deer App registrierten BürgerInnen mit einer Ladesäule in Altdorf die mobile Freiheit des deer e-carsharings genießen und so flexibel und nachhaltig von A nach B fahren. Das neue deer-Fahrzeug an der Ladestation im Wohngebiet Greutlach in der Großbettlingerstraße/Lindenstraße in 72655 Altdorf , können KundInnen bequem per App für den von Ihnen gewünschten Zeitraum reservieren und buchen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen: Leben & Wohnen – Mobilität
Energieberatung
Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen gGmbH
Die Klimaschutzagentur versteht sich als Ansprechpartnerin für alle Akteure und für alle am Klimaschutz Interessierten im Landkreis Esslingen. Die Klimaschutzagentur informiert und berät Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungen sowie Unternehmen und Institutionen im Landkreis Esslingen rund um den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung.
Im Rahmen von Beratungsangeboten, Veranstaltungen und Kooperationen bringt sie Menschen zusammen, um gemeinsam eine klimagerechte Gesellschaft zu gestalten. Das Ziel der Klimaschutzagentur ist es, einen effektiven Beitrag zur Senkung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel im Landkreis Esslingen zu leisten. Ihre Vision ist ein klimaneutraler Landkreis im Einklang mit den Zielen des Landes.
Die gemeinnützige GmbH wird als kommunaler Beteiligungsbetrieb der Kommunen im Kreis und dem Landkreis selbst geführt. Die Agentur hat ihren Sitz in der Großen Kreisstadt Esslingen a. N. im klimaneutralen Stadtentwicklungsgebiet Klimaquartier Neue Weststadt.
Unabhängige Energieberatungen im Landkreis
Ein Regelangebot für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis ist die Organisation der unabhängigen Energieberatung im Rahmen des bundesweiten Projekts Verbraucherzentrale-Energieberatung.
Unabhängige Informationen zu den Themen energieeffiziente Gebäudemodernisierung, Heizungsoptimierung und Heizungstausch, Wärmepumpen im Bestand, Solarenergie, Nebenkostenabrechnungen sowie Stromsparen im Haushalt sind die klassischen Themen einer Energieberatung.
Kostenfreie stationäre Beratungen können angeboten werden in Nürtingen, Kirchheim unter Teck, Filderstadt und Esslingen am Neckar und stehen allen Menschen im Kreis offen. Die Beratung dauert 45 Minuten.
Kostengünstige Beratungen zuhause mit einem Eigenanteil von 40 Euro werden zudem Eigentümer*innen von Wohngebäuden angeboten und dauern bis zu 2 Stunden. Die Ergebnisse dieser Beratung erhalten die Ratsuchenden nach dem Termin in Form eines Berichts.
Terminvereinbarung
telefonisch bei der Klimaschutzagentur
unter 0711 – 20 70 30 – 70
Mo – Do von 09:00 – 13:00 Uhr
Nähere Informationen zu diesen Angeboten erhalten Ratsuchende über den Link www.ksa-es.de/privatpersonen/#energieberatung.
In Ergänzung werden zudem vielfältige und regelmäßige Online-Angebote gemacht. Kompetente Referent*innen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg, zu denen die Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen gehört, freuen sich über vorherige Anmeldungen unter: www.ksa-es.de/termine
Darüber hinaus steht die Klimaschutzagentur allen Bürgerinnen und Bürgern zu jeder Zeit beratend und neutral zur Seite unter der Telefonnummer 0711-207030 -70 oder per Mail unter der Adresse info@ksa-es.de. Im Web finden Sie die Agentur unter www.ksa-es.de.
Entsorgung
Müllkalender und Schadstoffsammlung
Die Abfuhrtermine können Sie auf der Homepage der awb-es einstehen.
Restmüll und Laubsäcke
Nach der Mitteilung des Abfallwirtschaftsbetriebes Landratsamt Esslingen werden folgende Gebühren erhoben:
70er Restmüllsack 6,00 € / Stück
80 er Laubsack 3,00 € / Stück
Die Laubsäcke stehen in der Zeit vom Oktober bis Dezember zur Verfügung!
Verkaufsstelle Restmüllsäcke: Rathaus
Verkaufstelle Laubsäcke und Biomüllsäcke:
Rathaus, Deponie Frauenholz, Recyclinghof Großbettlingen, Kompostierungsanlagen
Altglascontainer
Gewerbegebiet Traubenäcker, Ende Bahnhofstraße
Werktags 08.0 – 20.00 Uhr
Altpapiersammlung
Freitags ab 18.00 Uhr & samstags ab 10.00 Uhr
Die Termine für die Altpapiersammlung finden Sie auf der Seite der Veranstaltungen.
Grünschnitt / Häckselplatz
Deponie Frauenholz
an der Kreuzung K 1233 (Verlängerung der Kirchstraße) und K 1231 (Verbindungsstraße Großbettlingen – Bempflingen)
Samstags 11.00 – 14.00 Uhr
Wertstoffsammelstelle
Bahnhofstr. 30
Samstags 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Recyclinghöfe
Bauhof
Bahnhofstr. 30, Altdorf
Samstags 10.00 – 12.00 Uhr
und
Obere Bruckenwiesen 3, bei der Kläranlage, Zufahrt über Heerweg
Dienstags & Donnerstags 15.00 – 17.00 Uhr & Samstags 09.00 – 12.00 Uhr
Altkleidercontainer
Gewerbegebiet Taubenäcker, Bahnhofstraße
und
Obere Liesäcker, Neckartailfinger Straße
Kompostierungsanlagen/Recyclinghöfe
Aichtal-Grötzingen
und
Fliderstadt-Bonlanden, Eichholz
Landessanierungsprogramm (LSP)
Fortsetzung des Landessanierungsprogramms in Altdorf
Die Gemeinde Altdorf freut sich, mitteilen zu können, dass das Land Baden-Württemberg das Landessanierungsprogramm (LSP) für unsere Region verlängert hat. Seit 2015 profitieren Gebäudeeigentümer in Altdorf von dieser wertvollen finanziellen Unterstützung bei Sanierungsvorhaben. Dies gilt nicht nur für die Renovierung bestehender Gebäude, sondern auch für den Abbruch von alten Bauwerken.
Das LSP bietet verschiedene Fördermöglichkeiten, darunter Zuschüsse, die direkt zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in unserer Gemeinde beitragen. Darüber hinaus kann eine erhöhte steuerliche Abschreibung für Eigentümer von Interesse sein, die ihre Immobilien sanieren oder abreißen möchten. Diese finanziellen Anreize sind ein wichtiger Schritt zur Förderung einer nachhaltigen und attraktiven Infrastruktur in Altdorf.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Fortsetzung dieses Programms keine Selbstverständlichkeit ist. Sie würdigt die bereits erfolgreich durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und zeigt das Engagement des Landes für die Entwicklung unserer Gemeinde. Um von diesen Förderungen profitieren zu können, muss sich das Grundstück oder Gebäude jedoch innerhalb des festgesetzten Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ befinden.
Die Gemeinde Altdorf ermutigt alle Eigentümer innerhalb dieses Gebiets, die Möglichkeiten des Landessanierungsprogramms zu nutzen und somit aktiv zur Aufwertung unseres Ortsbildes beizutragen. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Mietspiegel
Die Städte und Gemeinden des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ haben auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage in enger Zusammenarbeit einen neuen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf ca. 9.000 Datensätzen, die von Mai bis Juni 2024 bei zufällig ausgewählten Haushalten schriftlich erhoben wurden.
Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut, aus Regensburg beauftragt. Das dem Mietspiegel zugrundeliegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und statistisch abgesicherte Ergebnisse über den freien Mietwohnungsmarkt in den Gebieten der beteiligten Kommunen.
Die Erstellung des Mietspiegels hat ein Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten, bestehend aus:
- Bau- und Wohnungsgenossenschaft NECKAR-FILS eG
- Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e.V.
- Haus und Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung e.V.
- Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V. Nürtingen und Umgebung
- Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG
- Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
- Volksbank Mittlerer Neckar eG
fachlich begleitet.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels als Kooperationsobjekt der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finanziell gefördert.
Der neu erstellte gemeinsame Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 855d BGB anerkannt. Er tritt am 01. Dezember 2024 mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren in Kraft.
Der Mietspiegel 2024 kann kostenlos auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis Esslingen unter www.gutachterausschuss-lkes.de heruntergeladen werden.
Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Altdorf steht außerdem zusätzlich ein „Online-Mietspiegel-Rechner“ zur Verfügung.
Wasserversorgung
Technische Betriebsfürhugn der örtlichen Wasserversorgung
Ab dem Jahr 2025 erfolgt die technische Betriebsführung durch die FairNetz GmbH, ein Unternehmen der FairEnergie GmbH (Stadtwerke Reutlingen).
Ab dem 01.01.2025 gilt die Störungshotline der Netzleitstelle 07121 582 5214
Wasserhärte
9,5 Grad dH
Grund- und Gewerbesteuer
