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Gemeinde Altdorf
Erreichbar Montag bis Freitag
Spitalhof 1, 72655 Altdorf
Bauen & Wohnen in Altdorf
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Bauen und Wohnen in unserer schönen Gemeinde.
Bauplätze
Derzeit sind leider keine Grundstücke von der Gemeinde zum Verkauf verfügbar. Sollte sich dies ändern, werden wir Sie hier auf unserer Homepage sowie im Amtsblatt umgehend informieren.
E-Ladestationen
Seit dem 28. Juni 2024 können alle in der deer App registrierten BürgerInnen mit einer Ladesäule in Altdorf die mobile Freiheit des deer e-carsharings genießen und so flexibel und nachhaltig von A nach B fahren. Das neue deer-Fahrzeug an der Ladestation im Wohngebiet Greutlach in der Großbettlingerstraße/Lindenstraße in 72655 Altdorf , können KundInnen bequem per App für den von Ihnen gewünschten Zeitraum reservieren und buchen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen: Leben & Wohnen – Mobilität
Entsorgung
Müllkalender und Schadstoffsammlung
Die Abfuhrtermine können Sie auf der Homepage der awb-es einstehen.
Restmüll und Laubsäcke
Nach der Mitteilung des Abfallwirtschaftsbetriebes Landratsamt Esslingen werden folgende Gebühren erhoben:
70er Restmüllsack 6,00 € / Stück
80 er Laubsack 3,00 € / Stück
Die Laubsäcke stehen in der Zeit vom Oktober bis Dezember zur Verfügung!
Verkaufsstelle Restmüllsäcke:
RathausVerkaufstelle Laubsäcke und Biomüllsäcke:
Altglascontainer
Gewerbegebiet Traubenäcker, Ende Bahnhofstraße
Werktags 08.0 – 20.00 Uhr
Altpapiersammlung
Freitags ab 18.00 Uhr & samstags ab 10.00 Uhr
Die Termine für die Altpapiersammlung finden Sie auf der Seite der Veranstaltungen.
Grünschnitt / Häckselplatz
Deponie Frauenholz
an der Kreuzung K 1233 (Verlängerung der Kirchstraße) und K 1231 (Verbindungsstraße Großbettlingen – Bempflingen)
Samstags 11.00 – 14.00 Uhr
Wertstoffsammelstelle
Bahnhofstr. 30
Samstags 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Recyclinghöfe
Bauhof
Bahnhofstr. 30, Altdorf
Samstags 10.00 – 12.00 Uhr
und
Obere Bruckenwiesen 3, bei der Kläranlage, Zufahrt über Heerweg
Dienstags & Donnerstags 15.00 – 17.00 Uhr & Samstags 09.00 – 12.00 Uhr
Altkleidercontainer
Gewerbegebiet Taubenäcker, Bahnhofstraße
und
Obere Liesäcker, Neckartailfinger Straße
Kompostierungsanlagen/Recyclinghöfe
Aichtal-Grötzingen
und
Fliderstadt-Bonlanden, Eichholz
Landessanierungsprogramm (LSP)
Fortsetzung des Landessanierungsprogramms in Altdorf
Die Gemeinde Altdorf freut sich, mitteilen zu können, dass das Land Baden-Württemberg das Landessanierungsprogramm (LSP) für unsere Region verlängert hat. Seit 2015 profitieren Gebäudeeigentümer in Altdorf von dieser wertvollen finanziellen Unterstützung bei Sanierungsvorhaben. Dies gilt nicht nur für die Renovierung bestehender Gebäude, sondern auch für den Abbruch von alten Bauwerken.
Das LSP bietet verschiedene Fördermöglichkeiten, darunter Zuschüsse, die direkt zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in unserer Gemeinde beitragen. Darüber hinaus kann eine erhöhte steuerliche Abschreibung für Eigentümer von Interesse sein, die ihre Immobilien sanieren oder abreißen möchten. Diese finanziellen Anreize sind ein wichtiger Schritt zur Förderung einer nachhaltigen und attraktiven Infrastruktur in Altdorf.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Fortsetzung dieses Programms keine Selbstverständlichkeit ist. Sie würdigt die bereits erfolgreich durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und zeigt das Engagement des Landes für die Entwicklung unserer Gemeinde. Um von diesen Förderungen profitieren zu können, muss sich das Grundstück oder Gebäude jedoch innerhalb des festgesetzten Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ befinden.
Die Gemeinde Altdorf ermutigt alle Eigentümer innerhalb dieses Gebiets, die Möglichkeiten des Landessanierungsprogramms zu nutzen und somit aktiv zur Aufwertung unseres Ortsbildes beizutragen. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Mietspiegel
Die Städte und Gemeinden des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ haben auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage in enger Zusammenarbeit einen neuen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf ca. 9.000 Datensätzen, die von Mai bis Juni 2024 bei zufällig ausgewählten Haushalten schriftlich erhoben wurden.
Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut, aus Regensburg beauftragt. Das dem Mietspiegel zugrundeliegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und statistisch abgesicherte Ergebnisse über den freien Mietwohnungsmarkt in den Gebieten der beteiligten Kommunen.
Die Erstellung des Mietspiegels hat ein Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten, bestehend aus:
- Bau- und Wohnungsgenossenschaft NECKAR-FILS eG
- Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e.V.
- Haus und Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung e.V.
- Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V. Nürtingen und Umgebung
- Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG
- Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
- Volksbank Mittlerer Neckar eG
fachlich begleitet.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels als Kooperationsobjekt der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finanziell gefördert.
Der neu erstellte gemeinsame Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 855d BGB anerkannt. Er tritt am 01. Dezember 2024 mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren in Kraft.
Der Mietspiegel 2024 kann kostenlos auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis Esslingen unter www.gutachterausschuss-lkes.de heruntergeladen werden.
Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Altdorf steht außerdem zusätzlich ein „Online-Mietspiegel-Rechner“ zur Verfügung.
Wasserversorgung
Technische Betriebsfürhugn der örtlichen Wasserversorgung
Ab dem Jahr 2025 erfolgt die technische Betriebsführung durch die FairNetz GmbH, ein Unternehmen der FairEnergie GmbH (Stadtwerke Reutlingen).
Ab dem 01.01.2025 gilt die Störungshotline der Netzleitstelle 07121 582 5214
Wasserhärte
9,5 Grad dH