Friedhof & Bestattung

Friedhof Altdorf

Friedhof Altdorf

Friedhofweg, 72655 Altdorf

Parkplätze befinden sich im nordwestlichen Bereich (Zufahrt Stuttgarter Straße)
Kathrin Möck

Kathrin Möck

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Raum: 03
07127 9397-16
07127 9397-20
  • Arzt rufen und die Todesbescheinigung ausstellen lassen
  • Bestattungsunternehmen nach Wahl – zu beachten ist jedoch, dass zwischen dem Bestattungshaus Götz in Neckartailfingen und der Gemeinde Altdorf ein Dienstleistungsvertrag über die Bestattungsdienstleistungen innerhalb des Friedhofes Altdorf besteht
  • Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes. Das Standesamt stellt dann die Sterbeurkunden aus. Bei einem Sterbefall in Altdorf ist der Standesamtsverband Neckartenzlingen zuständig.
  • Bestattungs- und Grabart festlegen entweder nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung Altdorf oder mit dem Bestattungshaus Götz. Bei Urnenstelen/Urnenbaum- und Urnenpflanzgräbern ist mit der Gemeindeverwaltung Beschriftung abzuklären.
  • die Rentenstelle im Rathaus Altdorf informieren. Beantragung von Vorschusszahlungen oder Witwen/er-, bzw. Waisenrente im Rathaus Altdorf

Bestattungsformen:

Sarggräber

  • Sarg-Einzelgrab (Reihengrab)
  • Sarg-Doppelgrab (Wahlgrab – doppeltief)

Ruhezeit bei Sarggräber liegt bei 25 Jahre. Die Ruhezeit für Wahlgräber endet grundsätzlich nach der Ruhezeit der letzten Belegung.

Urnengräber

Erdgräber

  • Urneneinzelgrab (Reihengrab)
  • Urnen-Doppelgrab (Wahlgrab – doppeltief)
  • Urnenpflanzgrab (Wahlgrab – doppelt)
  • Urnenbaum-Einzelgrab (Reihengrab)
  • Urnenbaum-Doppelgrab (Wahlgrab – doppeltief)

Stelengräber

  • Urnengrab in Glasstele (Reihengrab – eine Urne)
  • Urnengrab in Granitstele (Wahlgrab – zwei Urnen)

Die Ruhezeit für Urnengräber (Erde oder Stele) beträgt 15 Jahre. Die Ruhezeit für Wahlgräber endet grundsätzlich nach der Ruhezeit der letzten Belegung.