Friedhof Altdorf
Friedhofweg, 72655 Altdorf
Kathrin Möck
Erreichbar Montag bis Freitag
Spitalhof 1, 72655 Altdorf
Friedhof & Bestattung in Altdorf
Was ist zu tun im Todesfall:
- Arzt rufen und die Todesbescheinigung ausstellen lassen
- Bestattungsunternehmen nach Wahl – zu beachten ist jedoch, dass zwischen dem Bestattungshaus Götz in Neckartailfingen und der Gemeinde Altdorf ein Dienstleistungsvertrag über die Bestattungsdienstleistungen innerhalb des Friedhofes Altdorf besteht
- Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes. Das Standesamt stellt dann die Sterbeurkunden aus. Bei einem Sterbefall in Altdorf ist der Standesamtsverband Neckartenzlingen zuständig.
- Bestattungs- und Grabart festlegen entweder nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung Altdorf oder mit dem Bestattungshaus Götz. Bei Urnenstelen/Urnenbaum- und Urnenpflanzgräbern ist mit der Gemeindeverwaltung Beschriftung abzuklären.
- die Rentenstelle im Rathaus Altdorf informieren. Beantragung von Vorschusszahlungen oder Witwen/er-, bzw. Waisenrente im Rathaus Altdorf
Bestattungsformen:
Sarggräber
- Sarg-Einzelgrab (Reihengrab)
- Sarg-Doppelgrab (Wahlgrab – doppeltief)
Ruhezeit bei Sarggräber liegt bei 25 Jahre. Die Ruhezeit für Wahlgräber endet grundsätzlich nach der Ruhezeit der letzten Belegung.
Urnengräber
Erdgräber
- Urneneinzelgrab (Reihengrab)
- Urnen-Doppelgrab (Wahlgrab – doppeltief)
- Urnenpflanzgrab (Wahlgrab – doppelt)
- Urnenbaum-Einzelgrab (Reihengrab)
- Urnenbaum-Doppelgrab (Wahlgrab – doppeltief)
Stelengräber
- Urnengrab in Glasstele (Reihengrab – eine Urne)
- Urnengrab in Granitstele (Wahlgrab – zwei Urnen)
Die Ruhezeit für Urnengräber (Erde oder Stele) beträgt 15 Jahre. Die Ruhezeit für Wahlgräber endet grundsätzlich nach der Ruhezeit der letzten Belegung.