e-Bürgerservice Bauen & Wohnen

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e-Bürgerservice Bauen & Wohnen

Ob Bauantrag, Einsicht in Bebauungspläne oder Fragen zum Grundbuch – hier finden Sie alle Informationen rund ums Bauen und Wohnen in unserer Gemeinde.

Anette Wallner

Anette Wallner

Erreichbar Dienstag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 3
07127 9397-12
07127 9397-20

Seit 1. März 2024 wurde das Serviceportal Virtuelles Bauamt (ViBa-BW) produktiv geschalten. Dies bedeutet, dass alle Anträge nur noch digital über ViBa-BW gestellt werden dürfen.


Zum digitalen Bauantrag (ViBa-BW)

Die Gemeinde Altdorf betreibt eine Grundbucheinsichtsstelle. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Altdorf, die einen Grundbuchauszug benötigen oder Einsicht in ihr Grundbuch nehmen wollen, können dies bei der Grundbucheinsichtsstelle beantragen.

Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie zwangsvollstrecken möchten.

Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.

Sollte nur ein Grundbuchausdruck gewünscht sein, so wird dieser per Post zugesandt, sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Eine elektronische Übermittlung von Grundbuchauszügen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Weitere Daten, wie z. B. Teilungserklärungen, Kaufverträge, etc. sind nur in den Grundakten enthalten.

Zur Vornahme von Änderungen und Eintragungen in ein Grundbuch, sowie Beratungsleistungen ist die Grundbucheinsichtsstelle nicht berechtigt. Hierfür ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen zuständig: www.amtsgericht-boeblingen.de

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das Grundbuch einzusehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin)
  • 10 € Bearbeitungsgebühr

Der Landkreis Esslingen hat einen Zweckverband mit der Bezeichnung „Gemeinsamer Gutachterausschuss“ gegründet. Dieser trat zum 01.07.2021 in Kraft.

Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten ist die Auswertung der Kaufpreissammlung und damit verbunden die Ermittlung der Bodenrichtwerte eine zentrale gesetzliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Um diese Bodenrichtwerte rechtssicher abzuleiten und entsprechend zu veröffentlichen, sind eine umfangreiche Datenbank (Kaufverträge) sowie entsprechende Sachverständige (Gutachter) erforderlich. Die beschlossene Gründung des Zweckverbandes vereinigt diese zentralen Punkte und gewährleistet damit Transparenz in Sachen Wertermittlung.

Die Bodenrichtwertkarte erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschuss des Landkreises Esslingen.