e-Bürgerservice Bürgerbüro

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Kinga Török

Kinga Török

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 1
07127 9397-11
07127 9397-20

e-Bürgerservice Bürgerbüro

Das Bürgerbüro ist Ihre erste Anlaufstelle für Ausweise, Ummeldungen und viele weitere Dienstleistungen. Zahlreiche Vorgänge können Sie direkt online beantragen.

Bitte beantragen Sie Ihr Ausweisdokument persönlich, da Ihre Unterschrift und die Aufnahme biometrischer Daten erforderlich sind.

Benötigte Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

  • ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde (bei erstmaliger Beantragung)

Service im Rathaus: Falls Sie kein aktuelles Passfoto dabei haben, können Sie dieses direkt bei uns im Rathaus anfertigen lassen (Aufpreis 6,00 €).


Besonderheiten bei Minderjährigen:

Für die Beantragung eines Ausweisdokuments für Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich.
Zustimmungserklärung zu Ausweisen und Pässen von Minderjährigen (PDF-Datei) 

Statusabfrage:
Sie können jederzeit online prüfen, ob Ihr Personalausweis oder Reisepass bereits zur Abholung bereitliegt:

Statusabfrage des beantragten Ausweisdokuments

Gebühren:
Personalausweis
  • Ab 24 Jahren: 46,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Unter 24 Jahren: 27,60 Euro (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (bis zu 3 Monate gültig)
Reisepass (32 Seiten, Standard)
  • Ab 24 Jahren: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Unter 24 Jahren: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

Hinweis:
Mit der AusweisApp2 können Sie den Online-Ausweis Ihres Personalausweises auf Ihrem Smartphone oder Computer nutzen – z. B. für Behördengänge oder Online-Dienste.

Informationen zur AusweisApp

Anmeldung des Wohnsitzes

Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie in einem Mietobjekt wohnen benötigen Sie die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes.

Wohnungsgeberbescheinigung (PDF-Datei)

„Wohnungsgeberbescheinigung“ (Service BW) Online Antrag

„Änderung des Wohnsitzes innerhalb Altdorf“ (Service BW) Online Antrag


Abmeldung

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

„Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland“ (Service BW) Online Antrag

Meldebescheinigung beantragen

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

„Meldebescheinigung beantragen“ (Service BW) Online Antrag

Übermittlungssperre

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Antrag auf Eintragung der Übermittlungssperre (PDF-Datei)

„Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubilare“ (Service BW) Online Antrag

Weitere Information:

Weitere Informationen und den Link für die Online-Antragstellung gibt es auf der Webseite des Landkreises Esslingen unter www.landkreis-esslingen.de


Papierantrag:

Bitte die Bearbeitungsgebühren vorab an das Landratsamt überwiesen werden. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der Checkliste.

IBAN DE72 6115 0020 0000 1650 00 Verwendungszweck: Name des Antragstellers + Geburtsdatum. Bitte bringen Sie den Einzahlungsbeleg bei der Abgabe in der Gemeinde mit.

Begleitetes Fahren ab 17:

Checkliste zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 (PDF-Datei)

Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 (PDF-Datei)

Begleitperson – Antrag zum Begleiteten Fahren ab 17 (PDF-Datei)

Ersterteilung Fahrerlaubnis:

Checkliste für Ersterteilung Fahrerlaubnis (PDF-Datei)

Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis (PDF-Datei)

Verlängerung Fahrerlaubnis:

Checkliste für Verlängerung Fahrerlaubnis (PDF-Datei)

Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis (PDF-Datei)

Umstellung einer alten Fahrerlaubnis:
Checkliste zur Umstellung einer alten Fahrerlaubnis (PDF-Datei)

Antrag auf Umstellung einer Fahrerlaubnis, Verlust- und Änderung Führerschein (PDF-Datei)

Sie können beim Bundesamt für Justiz online das erweiterte sowie das einfache Führungszeugnis beantragen.

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • das Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber, und
  • das Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Beantragung einer Fahrerlaubnis.

Vor allem, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, zum Beispiel als Erzieher(in), Lehrer(in), Schulbusfahrer(in), Bademeister(in) oder Sporttrainer(in), müssen Sie auf Verlangen ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen.

Zum Online Antrag (Bundesamt für Justiz)

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

Fischereischein beantragen (Service BW) Online Antrag