e-Bürgerservice Gewerbe

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Kinga Török

Kinga Török

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 1
07127 9397-11
07127 9397-20

e-Bürgerservice Gewerbe

Gewerbe anmelden:

Wenn Sie einen neuen Betrieb starten oder eine neue Betriebsstätte einrichten, brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung. Das gilt z. B. bei der Neugründung, der Übernahme eines bestehenden Betriebs, der Einrichtung einer Zweigstelle oder einer Änderung der Rechtsform.

Gewerbeanmeldung (PDF-Datei)

„Gewerbe anmelden“ (Service BW) Online Antrag

Gewerbeabmeldung

Wenn Sie Ihren Betrieb dauerhaft schließen oder sich die Rechtsform so ändert, dass das bestehende Gewerbe endet, ist eine Gewerbeabmeldung notwendig.

Gewerbeabmeldung (PDF-Datei)

„Gewerbe abmelden“ (Service BW) Online Antrag

Gewerbe ummelden:

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn sich wichtige Angaben zu Ihrem bestehenden Betrieb ändern. Dazu gehören insbesondere ein neuer Betriebsstandort innerhalb der Gemeinde, eine Änderung des Waren- und Leistungsangebots oder ein Namenswechsel der Gewerbetreibenden.

Gewerbeummeldung (PDF-Datei)

„Gewerbe ummelden“ (Service BW) Online Antrag

Die Gewerbezentralregisterauskunft ist ein behördlicher Nachweis über bestimmte gewerberechtliche Verstöße oder Entscheidungen, die zu einer Person oder einem Unternehmen gespeichert sind. Sie wird häufig für gewerbliche Erlaubnisse, öffentliche Aufträge oder behördliche Prüfungen benötigt.

zum Online Antrag (Bundesamt für Justiz)