e-Bürgerservice

Auf dieser Seite finden Sie Anträge und Formulare für folgende Bereiche:

Kinga Török

Kinga Török

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 1
07127 9397-11
07127 9397-20

In unserem Bürgerbüro haben Sie die Möglichkeit bar oder per Karte zu bezahlen.

Anmeldung des Wohnsitzes

Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Datei)


An-/Ab-/ und Ummeldung des Gewerbes

Gewerbeanmeldung (PDF-Datei)

Gewerbeummeldung (PDF-Datei)

Gewerbeabmeldung (PDF-Datei)


Ausweis und Pässe

Ab sofort besteht bei der Neubeantragung von Personalausweisen und Reisepässen die Möglichkeit, das erforderliche digitale Passbild direkt vor Ort im Bürgerbüro erstellen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 Euro.

Alternativ können auch mitgebrachte digitale Passbilder verwendet werden, z. B. von Fotografen oder Drogeriemärkten. Bitte bringen Sie hierzu unbedingt den entsprechenden QR-Code mit. Die Passbilder dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

Für Führerscheinanträge ist derzeit weiterhin ein biometrisches Passbild in Papierform erforderlich, ebenfalls maximal sechs Monate alt.

Statusabfrage des beantragten Ausweisdokuments

Zustimmungserklärung zu Ausweisen und Pässen von Minderjährigen (PDF-Datei)


Sonstiges

Antrag auf Eintragung der Übermittlungssperre (PDF-Datei)


Führerscheine:

Zum Antrag

Bitte beachten! Bitte die Bearbeitungsgebühren vorab an das Landratsamt überwiesen werden. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der Checkliste. IBAN DE72 6115 0020 0000 1650 00 Verwendungszweck: Name des Antragstellers + Geburtsdatum. Bitte bringen Sie den Einzahlungsbeleg bei der Abgabe in der Gemeinde mit.
Anette Wallner

Anette Wallner

Erreichbar Dienstag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 3
07127 9397-12
07127 9397-20

Seit 1. März 2024 wurde das Serviceportal Virtuelles Bauamt (ViBa-BW) produktiv geschalten. Dies bedeutet, dass alle Anträge nur noch digital über ViBa-BW gestellt werden dürfen.



Zum digitalen Bauantrag (ViBa-BW)

Die Gemeinde Altdorf betreibt eine Grundbucheinsichtsstelle. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Altdorf, die einen Grundbuchauszug benötigen oder Einsicht in ihr Grundbuch nehmen wollen, können dies bei der Grundbucheinsichtsstelle beantragen.

Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie zwangsvollstrecken möchten.

Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.

Sollte nur ein Grundbuchausdruck gewünscht sein, so wird dieser per Post zugesandt, sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Eine elektronische Übermittlung von Grundbuchauszügen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Weitere Daten, wie z. B. Teilungserklärungen, Kaufverträge, etc. sind nur in den Grundakten enthalten.

Zur Vornahme von Änderungen und Eintragungen in ein Grundbuch, sowie Beratungsleistungen ist die Grundbucheinsichtsstelle nicht berechtigt. Hierfür ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen zuständig: www.amtsgericht-boeblingen.de

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das Grundbuch einzusehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin)
  • 10 € Bearbeitungsgebühr

Gemeinsamer Gutachterausschuss

im Landkreis Esslingen

Ohmstraße 16, 72622 Nürtingen

07022 24234-0

Bodenrichtwert

Der Landkreis Esslingen hat einen Zweckverband mit der Bezeichnung „Gemeinsamer Gutachterausschuss“ gegründet. Dieser trat zum 01.07.2021 in Kraft.

Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten ist die Auswertung der Kaufpreissammlung und damit verbunden die Ermittlung der Bodenrichtwerte eine zentrale gesetzliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Um diese Bodenrichtwerte rechtssicher abzuleiten und entsprechend zu veröffentlichen, sind eine umfangreiche Datenbank (Kaufverträge) sowie entsprechende Sachverständige (Gutachter) erforderlich. Die beschlossene Gründung des Zweckverbandes vereinigt diese zentralen Punkte und gewährleistet damit Transparenz in Sachen Wertermittlung.

Die Bodenrichtwertkarte erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschuss des Landkreises Esslingen.

Kathrin Möck

Kathrin Möck

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 3
07127 9397-16
07127 9397-20
Kinga Török

Kinga Török

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 1
07127 9397-11
07127 9397-20
Kathrin Möck

Kathrin Möck

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 3
07127 9397-16
07127 9397-20
Kinga Török

Kinga Török

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 1
07127 9397-11
07127 9397-20
Joachim Kälberer

Joachim Kälberer

Bürgermeister

Erreichbar Montag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Raum: 04
07127 9397-0
07127 9397-20

Der Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis auf Kreisstraßen kann nur noch über das Landratsamt Esslingen erfolgen.



Weiterleitung zur Homepage des Landratsamts Esslingen

Bettina Petermann

Bettina Petermann

Erreichbar Dienstag 14:00 - 19:00 sowie Mittwoch und Donnerstag von 08:00 - 16:30

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 2
07127 9397-0
07127 9397-20
Kaltlufthalle

Kaltlufthalle

Kirchstraße 102, 72655 Altdorf

07127 9397-0
07127 9397-20

Kaltlufthalle

Für sportliche Zwecke:

Nutzen Sie für die Buchung der Kaltlufthalle für sportliche Zwecke das Buchungssystem.



Für weitere Zwecke:

Für außersportliche Zwecke und Turniere können Sie ebenfalls die Kaltlufthalle mieten, füllen Sie hierfür das Formular für außersportliche Zwecke aus und senden dies über die angegebene E-Mail Adresse zu.

Antrag auf Nutzung der Kaltlufthalle – außersportliche Zwecke (PDF-Datei)



Weitere Informationen zur Kaltlufthalle

Anette Wallner

Anette Wallner

Erreichbar Dienstag bis Freitag

Spitalhof 1, 72655 Altdorf

1. OG Zimmer 3
07127 9397-12
07127 9397-20

Technische Betriebsführung der Wasserversorgung

FairNetz GmbH

Störungshotline der Netzleitstelle

07121 582 5214